Meiner Schwester Geld geliehen; sie zahlt nichts zurück. Was tun?

9 Antworten

Die Polizei interessiert das gar nicht, es ist nicht strafbar, seine Schulden nicht zu bezahlen.

Wenn dem so wäre, hätte die Polizei viel zu tun und würde bei jedem 10. in Deutschland ständig auf der Matte stehen.

Die Polizei kümmert sich auch im Falle einer Strafbarkeit nicht um den Schadensersatz, nur um die Bestrafung. Als Beispiel, jemand macht was kaputt, absichtlich, dann kümmert sich die Polizei - eigentlich die Staatsanwaltschaft - um das Strafmaß. Niemand von denen sagt dann, dass der Schaden auch noch zu ersetzen wäre, das kümmert die nicht.

Ausnahme, ein Gerichtsvollzieher bittet die Polizei um Unterstützung. Dann jedoch geht der Gerichtsvollzieher mit und setzt durch, die Polizei ist nur zur verstärkung dabei oder zum Schutz des gerichtsvollziehers.

Dass Du an den gelangst, brauchst Du erst einmal ein Gerichtsurteil - der Gerichsvollzieher vollzieht ein Gerichtsurteil, darum heißt der ja auch so.

Du müsstest hierzu das Geld zivilrechtlich einklagen. Das kostet zunächst einmal Geld, Du musst die Gerichtskosten vorstrecken, welche im Fall eines Urteils jedoch die verurteilte an Dich ebenfalls zu zahlen hätte, wie auch die Anwaltskosten.

Und dann erst gehtst Du zu einem Gerichtsvollzieher, der will im Vorfeld jedoch auch gleich mal geld sehen.

Und der geht dann los und treibt ein.

Ist da aber nichts pfändbares und auch kein Geld vorhanden, dann geht der wieder und Du bleibst auf den Kosten sitzen.

So ist der Weg.

Ich weiß jetzt nur nicht so ganz, ob das auch Dein Weg sein sollte, denn es ist immerhin Deine schwester. Gehst Du diesen Weg, kannst Du sie auf alle Zeiten vergessen. Auch das ein oder andere Familienmitglied wird hinterher eher Dich dafür verdammen, dass Du die eigene Schwester vor gericht zerrst. Das kommt zuweilen gar nicht gut und zum Schluß stehst Du auf alle Zeiten völlig alleine da.

Überleg Dir also, ob Du das machst, nicht nur vom finanziellen Standpunkt, sondern gerade auch vom familiären Standpunkt aus gesehen.

Die Polizei hat damit überhaupt nichts zu tun, hier kommt das gute, alte Zivilrecht zum Zuge.

Da ihr einen mündlichen Vertrag habt, muss sie diesen Vertrag theretisch auch erfüllen, aber es dürfte schwierig werden, etwas zu beweisen, und je nach Situation noch schwieriger, tatsächlich wieder etwas zurückzubekommen.

Ich würde sie als erstes mal schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) auffordern, Dir das Geld zurückzuzahlen. Und setz ihr eine Frist. Danach kannst Du mahnen.

Traurig, daß das unter Geschwistern nötig ist. Ich würde da auch mal mit den Eltern reden. Und ich würde mich auch beim Anwalt erkundigen, was Du für Möglichkeiten hast.

mündliche absprache - weiß nicht ob das für ne anzeige reicht. dann ist es auch noch deine schwester.... hat sie vielleicht im moment durch die scheidung wieder einen tiefpunkt und denkt nicht an ihre schulden? frag doch per sms oder mail mal an wie ihr´s geht, ob sie sich gut eingelebt hat...und wenn sie dann antwortet kannst du ja langsam zum thema schuldenbegleichung wechseln

luder1000 
Fragesteller
 21.04.2012, 17:45

ich habe von Bekannten erfahren, dass sie behauptet, sie hätte mir schon alles zurück gezahlt.

annl224  21.04.2012, 18:01
@luder1000

dann lass dich mal von einem anwalt beraten. sehr enttäuschend diese linke tour!

wenn du kein beleg in der hand hast, bist du es los, so einfach ist das, dein mann kann als befangen zählen, ohne anwalt geht es nicht, hast ja rs.vers, also warum warten