Minijob, trotzdem Unterstützung vom Jobcenter/Arbeitsamt?

5 Antworten

Wenn Du schon Volljährig,in eigener Wohnung bist und wohnst,stehen Dir 382 € Regelsatz+ die Kosten für Unterkunft und Heizung zu !!! Hast Du schon einen 450 € Job,hast Du darauf 100 € Grundfreibetrag und von den restlichen 350 € noch einmal 20 % ohne Anrechnung,also gesamt 170 €.Der Rest von 280 € werden Dir als Einkommen auf Deinen Bedarf angerechnet.Solltest Du ALG - 1 bekommen + eine Aufstockung von ALG - 2,weil Dein ALG - 1 unter Deinem Bedarf liegt,hast Du auf Dein Einkommen nur 165 € Frei,der Rest wird angerechnet.

Grundsätzlich ja. Aber ob du weiterhin Unterstützung bekommst kann dir nur das JobCenter sagen.

Wenn du einen Minijob annimmst, hast du ja ein höheres Einkommen. Dein Anspruch wird also neu berechnet. Wenn du im Moment mehr als 450 € Hartz IV bekommst, wirst du auch mit Minijob noch Hartz IV bekommen. Solltest du aus Hartz IV rausfallen, hast du noch die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Dafür darf man ein höheres Einkommen haben.

Ich selber habe aus Harzt IV heraus einen Minijob angenommen. Nach 3 Monaten wurde daraus ein Midijob, nach 1 Jahr Vollzeit. Es kann also sicherlich ein guter Einstieg sein.

Aber ACHTUNG! Wenn du einen Minijob annimmst, bist du darüber nicht Krankenversichert! Wenn du über Familienangehörige versichert bist, ist alles ok. Sonst musst aufpassen. Solange du Hartz IV bekommst bist du darüber versichert. Sonst musst du die Krankenversicherung selber bezahen! (ab 150 €? pro Monat) Oft kann man mit den Arbeitgebern aber auch reden, dass man 460 € bekommt, und somit einen Midijob hat und krankenversichert ist.

zeroberto11 
Fragesteller
 04.06.2013, 22:32

Okay, ich verdiene 450€ als Minijob. Wie viel Arbeitslosengeld 2 würde ich bekommen oder soll ich gleich Wohngeld beantragen?

Also wenn du mind. ein Jahr in deinem Job gearbeitet hast, hast du das recht auf ALG1. Sollte das nicht reichen kannst du ALG2 aufstockend hinzubekommen. Wenn du gleich bei ALG zwei gelanden bist dann kannst du den Minijob annehmen, und das Geld hiervon wird mit deinem Anspruch verrechnet und dementsprechend aufgestockt.

Natürlich steht Dir Hilfe zu,wenn Du Deinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kannst !!! Bei einer eigenen Wohnung sowieso.Wenn Du schon eine Vollzeitstelle hattest,steht Dir eventuell ALG - 1 zu,sollte das nicht reichen,musst Du noch eine Aufstockende ALG - 2 Leistung beantragen.

Hast du denn überhaupt schon Arbeitslosengeld 2 beantragt? Wenn du durch den Minijob weniger hast, als die Grundsicherung, wird bis zu der Höhe aufgestockt.