Wie läuft das bei einem Offenbarungseid ab?

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Den "Offenbarungseid" gibt es nicht mehr. Du wirst aufgefordert eine "eidesstattliche Versicherung" abzulegen. Wenn du an Eidesstatt versichert hast, dass bei dir "nichts zu holen ist", so gilt das natürlich allen Gläubigern gegenüber und du brauchst das nicht bei anderen Gläubigern zu wiederholen. Der Gerichtsvollzieher vor dem du die eidesstattliche Versicherung abgeben musst, wird dich entsprechend beraten.

Vor einigen Jahren war ich auch gut verschuldet. Ich hatte bei vielen Firmen überall kleinere Beträge von 150 bis max. 1200 Euro Schulden. Der Gerichtsvollzieher kam auch irgendwann ins Spiel.

Wenn du Schulden hast, dann kommen erst Mahnungen. Wenn das nicht fruchtet, wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Du erhältst dann von einem Gericht einen gelben Brief in dem du vom Gericht den Mahnbescheid erhältst. Wenn du gegen den nicht Widerspruch einlegst (was natürlich nur geht wenn die Forderung unberechtigt ist) wird der Mahnbescheid nach 14 Tagen Rechtskräftig. Mit diesem Mahnbescheid kann der Gläubiger 30 Jahre lang immer wieder versuchen zu vollstrecken.

So, wenn nun der Gerichtsvollzieher kommt (vorher kommt vom Gericht noch der Vollstreckungsbescheid) und du nicht zahlen kannst und nichts Pfändbares hast, dann wird er die die Eidesstattliche Versicherung abnehmen. Darin schwörst du quasi, dass du mittellos bist und auch sonst nichts hast um die Forderung zu begleichen.

Dann hast du für 3 Jahre erstmal Ruhe. Wenn dann diese 3-Jahres-Frist um ist, kann der Gläubiger wieder versuchen, das Geld einzutreiben. Und so geht es weiter bis eben diese 30 Jahre um sind. Alternativ bleibt noch die Privatinsolvenz. Dies wäre sinnvoll wenn es zu viele Schulden sind, aber da beraten dich die Schuldenberatungsstellen.

Eine eidesstattliche Versicherung muss für jeden Gläubiger einzeln abgegeben werden. Es erscheint zwar in deiner Schufa der Eintrag, dass du die eidesstattliche Versicherung abgegeben hast, das hält viele dann davon ab, die Forderung weiter eintreiben zu wollen, aber für jeden, der auf sein Geld besteht muss die Eidesstattliche Versicherung erneut abgegeben werden.

Eine eidestattliche Versicherung legst Du vor dem Amtsgricht ab, Du erhälst ein Formular, was Du wahrheitsgemäß ausfüllen mußt. Das gilt für alle Gläubiger. Ich rate Dir, ein PF-Konto bei der Deiner Bank einzurichten (pfändungsfrei), sonst mußt Du immer einen Anwalt bemühen, der Dein gepfändetes Konto wieder auffüllt. Wie wäre es mit einer Privatinsolvenz?

mein konto ist schon pfändungsgeschützt. für 2000 euro schulden ne privatinsolvenz halte ich für übertrieben... ich beziehe derzeit noch harz4, wenn sich das ändert will ich die schulden ja bezahlen, nur geht es eben im moment leider nicht

wenn du einen eid abgelegt hast, dann gilt das auch für die anderen, du zeigst nur die kopie vor und gut. meistens fragt der gerichtsvollzieher auf seinem amt dich ab und du antwortest. es kann aber passieren das ein gläubiger eine genauere prüfung verlangt , dann muss er wirklich deine schränke und schatztruhen durchwühlen

hmmm.... deine antwort oder die antwort darunter? schätze hab ich nicht.... und alles was von wert wäre läuft nicht über meinen namen... nicht mal die wohnung in der ich wohne läuft über meinen namen :D

Einen Aid kannst du nicht leisten, nur einen Eid!

Es muß für jeden einzelnen Gläubiger ein Eid geleistet werden. Ob das dann aber so einfach mit den 3 Jahren ist, weiß ich nicht. Schau mal bei Google!