Arbeitsamt sperrzeit noch kein ALG 1 dann aber Kindergeld?

3 Antworten

Kindergeld steht dir nur WÄHREND einer Ausbildung zu. Da du jetzt aus eigenen Schuld nicht mehr in Ausbildung bist, kann es auch sein, dass deine Eltern das Kindergeld wieder zurück zahlen müssen.

Komisch nur das die von allem wissen und ich alles so angegeben habe in meiner jetzigen Situation, es aber genehmigt wurde.

Das Kindergeld hat mit der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter nichts zu tun,weil das von der Familienkasse gezahlt wird !

Fraglich ist nur,ob dir weiterhin Kindergeld zusteht.

Deine Nachzahlung,bis zu deiner Kündigung steht dir auf jeden Fall zu,aber dann normalerweise nicht mehr,es sei denn,du bist noch keine 18 Jahre alt,dann bekommst du es auch so weiter bzw.deine Eltern.

Also ich bin über 18 und suche mir eine neue Ausbildung und bis dahin eine neue Arbeit. Kindergeld bekomme ich, selbst wenn ich in einer Ausbildung bin oder ein Job hab mit keinem hohen Verdienst, sprich, ich darf nicht mehr als 8001€ im Jahr verdienen. So wurde mir das alles erklärt.

Wollte nur wissen ob ich trotz sperre Kindergeld bekomme. Denn es müsste mir ja dann Mitte diesen Monats ausbezahlt werden oder nicht?

@Robin16

Wenn du einer Beschäftigung nachgehst,steht dir kein Kindergeld zu,es sei denn,du machst es nach deiner Ausbildung in einem Nebenjob !

Und Verdienen kannst du was du willst,ab 01.01.2012 gibt es keine Einkommensgrenze für Kindergeld mehr.

Das eine hat mit dem anderen doch nichts zu tun, kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen.

Meine Eltern meinen das die Kindergeldkasse nix mit dem Arbeitsamt oder Arbeitssuche zu tun hat, sondern nur eine Unterstützung/Hilfe ist.