Wie lang bleibe ich in Strafregister?

6 Antworten

Das kommt auf die Höhe Deiner Strafe an, die Du seinerzeit aufgebrummt bekommen hast.

Google mal mit

bundesjustizamt führungszeugnis

Klick gleich oben an. Dann hast Du

"Häufige Fragen von Antrag stellenden Personen zum Führungszeugnis"

Darunter siehst Du auch die Infos zum bundeszentralregister

.

Warst Du damals jugendlich? Dann gelten andere Vorschriften. Google mal mit

führungszeugnis bundeszentralregister jugendliche

und klick Dich da ein bißchen durch.

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Google auch mit

bzrg

und klicke gleich oben

"BZRG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis" an.

Ab § 30 findest Du die Fristen bezüglich des Führungszeugnisses,

und ab § 45 sind die Gesetze zur Frist im Bundeszentralregister Berlin (genau hierum geht es Dir wohl mit Deiner Frage).

Ab § 59 bis § 64 geht es um Strafen für Jugendliche.

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Klick Dich da mal geduldig durch. Das kriegst Du sicherlich hin.

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Ob Dein Führungszeugnis klar ist, kriegst Du raus, indem Du eines beim Einwohnermeldeamt beantragst (kostet glaube ich 10 Euro). - Wenn Du Dich durch diese Google-Hinweise klickst, erkennst Du, dass eventuelle Eintragungen im Bundeszentralregister länger dauern als im Führungszeugnis.

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Wenn Du alleine nicht klarkommst wegen des Bundeszentralregisters, rufe beim Gericht an und bitte, dass Du mit einem Rechtspfleger verbunden wirst. Den frage dann, wie genau Du herausfinden kannst, ob Deine Strafe überhaupt im Bundeszentralregister eingetragen ist, und wenn ja, wie lange.

Frag dann auch, ob Du nach Löschung aus dem Bundeszentralregister eine Benachrichtigung kriegst, und auch, ob Du dann offiziell sagen darfst, Du bist nicht vorbestraft.

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Du kannst auch versuchen, eine gültige Antwort zu erhalten, wenn Du googelst mit

juraforum

mit

forum recht

oder mit

forum rechtsfragen

Frag am besten bei zwei verschiedenen Foren, wenn beide Antworten dieselben sind, kannst Du wohl drauf bauen.

Manchmal antworten Rechtsnwälte und manchmal echt fähige Jurastudenten - es können aber auch mal Fehler in den Antworten sein.

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Dass so alte Sünden so lange kleben bleiben, ist in vielen Fällen sicherlich sehr wichtig.

Du wirst aber staunen, welche geringen Strafen wie "unendlich" lange im Bundeszentralregister eingetragen bleiben.

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Vielleicht hast Du ja Glück, und es klebt nichts mehr an Dir (oder es war gar nichts eingetragen).

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Viel Erfolg bei Deiner Suche.

Wenn Du vorbestraft bist, dann wohl bis zu Deinem Lebensende.

cyracus  30.09.2009, 01:14

Quatsch !!!

ich hoffe nur das ganze leben !

wenn ich eins hasse ,dann sind es Junkys und Dealer -.-

cyracus  30.09.2009, 01:48

Ich liebe es, von Menschen etwas zu lesen, die nie in ihrem Leben Fehler gemacht haben ...

Wie kommst Du bei dieser Frage auf "Dealer"???

FordSierra88  30.09.2009, 11:49
@cyracus

ja ich bin ja auch nicht ohne Fehler !

in Drogen mach ich ihn den Fehler !

ich pass höllisch auf dass ich nichts mit den Drogen am Hut habe...

Freunde die kiffen oder so sind bei mir sofort auf der abschussliste ^^

Dahmah  30.09.2009, 13:06
@FordSierra88

DU bist doch bestimmt so einer der sich schön jedes Wochenende einen trinkt und alles andere ohne Grund verteufelst, so Leute hab ich echt gefressen!

FordSierra88  30.09.2009, 15:52
@Dahmah

ehm ich trink gar nicht hahahhaha voll gelinkt mein freund ;)

Zwischen 5 und 20 Jahren, je nach Schwere der Tat. Allerdings nur, wenn Du dir nichts zu Schulden kommen lässt. Du kannst ja einfach mal dein Führungszeugnis einsehen, vielleicht steht das da ja drin.

@FordSierra: Bitte lerne doch erstmal die Grundregeln der Rechtschreibung, bevor du dich über andere Leute auslässt.

Im Strafregister bleiben Vorstrafen Dauerhaft stehen. Aus Führungszeugnissen können Einträge unter bestimmten Voraussetzungen wieder verschwinden. Ist aber gut, daß das drin bleibt und das daß für die Polizei ein Anlaß war, dich einfach mal zu überprüfen. Wenn du nichts zu verbergen hast, ist doch alles in Ordnung.