Gasanbieterwechsel

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Wenn die Mehrheit der Eigentümer für einen Anbieterwechsel stimmt, bleibt dem Verwalter keine Wahl. Ich würde darauf bestehen, den Anbieterwechsel als Tagesordnungspunkt in der nächsten Eigentümerversammlung aufzunehmen. Allerdings muss der Verwalter die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten.

Verträge haben in der Regel eine Laufzeit. Natürlich kann man Verträge kündigen der nicht verlängern. 

Einfache Mehrheit reicht um Anbieter zu wechseln. Wir haben zu Goldgas gewechselt und die erstellen auch anstandslos eine Jahresabrechnung von Januar bis Dezember. 

Noch ein genereller Hinweis: Was viele (!) Eigentümer (-gemeinschaften) nicht wissen:

Viele Verwaltungen haben Rahmenverträge mit Versorgern, Versicherungen, damit profitieren sie (oft) von günstigen Tarifen, die ein einzelner in der Regel nicht bekommt.

Außerdem: zwischen Konditionen, die ein "kleiner" Endverbraucher bekommt und den Konditionen für Eigentümergemeinschaften gibt es manchmal auch noch mal Unterschiede.

z.B. viele anscheinend verlockende Anlagemöglichkeiten mit hoher Verzinsung können für Eigentümergemeinschaft nicht abgeschlossen werden, weil eben "nur" für Privat-Endverbraucher. Das gilt oft auch für Verträge mit Versorgern.

Soviel ich von dem ganzen versteh klann du doch alleine ohne dessen Einwilligung kündigen und den Strom dann für dich selbst beziehen und bezahlen???? Wer soll denn das Verbieten,. Oder was hätte die Privatisierung der Stromanbieter dann für einen Sinn? Wir leben doch nciht im Kommunismus.

Zebrasoma 
Fragesteller
 09.04.2011, 19:05

sicher kann ich  den Stromanbieter wechseln das hab ich bereits getan. Mir geht es um den Hausstrom.

der wird jährlich eine prämie bekommen die er nicht verlieren will,wenn die mehrheit einverstanden ist,kündigen und wechseln