wie kann ich mein Geld rückwirkend beiholen Sozialamt arbeitsamt?
ich wurde zum 01.02 gekündigt und bin dann zum Arbeitsamt dort habe ich eine Sperrzeit von 3 Monaten bekommen daraufhin bin ich dann zum Sozialamt um da Geld zu beantragen das alles hat so lang gedauert das ich erst am 01.04 dort sein konnte und das Sozialamt will auch erst ab dort zahlen die Sache ist jetzt Miete steht 2 Monate zurück was mach ich jetzt
mfg markus
10 Antworten
Du sprichst hier vom Arbeitsamt, Jobcenter und dem Sozialamt, hattest du denn die Anwartschaftszeiten für das Arbeitslosengeld ( ALG - 1 ) von der Agentur für Arbeit erfüllt, denn nur dann kann es auch eine Sperre geben !
Hättest du gar keinen Anspruch auf ALG - 1 gehabt, dann wäre das Jobcenter zuständig für dich und da kann es nur Sanktionen geben, die dann bei min.30 % der maßgebenden Regelleistung liegen würde, wenn man min.25 Jahre alt wäre und das dann über 3 Monate.
Unter 25 gibt es bei einer selber verschuldeten Kündigung in der Regel gleich eine Sanktion von 100 %, dann würden nur noch die Wohnkosten übernommen, die dann in der Regel direkt an den Vermieter überwiesen würde.
Dann könnte man einen Antrag auf Lebensmittelgutscheine stellen.
Wenn du persönlich vorgesprochen hast, dann gilt das als Antragstellung, wenn du dann auch Leistungen in Anspruch nehmen möchtest, dann würde es max.rückwirkend sanktionierte Leistungen ab dem 1. des Antragsmonats geben.
Du konntest erst April beim Sozialamt vorsprechen, obwohl Du im Februar gekündigt wurdest? Habe ich das richtig verstanden?
Wenn das so ist, wird niemand Dir rückwirkend etwas bezahlen.
Richtig. Aber beantragen darfst es schon vorher. Und das hast du nicht gemacht.
Wieso Sozialamt? Da du arbeitsfähig bist, ist das JobCenter für dich zuständig. Dort hätte man zwar die Leistung um 30% gekürzt (Sanktion), aber leer ausgegangen wärst du nicht.
Meiner Meinung nach solltest Du für die Zeit der Bearbeitung des ALG-1-Antrages rückwirkend ALG II bekommen. Es ist doch nicht Deine Schuld, dass das solange gedauert hat.
pfänger.Lies mal da und geh evt.mal in eine Beraungsstelle für ALG-II-Emü
Rückwirkend erhältst du keine Gelder schon mal weil du anscheinend berechtigter Weise ein sperre erhalten hast, da zahlt dann auch nicht das Sozialamt. Das einzige was du jetzt machen kannst ist mit deinem Vermieter reden das du die offenen Miete in Raten abzahlen kannst
ich wurde zum 01.02 gekündigt
wieso kam es bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber, zu einer Sperre durch die Agentur für Arbeit?
daraufhin bin ich dann zum Sozialamt um da Geld zu beantragen das alles hat so lang gedauert das ich erst am 01.04 dort sein konnte
Was soll denn da 2 Monate gedauert haben? Hallo.... Du warst arbeitslos und hattest demnach alle Zeit der Welt um alle möglichen Anträge zu stellen oder Dir schnellstens einen neuen Job zu suchen. (das eine schließt das andere nicht aus ! ! !) Der Bewilligungszeitraum beginnt frühestens am Tag der Antragseinreichung. Eine rückwirkende Bewilligung ist ausgeschlossen.
richtig weil ich beim arbeitsamt erst ALG 1 beantragen musste das ganze hat 2 monate gedauert und erst mit dem bescheid darf man beim sozialamt leistungen beziehen