Geld verliehen, bekomme es nicht zurück! Kann man eine Anzeige stellen, als Druckmittel?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast hier ein Beweisproblem.

Wenn du Anzeige erstattest, ohne belegen zu können, dass du ihm Geld geliehen hast, kann er seinerseits den Spieß umdrehen und dich wegen übler Nachrede und Verleumdung verklagen.

Daher solltest du dir zunächst mal Beweise sichern, indem du ihn z. B. vor neutralen (also keine aus der Familie) potentiellen Zeugen darauf ansprichst, die im Zweifel bestätigen können, dass dein Nachbar eingeräumt hat, dir 500,00 Euro zu schulden und du ihm deinerseits eine Woche Zahlungsfrist eingeräumt hast.

Alternativ (denn es gibt immer eine Alternative) kannst du ihn auch bitten, eine Quittung auf welcher "500 € Privatdarlehen Rückzahlung in einer Woche (Datum angeben)" steht, gegenzuzeichnen, wenn er erneut mit einer Ausrede kommt.

Ist dies erledigt, kannst du einen einfachen Mahnbescheid ausstellen und ihm diesen zusenden. Streitet er die Forderung ab, musst du klagen, hast aber nun zumindest Zeugen für die Höhe (500 €) und die Dauer (1 Woche) deines Privatdarlehens.

Weswegen könnte er denn Anzeige erstatten? Welche Straftat siehst du hier? 

@Immofachwirt

"Wenn du Anzeige erstattest, ohne belegen zu können, dass du ihm Geld geliehen hast,.."

Auch wenn er das belegen könnte, läge keine Straftat vor. Also was sollte er anzeigen? Die Polizei interessiert ich nicht für Schulden und wer was beweisen kann. Sie ist schlichtweg kein Schuldeneintreiber.

@Bitterkraut

Sorry, ich hatte deine Nachfrage im Bezug auf den Nachbarn des Fragestellers verstanden, sozusagen als Gegenreaktion einer unberechtigten Anzeige des Fragestellers.

Natürlich ist die Polizei kein Schuldeneintreiber. Dennoch müsste der Anzeige nachgehen. Welche Straftat der Fragesteller im Kopf hatte, weiß ich nicht.

Denkbar wäre eine Anzeige z. B. wegen Unterschlagung (§ 246 StGB) oder Betrug (§ 263 StGB), wenn er dem Nachbarn unterstellt, dass dieser nicht die Absicht hat, das Geld zurück zu zahlen, oder ggf. abstreitet es erhalten zu haben.

@Immofachwirt

Also wenn er mich zurückanzeigen wollte, dann ist er doch (genauso) in der Beweispflicht oder?

@citr0ne

Naja, wenn der Fragesteller Anzeige erstattet und nicht beweisen kann, dass er dem Nachbarn das Geld geliehen hat, hat der Nachbar ja mit der Anzeige des Fragestellers einen Beweis für die falsche Verdächtigung.

@Immofachwirt

Wechen Verdächtigung auf welche Straftat könnte er denn anzeigen? Schulden nicht zurückzahlen ist doch keine Straftat.

Und wenn der dem ich das Geld geliehen habe des geld benutzt um davon ne strafe von der Polizei zu zahlt haben die ja eigentlich beweißen oder

Anzeigen kannst du immer und jeden - Erfolg wirst du ohne Beweise nicht haben und das wird er wissen!

Wenn du Pech hast stellt er dann erst recht auf stur 

Noch sturrer als mich 1 Jahr hinzuhalten geht ja kaum noch.

Glaube nicht, das es ihm bewusst ist, das es so gut wie aussichtlos für mich ist. Ich will ihm ja Druck machen, unter andem mit den Bilder der Kameraüberwachung in der Filiale, wo er zwar drausen vor der Tür wartete, aber vielleicht glaubt er, das er mit drauf ist und das das als Beweis reichen kann. - Nicht ernsthaft gemeint aber als Druckmittel...?

Nein, anzeigen kann man nicht immer und jeden. Anzeigen kann man nur Straftaten oder Ordnungswidrikeiten. Eine Straftat sehe ich hier nicht.

Die Polizei wird dir dein Geld nicht zurücholen, dafür ist die nicht d und eine Straftat sehe ich hier nicht. Du kannst einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken, und dann ggf. vollstrecken lassen. Falls er widerspricht, mußt du aber beweisen können, dass er dir das Geld schuldet.

Wenn du ihn nochmal darauf ansprichst, dass du das Geld zurück willst, nimm einen Zeugen mit. Der kann dann zumindest bestätigen, dass der Schuldner zugibt, bzw. nicht bestreitet, das Geld zu schulden. So kann man sich im Nachhinein noch ein Stück weit absichern, falls es vor Gericht geht. Nenne bei dem Gespräch die Summe genau.

Kann ich ihn auch anrufen und dann alles detailiert aufzählen und das ganze Gespräch dabei aufnehmen? Als Beweis, das er es dann zumindestens nicht abstreitet. Nur würde sowas zählen? Videoaufzeichnungen in Autos werden ja auch nicht anerkannt, weil man das ja fälschen könnt.

Blöderweise hat er seine Nummer schon geändert, muss da irgendwie nochmal dran.

@citr0ne

Tonbandaufnahmen ohne Einverständnis kannst Du in der Pfeife rauchen.

@citr0ne

Nein. Damit machst du dich selbst strafbar. Mach es persönlich und nimm einen oder zwei Zeugen mit. Möglichst neutrale, nicht unbedingt deinen Papa oder besten Freund. 

@EXInkassoMA

Wie bitte? Inspektor Columba macht das doch auch so. Geheime Tonbandaufnahmen zur Überführung hat sicher auch Schimanski gemacht... ist das womöglich alles nicht real ? ;-)

Moin,

bei Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf. Es wäre wirklich sinnvoll noch mal mit Zeugen und klaren Ansagen auf die Rückzahlung zu verweisen. Ansonsten "0" Chance. Nicht selbst zum straffälligen werden durch unlautere Mittel. Anzeigen kann man, wird aber ohne Zeugen schwer sein zu beweisen. Bei ner Anzeige wird er auf jeden Fall aufgefordert sich dazu zu äußern. Versuch macht klug.

MfG. Lutz

Welche Straftat willst du denn da anzeigen? Wenn Schulden nicht bezahlen eine Straftat wäre, säße halb Deutschland im Knast.

Die Polizei würde eine solche Anzeige nicht mal annehmen, die ist doch kein Schuldeneintreiber.

@Bitterkraut

Anzeige wegen Betrug z.Bsp.

Ich würd es versuchen.

Es handelt sich nur dann um eine Straftat wenn nie die Absicht bestand das Geld zurück zu zahlen. Dafür wärst du bzw. der Staatsanwalt beweislastig.

Ansonsten bleibt es ein zivilrechtliches Problem.

Die 500,- € hast du dir gehirnamputierterweise wahrscheinlich nicht mal quittieren lassen.