Krankenversicherung: Das Kind beim Vater oder der Mutter mitversichern?

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Warum sind hier noch so viele "Halbantworten" gegeben worden?

Die Antwort von kbvspunktde war absolut rechtlich korrekt und meiner Meinung nach sehr ausführlich beschrieben.

Viele Faktoren spielen eine Rolle!!! Man kann nicht aussuchen, wenn sie verheiratet sind. Wenn beide unter JEAG verdienen kann man aussuchen, sonst folgt das Kinde dem Besserverdiener. Das Beispiel mit dem Selbstständigen ist gut. Wenn dieser weniger als Jeag verdient, kann das Kind in die Familienversicherung.

Noch ein Aspekt. Wenn der privat Versicherte Angestellter ist, müsste er ohnehin in der gesetzlichen eigentlich ca. 630 € (Höschtbeitrag) zahlen. Da er dies meistens nicht für eine PKV ausgeben muss (für 30 Jährige ist ein sehr guter Schutz auch schon für 400 € möglich), beteiligt sich der AG sowieso zur Hälfte bei den Kosten für die private Absicherung des Kindes.

Und zu sagen, ein Kind sei sowieso gesund... weit gefehlt! Leider gibt es so viele Kinderkrankheiten....

Also man muss sich dann schon die Frage stellen, wie viel ist es mir Wert, dass mein Kind privat versichert ist? Fakt ist, das privat Versicherte MEHR Leistungen erhalten als gesetzlich Versichert, außer man schließt einen absoluten Basisschutz ab.

Aber Kinder sind halt schon für um die 100 € gut abgesichert!

Hallo,

so, mal Licht ins Dunkel.

Zunächst ist zu klären, ob Vater und Mutter verheiratet sind. Wenn sie nicht verheiratet sind, kann ausgesucht werden, wo das Kind versichert wird.

Wenn Sie verheiratet sind, ist zu prüfen, wie die Einkommensverhältnisse des Vaters sind (da er ja privat versichert ist). Wenn der Vater mehr als die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient (JAEG, guck mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Jahresarbeitsentgeltgrenze) diese liegt derzeit bei 49.950,- Euro, dann muss das Kind freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert werden (sonstiges freiwilliges Mitglied, ca. 140,- Euro) oder kann in der privaten Krankenversicherung versichert werden, wobei bei Neugeborenen ein Kontrahierungszwang besteht, das bedeutet, die private Krankenversicherung MUSS das Kind aufnehmen, auch wenn es z. B. einen Geburtsfehler hat.

Voraussetzungen

* Am Tage der Geburt muss ein Elternteil mindestens drei Monate bei dem Versicherer versichert sein.
* Die Anmeldung zur Versicherung muss spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats erfolgen.
* Der Versicherungsschutz des Neugeborenen darf nicht höher oder umfassender als der eines versicherten Elternteils sein (§ 2.2 Musterbedingungen Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung). Der Geburt eines Kindes steht die Adoption gleich, sofern das Kind im Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig ist. 

Verdient der Vater unter der oben genannten JAEG, weil er z. B. selbstständig ist und zwar in der PKV versichert ist, aber wie gesagt zu wenig verdient, dann kann das Kind in die Familienversicherung der Mutter.

Fakt ist, dass die private Krankenversicherung die Möglichkeit bietet, sich hervorragend zu versichern, während in der gesetzlichen Krankenversicherung die Leistungen immer mehr gekürzt und verschlechtert werden. Es ist also immer eine Überlegung wert, ob man 60 bis 100,- Euro für sein Kind ausgeben mag, um einen vernünftigen Versicherungsschutz für sein Kind auszuwählen oder eben nicht.

viele Grüße

Andreas

Ich denke das Kind sollte über den Vater versichert werden, da eine Privatversicherung eigentlich immer besser ist, als eine Gesetzlichversicherung. Natürlich ist es etwas teuerer, wenn man privatversichert ist, aber man kann dafür auch besser Leistungen erwarten. Man bekommt zum Beispiel schneller einen Artztermin, wenn man sagt, dass man privatversichert ist. Ich glaube es ist auch vom Beruf der Eltern abhänig, wie bzw über wen das Kind versichert wird. Meine Geschwister und ich zum Beispiel sind über meinen Vater privatversichert, da er verbeamtet ist.

Ds Kind wird ohne Probleme in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse bei der Mutter aufgenommen.

Ich bin privat versichert. Meine Frau erhält eine kleine Rente und ist in der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner.

Und das Kind auch.

Günstiger ist immer die familieversicherung, denn da zahlst nichts. Wenn du privat bist musst für das kind extra zahlen. Ist aber nicht so hoch, aber lohnen tut sich das nicht. Es ist die medizinische versorgung privat besser. Aber bei einem kleinkind was gesund ist, rausgeschmissenes geld.

Einseitig betrachtet!