Kann ich mein Leben aufgrund einer Millionen schweren Forderung verschuldet werden?

6 Antworten

Du kannst längst nicht für alles Insolvenz anmelden. Das ist kein Freibrief. Der Geschädigte kann seine Forderung titulieren lassen und 30 Jahre lang zu pfänden versuchen. Die jeweiligen Kosten des Gerichtsvollziehers gehen zu deinen Lasten.

Mittlerweile sind es meines Wissens nach nur noch 3 Jahre, und bei einer Privatinsolvenz müssen alle Gläubiger zustimmen.

Das ist nicht immer zwingend der Fall.

Wenn man also Pech hat, muß man tatsächlich "ein Leben lang" abbezahlen.

Na ja, nicht jeder Art von Schulden lässt sich per Privatinsolvenz ausweichen, aber da ein normaler Arbeitnehmer sowieso keine Chance hat solche hohen Schulden jemals bezahlen zu können, hätte es keinen Sinn, ein (offizielles) Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze zu haben, solange die Forderung besteht.

Ich meine einen solchen Fall, wie es tenno5034 beschrieben hat.

Es gibt Schulden, die nicht durch eine Privatinsolvenz getilgt werden

In welchem Gesetz steht das eigentlich genau geschrieben?

Eine Insolvenz kann durch unterschiedliche Dinge ausgelöst werden. Man kann unverschuldet oder verschuldet in diesen Teufelskreis geraten. 

Bei dir scheint es aber etwas anderes zu sein. Aus deiner Frage lese ich eine Flucht aus der Verantwortung heraus. Ich könnte wohl auch von einem Schmarotzerverhalten schreiben. 

Wenn jemand eine Forderung gegen dich anmeldet und diese begründet ist, hast du auch dafür einzustehen. – Sowas sollte jedes Kind in der Kinderstube lernen.

Wie in meiner Frage beschrieben, meine ich damit Fälle, wie beispielsweise ein von mir verursachter Todesfall. Dabei können nämlich gut und gerne mal Beträge in Millionenhöhe zustande kommen, wie auch schon von tenno5034 beschrieben. Ich frage mich, ob man in so einem Fall wirklich sein ganzes Leben lang zahlen muss oder nur mit dem Vermögen, das man zum jeweiligen Zeitpunkt besitzt.

Die Frage wurde außerdem auch nur rein aus Interesse gestellt.

@Tizian270

Verstehe ^^

Na dann möchte ich deine Frage wie folgt beantworten .

Üblicherweise nicht .

Bei der Berechnung der Entschädigungssumme fließen sehr unterschiedliche Dinge ein , die zuletzt oft von einem Richter bewertet werden.

Dieser wird bei der Urteilsfindung einen „angemessenen Betrag“ als Summe annehmen . Hierbei fließen auch die persönliche Lebenssituation des Verursachers ein. - Es geht nicht darum den Verursacher zu zerstören, sondern um den Hinterbliebenen einen fairen Ausgleich zu schaffen.

Wobei dies immer noch nicht sicher heißt , nicht bis an das Lebensende ruiniert zu sein . Es kommt mal wie immer : drauf an ;)