Wie kann man dem Vermieter beweisen das die Heizkosten fehlerhaft berechnet sind?

4 Antworten

Hier geht es erst einmal nicht darum, wer was wem beweisen muss. Die Nachbarin hat die Möglichkeit, beim Vermieter oder bei der HV alle Belege einzusehen und z. B. zu vergleichen, ob die Grundlage für die Verteilung der Heizkosten korrekt ist. Z. B. die korrekte Weitergabe der verbrauchten Brennstoffmengen und Preise. Dann kann sie alle Zählerstände, die in den Dokumenten stehen, vergleichen. Bei einer offenbar so großen Abweichung wird sich schnell der Fehler finden, sofern einer vorhanden ist.

Kommt sie selbst nicht damit klar, kann sie immer noch Kopien aller Belege (gegen Bezahlung) verlangen und damit zu einer MIetervertretung marschieren. Aus der Überprüfung ergeben sich dann die Beweise dafür ob richtig oder falsch abgerechnet wurde.

Indem man die Angaben des Vermieters nachrechnet und überprüft. Muss doch alles in der Rechnung stehen...

^das sehe ich anders.

der vermieter muß den beweis führen...

Aber der richtet sich doch nach den Vorgaben die ihm Kalorimeta vorgibt

@rotlichtmieze

Das trifft sich ja gut, ich rechne seit 30 Jahren mit KALORIMETA ab und alles funktioniert ohne jegliche Beanstandung.

Die erstellen Ihre Abrechnungen wirklich sehr gewissenhaft und fragen bei Unklarheiten sofort nach!

Glaube es mir hier stimmt etwas nicht!

@WMBSLG

Das glaube ich auch, aber wie und wer muss es beweisen ?

Für einen Fehler in einer Abrechnung muss der Mieter den Beweis führen, nicht der Vermieter. Die Abrechnung wird von vorneherein erstmal als richtig angenommen...

@MosqitoKiller

ich habe grade mit meinem Anwalt telefoniert, der sagt das der Mieter nur Indizien dafür liefern muss das in der Abrechnung etwas nicht stimmt, dann kann man natürlich die gesammten Heizkosten vergleichen und wenn das auch nichts bringt, dann den Verbrauch der letzten Jahre einsehen. Klar, jeder hat ein anderes heizverhalten, aber von allen 29 Wohnungen bekommen 28 Wohneinheiten einen Teil der Heizkosten Vorraußzahlung wieder, nur meine Nachbarin soll 1100,-€ nachzahlen......

@rotlichtmieze

Das kann ein Indiz sein, muss aber nicht, allein die Höhe der Nachzahlung ist kein solches...

Aber das lässt sich doch ganz einfach nachvollziehen: Rechenwege der Abrechnung nachprüfen, Originalbelege beim Vermieter einsehen, wenn da ein Fehler ist, dann findet man den auch, wenn nicht, ist da eben keiner...

Ich vermute, dass der Fehler bei den Verbrauchswerten liegt, hier muss man die Ablesewerte von Kalorimeta zur Hand nehmen und auf Plausibilität prüfen...

Dein Name und Deine Angaben bürgen für Qualität! Toll solch eine wissende Aussage!

Jeder Laie weiss, dass man bei Abwesenheit die Heizung nie abschalten soll, da man hinterher für das hochfahren der Heizung doppelte Menge an Energie verbraucht.

Wie bzw. mit welchem Verfahren oder welcher Firma wurde abgerechnet.

Wieviel m² groß ist die Wohnung, was wurde bisher an Heiznebenkosten angezahlt, ist auch die Heizung für den Warmwasserverbrauch enthalten.

Jede Firma die Heizkostenabrechnungen erstellt, hat auch eindeutige Verbrauchswerte zur Gegenüberstellung.

Also bitte Fakten vorlegen und nicht jammern!

Ihre Wohnung ist 48qm² groß und sie zahlt monatlich etwa 40,-€ Heizkosten. Abgelesen wird per Funk und das Warmwasser wird extra berechnet, letztes Jahr hatte sie noch 150,-€ wieder bekommen.

@rotlichtmieze

Also bitte antworten und nicht nur so tun als ob.....

@rotlichtmieze

Wie bereits geschrieben, rechne auch ich über KALO ab.

KALO erstellt zunächst einmal eine Gesamtabrechnung, aus der jeder Mieter ersehen kann, was und wieviel Verbrauchseinheiten in der einzelnen Wohnung abgerechnet und daher auch verbraucht wurden.

Alle Daten können und müssen vom Vermieter offengelegt werden, damit jeder Mieter die Abrechnung ohne Probleme nachvollziehen kann. Ist dies speziell in Deinem Falle nicht möglich, kann die Abrechnung abgelehnt werden.

Du schreibst, dass der Warmwasserverbrauch sep. abgerechnet wird. Der Wasserverbrauch ja und wie ist das mit dem Erwärmen des Wassers zum Duschen? Das kommt doch sicher auch über die allgemeine Heizung?

Denn KALO schreibt in Ihren Abrechnungen verbindlich vor, dass der Vermieter den Warmwasserverbrauch angeben muß.!

Du sagst, dass Deine Nachbarin schon länger in der Wohnung wohnt. Also her mit den bisherigen Abrechnungen und vergleichen, dann kann man den Fehler u.U. schnell entdecken. Oder einfach mal das allerwichtigste, die Bezugsmenge und den Preis vom Heizöl ansehen und nachrechnen.

Folgende Punkte sind weiter zu berücksichtigen: wieviel m² werden beheitzt, wie oft und wieviele Personen duschen, auf wieviel Grad Celsius wird die Wohnung beheitzt, denn es war ein langer und strenger Winter von 2012 auf 2013. Hier sind ohne weiteres 20 % Mehrverbrauch möglich.

Aber nun zu Deiner Frage, wenn sie letztes Jahr ca. € 330 verbraucht hat, kann es dieses Jahr ca. 400 - 430 € sein. Dass rund € 1.500,- Heizkosten verbraucht worden sein sollen, ist unmöglich. Hier muß der Vermieter selbst nochmals über seine Büchen/Abrechnungen, da er beweispflichtig ist. Vor Gericht hat solch ein Abrechnungsunterschied keine Chance.

Da ich keine detaillierten Unterlagen habe, kann ich auch keine konkreteren Ansatzpunkte zur Kontrolle nennen.

@rotlichtmieze

Dein Verhalten ist geradezu peinlich!