Wie kann ich Wohnberechtigungsschein ohne Wohnsitz beantragen?

2 Antworten

Der WBS ist Wohnraumbezogen, d.h. er ist nur für einen als angegeben, gemieteten Hauptwohnsitz des WBS-Berechtigten zu nutzen. Ein WBS steht demjenigen zu, der Wohnraum auf dem sogen. freien Wohnungsmarkt ( zu dem im Mietspiegel angepassten freien Mietsatz aus Gründen seines zu geringen Einkommens,- Lebenserhaltungssatzes ) nicht in voller Höhe bezahlen kann. Ein WBS wird für einen mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnraum ( ugs. Sozialwohnung ) aus den o.gen. Gründen ausgestellt. Folglich ist er von der Adresse her als Hauptwohnsitz gedacht an, dem man sich dann auch anmelden muß. Ein WBS kann auch in Absprache mit dem zukünftigen Vermieter nachgereicht werden. Das ist oft gar nicht unüblich da die Bearbeitungszeit m.W. nach durchaus mit bis zu 4-6 Wochen angegeben werden kann. Man kann m.W. nach vom zuständigen Amt eine Vorab-Bescheinigung erhalten, aus der ersichtlich ist das man die Vorgaben für eine Sozialwohnung erfüllt. Ebenso benötigt man vom zukünftigen Vermieter eine Bescheinigung über die Anzahl der Zimmer, die Quadratmeterzahl sowie die Miethöhe um einen WBS zu erhalten. Genaue Angaben kann man ( in diesem Fall beim Wohnungs,- oder Sozialamt in Hessen ) telefonisch erfragen. Auch ein Erhalt des WBS auf dem Postweg ist durchaus möglich, wenn alle Voraussetzungen für die Erteilung des WBS erfüllt sind. Auch ob der WBS einer eigenen Zuzahlung bedarf ( ehem. 15,00 €uro, im Jahr 2002 in Duisburg ) kann man so klären. Auch wenn die Frage schon älter ist, hoffe ich vielleicht anderen GF-Nutzern ein wenig helfen zu können.

So ist es,Du brauchst eine Meldeadresse....