Was kann man machen, wenn der Mitbewohner sich weigert den Strom zu bezahlen?

9 Antworten

Ist Strom und Gas mit in der Miete drinnen? Andernfalls, wenn ich deinen Text richtig vernahm, muss ich dir leider sagen, hast du Pech. Wenn er ordnungsgemäß beim Vermieter gekündigt hat und dann ausgezogen ist, ist er automatisch nicht mehr als Mieter eingetragen und der Mietsvertrag steht dann voll und ganz auf deinem Namen und du somit der alleinige Mieter. Somit muss er keine Kosten, die noch nicht verbraucht wurden, auch nicht mehr leisten. Anders jedoch, wenn ihr Kosten für Gas und Strom rückwirkend der vergangenen monate bezahlen müsstet, wo er während des Verbrauches noch mit im Haushalt gelebt und davon bezogen hat. Dann hättest du noch einen Anspruch. Deswegen werde ich auch nie eine WG gründen... Ich war auch mal in einer WG wohnhaft und hatte letztlich fast die selben Probleme wie du. Es gibt gewisse extra Regelungen auf Ansprüche und Rechte in einer WG und man darf dann vielleicht noch letztlich für Sachen, Kosten oder gewisse Mietsklauseln alleine grade stehen, obwohl alle WG-Bewohner noch derzeit wohnhaft waren.

ayuca 
Fragesteller
 19.09.2011, 14:52

ermus zum 01.01 ausziehen hat diesne monat anteil für strom und gas noch nciht bezhalt und hat angekündigt es bis zum 01.01 auch nicht zu tun. ich weiß ds ich da eienn anspruch habe, aber wie macht man den geltend?

--- Vorher ---

In wie fern hier präventiv gehandelt werden kann, hängt von der tatsächlichen Situation ab. Handelt es sich um eine WG, in der jeder sein eigenes Zimmer hat, könnte man nat. für das Zimmer des ausziehenden Mieters den Strom am Sicherungskasten ausstellen. Da solche innenliegenden Kästen jedoch nicht abschließbar sind, kann dieser den Strom bei entspr. modernen Kästen einfach wieder einschalten oder im Gegenzug bei alten Kästen einfach die restlichen Sicherungen auch rausdrehen und dann für sein Zimmer wieder einsetzen.

Für die gemeinsam genutzen Räume wäre das Abschalten oder Herausnehmen der Sicherung auch nicht gerade die cleverste Lösung.

Abgesehen davon, dass es unpraktikabel ist, stellt sich die Frage in wie fern das Vorenthalten von Strom aufgrund der Mitteilung (vlt. auch noch im Streit) nicht mehr zahlen zu wollen, tatsächlich statthaft wäre.

--- Nachher ---

Typischerweise sind Wasser- wie auch Stromversorgung nicht im MV enthalten und bedürfen eine separaten Vertrages mit den Versorgern.

Sofern der Vermieter hier für den Mieter tätig wird und sozusagen als Serviceleistung eine Anmeldung für und im Namen des Mieters vornimmt ist bequem, hat aber mit dem Mietvertrag nichts zu tun.

Wird nun ein Hauptmieter (B) aus dem MV entlassen bleiben die Versorgerverträge des Mieters A hiervon unberührt. Egal wie A+B unter sich geregelt hatten, wie die Versorgerkosten aufgeteilt/getragen werden.

Die Versorgerunternehmen werden sich, bezüglich der Kosten für Strom und Wasser, an den Vertragspartner (Mieter A) halten.

Zu behaupten A+B hätten einen schriftlichen Vertrag über die Kostenverteilung der Versorgerkosten schließen müssen, damit sich A an dem B schadhaften halten kann, halte ich für nicht bestandsfähig. Es würde der Beweisbarkeit dienen, das wars dann aber auch. Eine mündliche Vereinbarung (Vertrag) zwischen A+B ist ebenso rechtskräftig, wenn auch schwerer zu beweisen.

Zumal die Schließung eines gemeinsamen Mietvertrages schon bezeichnend für die angestrebte Kostenteilung der mit der Mietwohnung einhergehden Kosten ist, lässt sich auch eine regelmäßig Kostenerstattung für Versorgekosten des B an den A für den Zeitraum der gemeinsamen Nutzung der Mietwohnung - sofern nachweisbar, wie z.B. durch Kontobelege (am besten noch mit entspr. Verwendungszweck) - als Beleg für eine solche, mündlich getroffene Vereinbarung heranziehen.

Kann man sich nicht einigen, besteht aber auf die bisherige/Normale Kostenübernahme des ehem. Mitmieters, wird wohl wenigstens der Gang zu einem Anwalt - Briefe und Mahnungen mit anwaltlichem Briefkopf wirken meist Wunder - unumgänglich sein. Je nach Höhe des streitigen Betrages können jedoch schon die Kosten für den Anwalt das ganze zu einem Nullsummenspiel machen.

Wenn auch das nicht hilft, bleibt nur der Gang vor ein ordentliches Gericht, was wiederum Kosten verursachen wird. Sofern man keine Rechtschutzversicherung hat, welche auch für diesen Fall greift (das kann man typischerweise kostenlos bei seiner RS erfragen), wird man zumindest vorerst sowohl die Versorgerkosten, wie auch den Gerichtskostenvorschuss und ggf. das anwaltliche Honorar gleichzeitig tragen müssen.

Es stellt sich die Frage ob man sich am Ende den ganzen Stress und Aufwand (auch den finanziellen) wirklich antun will und kann und ob sich das dann wirklich lohnt.

Ich sehe da nur eine Möglichkeit.

Hat der andere Mieter ein Zimmer,dann drehen Sie die Sicherungen für das Zimmer raus,falls er dort noch wohnt.

Wenn er ausgezogen ist,müssen Sie alleine die Kosten für Strom bezahlen.

Sie hätten einen Vertrag mit Ihm machen müssen,da Sie nichts schriftlich haben,gibt es auch leider nichts.

Falls er Miete nicht bezahlt kann es zusätzlich noch Ärger geben,denn der Vermieter will sein Geld und kann es auch von Ihnen alleine verlangen.

Sie müssten den anderen Mieter verklagen.

Ein Hauptmieter von zweien kann normal nicht einfach kündigen. Das ist aber hier unwesentlich, den Versorger ober Vermieter können sich an der verbleibenden Mieter halten und von dem die angefallenen oder anfallenden Kosten fordern.

Ja, Konsequenzen, wie gefragt, sind durchaus möglich.

ayuca 
Fragesteller
 19.09.2011, 15:05

ja aber das haben wir schon geklärt. der vermieter erlaubt es.

jockl  19.09.2011, 15:24
@ayuca

Ok, aber die Kosten bleiben dennoch an Dir hängen.

Ganz schlechte Karten, lies' 'mal online bei den Mietergeschichten der FAZ nach. da gibt es auch so einen Fall. Solche Mietgemeinschaften sind immer problematisch. Eigentlich muss er als Mitmieter zahlen (an Dich), wenn er es aber nicht tut, bleibt Dir nur die Zahlungsklage. und da er nicht mehr da ist verursacht er ja auch keine Kosten mehr. das wird sehr kompliziert.