Wie kündigt man einer Hausverwaltung?

9 Antworten

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Es muss doch eine Versammlung mit dem Top Verwalterwahl geben. Darüber gibt es einen Beschluss mit Nennung des Endes der Bestellung.

Irgendeiner wird doch auch noch das Protokoll haben. Bitte hier nachlesen.

Dann muss dieses jahr wieder in der Versammlung einen Top Wahl des Verwalters geben. Dann wird halt ein anderer gewählt.

Und wenn der Verwalter nicht ordnungsgemäß arbeietet wird er auch nicht entlastet.

shrek68 
Fragesteller
 04.05.2010, 09:12

Vielen Dank für Eure vielen Antworten.

Ich werde versuchen eine neue Hausverwaltung aufzutreiben. Bei der nächsten Eigentümerversammlung muss dann die Neuwahl des Verwalters als Tagesordnungspunkt angesetzt werden. Macht das die Hausverwaltung nicht, werde ich das schriftlich beantragen. Findet vor dem 07.08.2010 keine Versammlung statt, werde ich (mit einigen Miteigentümern) etwas vorher eine außerordentliche Versammlung beantragen.

Auf dieser Versammlung werden wir (zur Sicherheit) die Hausverwaltung nicht entlasten. Außerdem wird der Vertrag nicht verlängert u. eine neue Hausverwaltung wird gewählt.

So dürfte das hoffentlich klappen :)

Tabaluga1961  04.05.2010, 10:59
@shrek68

Bestellung und Vertrag sind zwei verschiedene Schuhe. Wenn die Bestellung mit dem alten Verwalter nicht erneuert wird ist die Verlängerung seines Vertrages völlig unlogisch.

shrek68 
Fragesteller
 04.05.2010, 19:19
@Tabaluga1961

Ah, bei einer "Bestellung" braucht es nicht zwangsläufig einen "Vertrag"? ... Mann, so ein Fachchinesisch!

Tabaluga1961  10.05.2010, 12:15
@shrek68

das Leben als Eigentümer ist kein Ponyhof

sollte die letzten eigentümerversammlung älter als einen monat sein, wäre nach ablauf des jahres, bzw. zur kommenden versammlung eine abwahl möglich. auch könnte der vertrag gekündigt werden, wenn die verwaltung ihre aufgaben und pflichten nicht ordentlich erfüllt. hier käme auch eine haftung in frage. falls zum ablauf oder danach keine versammlung stattfand, sollte die eigentümergemeinschaft sich einen rechtsbeistand holen oder bei haus&grund hilfe suchen.

Wenn die Hausverwaltung bis zum 07.08.2010 per Beschluss eingesetzt worden ist, dann endet der Verwaltervertrag auch zu diesem Zeitpunkt, es sei denn es ist etwas anderes in der Zwischenzeit beschlossen worden. Außerdem liegt, falls der Verwalter nicht ordnungsgemäß arbeitet und dieses nachweisbar ist, ein außerordenliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund vor. Sollte, wie bereits gesagt, es nachgewiesen werden können, dann ist es am besten eine außerordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen und den Verwalter per Beschluss fristlos, Hilfsweise zum 07.08.2010 zu kündigen. Gleichzeitig kann ein neuer Verwalter berufen werden. Viel Erfolg.

Wenn seit der letzten Bestellung 5 Jahre vergangen sind, dürfte der Vertrag beendet sein und eine Neuwahl anstehen. Bei dieser Gelegenheit wird schlicht ein neuer Verwalter, den man sich vorher ausgesucht hat gewählt. Damit ist der alte Verwalter ohne Konsequwenzen finanzieller Art für die Eigentümergemeinschaft Geschichte!

Ganz einfach : Indem man sie bei der nächsten Eigentümerversammlung, mit entsprechender Beurteilung, abwählt. Eventuell vereinbarte Zeiträume sind einzuhalten. Ausser bei krassen Verstössen der Verwaltung !!