Wie lange darf eine Kneipe in einem Wohngebiet am WE nachts geöffnet haben?

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geöffnet: so viel ich weiß bis in die puppen. wichtig ist aber das sie sich auch an Lärmschutz zu halten hat und demzufolge ab 10 Uhr draussen ruhe zu sein hat. Wenn die Lärmbelästigung z.b. durch besoffene oder raucher vor der tür zu heftig wird, oder durch die wände zu laute musik dringt: entweder runtergehen und es im guten mit dem wirt versuchen oder polizei rufen. Hab dasselbe problem hier vor dem haus. Polizei kam schon öfters, auch von anderen anwohnern. der Wirt bekommt ein Bußgeld und gott sei dank nach einigen wurde ihm das zu teuer so das er musik runterdrehte und seine gäste anhielt draussen leise zu sein.

Die Kneipe darf geöffnet sein, sie darf aber nicht so laut sein, dass sie permanent stört. Ihr könnt die Polizei/Ordnungsamt rufen, die sorgen für Ruhe.

Die Werte der TA-Lärm für das jeweilige Baugebiet dürfen durch den Betrieb der Gaststätte nicht überschritten werden. Zuständig ist die Gaststättenaufsicht, meist beim Ordnungsamt. Welches Baugebiet vorhanden ist setzt die Bauaufsicht fest.

das kann hier nicht beantwortet werden, da es sondergenehmigungen gibt. aber auch diese scheinen in deinem fall erheblich überzogen zu werden. frag beim ordnungsamt, wie lange die lizes gilt.

laute musik muss jedenfalls nicht die ganze nacht geduldet werden.

solange wie sie Konzession haben. Je nach Gemeinde meist nur bis 1h nachts. Bei Ausnahmen auch mal bis 3h. Von 8h hab ich noch nie was gehört

promopakete  25.12.2010, 15:30

überholt