Ehemaliger Vermieter nicht mehr erreichbar, aber Kaution noch nicht zurück gezahlt. Was tun?

6 Antworten

Und ist der Vermieter denn nicht verpflichtet mir Auskunft darüber zu erteilen, bis wann ich mit der Zurückzahlung zu rechnen habe?

Ja, nachdem er mit der Prüfung über noch evtl. Ansprüche fertig ist.

Dazu hat er laut div. Rechtsprecher bis 6 Monate nach Mietende bzw. Wohnungsrückgabe Zeit.

Und zwar bin ich im April diesen Jahres umgezogen.

Wann war Vertragende bzw. die Wohnungsübergabe.

Übrigens gibt nach wie vor noch die Post. Immer noch das beste Kommunikationsmittel wenn es um wichtige Angelegenheiten, wie z. B. Mietverträge, geht.

Ausgezogen bin ich Ende April. Und bei der Übergabe war alles ok. Mietschulden etc hab ich auch keine! 

Und ist der Vermieter erst nach der Prüfung verpflichtet mir Auskunft zu geben? Ich finde es nämlich schon ganz schön unverschämt wenn ich etliche Nachrichten hinterlasse und um Rückruf bitte und nichts kommt..

@benni1687

Ich fragte wann Mietvertragsende war. Das muß nicht zwingend gleich mit dem Auszugsdatum sein.

Ansprüche nach Mietende können u. a. auch noch verdeckte Mängel sein oder evtl. Nachzahlungen aus noch nicht fälligen Nebenkostenabrechnungen.

Und ist der Vermieter erst nach der Prüfung verpflichtet mir Auskunft zu geben?

Wenn es was zu prüfen gibt, ja.

Ich finde es nämlich schon ganz schön unverschämt wenn ich etliche Nachrichten hinterlasse und um Rückruf bitte und nichts kommt..

Unhöflich ist es schon, da hast Du recht. Darum mein Rat nachweisbar schriftlich per Einwurfeinschreiben um Auskunft zu bitten bzw. diese zu fordern.

Hallo, ich habe ein Problem. Und zwar bin ich im April diesen Jahres umgezogen. Vor etwa 4 Wochen dachte ich, dass ich meine ehemalige Vermieterin mal anrufe und nachfrage was mit der Kaution ist. Habe sie jedoch nicht erreicht und versuche es immer wieder.

Der Vermieter hat ein volles Zurückbehaltungsrecht bis zu 6 Monaten für etwaige Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Danach darf er nur nochdas 3-5 fache einer Nebenkostenvorauszahlung für die zu erwartende Nebenkostenabrechnung einbehalten.

MfG

Johnnymcmuff

Hallo, 

der Vermieter hat, wie schon in der vorherigen Antwort beschrieben eine gewisse Zeitspanne zur Verfügung. 

Sollte das aber zu sehr in die Länge gezogen werden, und du bist zufällig im Rechtsschutz, kannst und solltest du dieses Themas unbedingt d/einem Anwalt übergeben.

Viel Erfolg!

Danke 

Rechtlich hat der Vermieter zumindest bis zu 6 Monate Zeit zu prüfen, ob er kautionsmindernde Ansprüche geltend machen will. Danach kann er bis zur nächst fälligen Betriebskostenabrechnung eine Teil der Kaution (in etwa dem Dreifachen der monatlichen Vorauszahlung) weiter zurückbehalten. Das können z:B. bei Auszug April 14 also durchaus 20 Monate sein, da der V. Zeit bis 31.12.15 hat um abzurechnen. Das gälte hier bei kalenderjährlicher Abrechnung. Keinesfalls gilt also die Regel, dass 12 Monate nach Rückgabe der Wohnung abzurechnen sei.

Hallo,

"Wie lange darf der Vermieter die Kaution zurückbehalten?

 Dem Vermieter wird eine "angemessene Überlegungsfrist" eingeräumt, bis er die Kaution zurückzahlen muss. Innerhalb dieser Zeitspanne muss der Vermieter prüfen, ob er noch Forderungen gegen den Mieter hat oder ob Schäden an der Wohnung bestehen, die repariert und bezahlt werden müssen. Wie lange dieser angemessene Zeitraum ist wird von den Gerichten unterschiedlich bewertet. Die meisten Gerichte geben dem Vermieter zwei bis sechs Monate Zeit um die Kaution zurückzuzahlen, manche sogar mehr."

aus: http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/die-mietkaution/

Emmy


Mhh nun gut.. aber hat sie den nicht die Verpflichtung mir Auskunftzu geben und mich auf den laufenden zu halten wenn ich das möchte?

°Förderungen gegen den Mieter: Betriebskostenabrechnung, usw...

Hat eine Übergabe stattgefunden? Hat es einen Übergabeprotokoll gegeben, wurden die Zähler in Anwesenheit des Vermieters/Vertreter des Vermieters abgelesen, usw... ?

Kann sein, daß dein Vermieter krank ist.

Scheib doch einen Brief per Einschreiben (Einwurf).

Emmy

@emily2001

Ja war alles. Übergabe, zählerstand gemeinsam abgelesen, Protokoll über die Übergabe wurde auch geführt.. 

War soweit alles in Ordnung


Gut und ich weis das der Mann der Vermieterin krank ist u d beide schon im Rentenalter sind.

@benni1687

"Wie lange dieser angemessene Zeitraum ist wird von den Gerichten unterschiedlich bewertet. Die meisten Gerichte geben dem Vermieter zwei bis sechs Monate Zeit um die Kaution zurückzuzahlen, manche sogar mehr."

@emily2001

Gut das hab ich schon verstanden das die Vermieter da nen großen Spielraum haben. Aber sind sie nicht trotzdem verpflichtet mir Auskunft zu erteilen? Schließlich ist es doch mein Geld und ich werd doch wohl das Recht haben, zu Erfahren was los ist und wie lange es in etwa dauern wird..

@benni1687

Schreib doch, wenn alles andere keine Reaktion "hervorbringt" !!!

@emily2001

Ja wird wohl das beste sein. Und was tu ich wenn auf das schreiben auch keine Reaktion kommt?

@benni1687

Bleib nur noch abwarten, oder erkundige dich, ob der Vermieter evtl. Krank oder umgezogen ist ...


Bis jetzt sind "nur" vier Monate verstrichen !

Vielleicht kannst dich bei den Stadtwerken erkundigen, ob die Betriebskostenabrechnung schon eingetroffen ist (Zählernummern angeben !)...

Emmy

@emily2001

Ja schon.. ich find einfach nur die Art und Weise unverschämt.. wenn mich jemand anruft, Nachrichten hinterlässt und um rückruf bittet, dann gibt man doch mal Bescheid... und daher mach ich mir auch etwas gedanken.. vor allem weil ich weis das die vermieterin ziemlich geld gierig ist.. das war ja auch der grund für meinen auszug.. 

@benni1687

Da Du nicht weißt, was los ist und da die Vermieter noch 2 Monate Zeit haben, ist es absolut nicht unverschämt, wenn sie nicht zurück rufen. Das Telefon ist kein Zwangsinstrument, von dem man sich vorschreiben lassen muss, wann und wie man zu reagieren hat. Und es gibt Leute, die wissen noch nicht einmal, dass sie den Telekom-Anrufbeantworterservice eingeschaltet haben. Die werden das also niemals abhören.

Stattdessen nutzt man, wenn man es dringend machen will, die herkömmliche Post. Am besten mit Einwurfeinschreiben, sodass man zumindest kontrollieren kann, wann der Brief angekommen ist, was noch lange nicht heißt, dass er auch gelesen wurde und was ebenfalls nicht heißt, dass der Empfänger gezwungen ist, Dir zu antworten. Auf Dein Kommando hin, müssen die erst mal nicht springen.

Erst, wenn das halbe jahre vorbei ist, kannst Du die Vermieter in Verzug setzen und ggf. gerichtlich (Mahnbescheid!) gegen sie vorgehen.