Wie kann ich mein Auto vor anderen schützen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Dashcams in Österreich

In Österreich unterliegen fix installierte Kameras mit Blick auf öffentliche Bereiche den strengen Anforderungen für „Bildverarbeitung“ des Datenschutzgesetzes (DSG) sowie den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten.

Privatpersonen, die Bild- oder Videomaterial veröffentlichen oder weitergeben, auf dem man Personen oder Fahrzeugkennzeichen erkennen kann, machen sich strafbar.

Was ist erlaubt, was verboten?
  • Online-Stellen von Aufnahmen: 
  • Wird eine Dashcam-Aufzeichnung ins Internet gestellt und so der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, ohne dass Personen und Fahrzeugkennzeichen unkenntlich gemacht wurden, hat man ohne Zustimmung der Beteiligten eindeutig gegen deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten verstoßen.
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  • Nachweis von Straftaten anderer: 
  • Gegen das Recht auf Schutz personenbezogener Daten verstößt man auch, wenn man ein (Fehl-)Verhalten anderer bei Polizei oder Behörde anzeigt und das mit Videomitschnitten oder Digitalfotos belegen will. Aufzeichnungen von Videos oder die Erstellung digitaler Fotos zur Strafverfolgung sind auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur der Polizei und nur unter recht strengen Voraussetzungen gestattet. Eine Privatperson muss aufgrund des Verstoßes gegen das Datenschutzrecht mit einer Strafe und zivilrechtlich geltend gemachten Unterlassungsansprüchen rechnen.
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  • Nachweis der eigenen (Un-)Schuld: 
  • Wird man selbst beanstandet und kann anhand eines zufällig vom Straßenrand oder aus dem Auto aufgenommenen Videos einen vorgeworfenen Sachverhalt oder Tatbestand widerlegen, stellt die Übermittlung der Daten dann keine Datenschutzgesetzverletzung dar, wenn auf der übermittelten Passage keine personenbezogenen Daten unbeteiligter Personen erkennbar sind. Unklar ist, ob man aufgenommene Daten hergeben muss anhand derer man sich selbst belasten würde. In Deutschland wollte vor einigen Monaten ein Radfahrer durch Vorlage eines Videos die Klärung einer Schuldfrage in seinem Sinne beeinflussen. Stattdessen hat er sich durch das Video dann aber selbst belastet.
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  • Aufnahmen für private Zwecke:
  • Möglich ist natürlich, dass jemand einfach nur die schöne Landschaft oder eine Fahrt mit Auto, Motorrad oder Fahrrad dokumentieren möchte. Wenn ein Video rein für private Zwecke aufgenommen wird, verstößt es auch dann nichtgegen den Datenschutzwenn dabei andere Personen oder Kennzeichen erfasst werden. Es darf sich aber eben nicht um eine systematische Überwachungstätigkeit oder um bewusstes Sammeln von Beweismaterial handeln.

quelle:https://www.oeamtc.at/thema/vorschriften-strafen/zulaessigkeit-von-dashcams-im-oesterreichischen-strassenverkehr-16180594

Tabi97 
Fragesteller
 20.03.2019, 06:57

Das hilft mir leider garnicht , das man anscheinend in diesem Land sein Eigentum nicht schützen darf , find ich überhaupt nicht okay.

aber td Danke

30087  20.03.2019, 07:00
@Tabi97

ich verstehe deinen ärger, tut mir leid für dich :(

Julchen2503  20.03.2019, 07:43
@Tabi97

Bin kein Jurist, frag also lieber noch mal einen 😉aber für mich ergibt sich daraus folgendes:

1.wenn du zu privaten Zwecken die wunderschöne Landschaft vor deiner Haustüre aufnehmen möchtest und dabei zufällig jemand ins Bild kommt der dein Auto zerkratzt, ist das ja auch nicht deine Schuld oder?

2. Vielleicht nimmst du es ja auch nur auf um vor deiner Autoversicherung in einem eventuellen Schadensfall, deine eigene Unschuld zu beweisen, dann wäre es ja auch okay oder?

3. Auf deinem eigenen Grundstück für private Zwecke darfst du doch Filmen was immer du möchtest, solange da keine öffentliche Straße zu sehen ist

4. Wenn du eine gut sichtbare Videokamera anbringst, kann das allein auch schon eine Abschreckung für jemanden sein, der an deinem Auto irgendwas machen möchte

Tabi97 
Fragesteller
 20.03.2019, 07:51
@Julchen2503

ich Werde mal nachfragen , was erlaubt wäre , danke für deine Antworten :-)

Julchen2503  20.03.2019, 07:52
@Tabi97

Gerne😉

https://www.ebay.de/itm/3D-Vogelperspektive-360-Auto-Einparkhilfe-Set-Ruckfahrkamera-Front-Seite-Kamera-/222920759735

Dazu ein Raspberry Pi und schon zeichnest du auf... das Raspberry Pi kannst du wiederrum per WLAN ansteuern und Aufnahmen, die nicht benötigt werden, auf deinem PC archivieren oder löschen. Die Frage, ob das rechtens ist, sei jetzt mal dahingestellt.

Mir hat eine Anwältin mal gesagt, dass man solches Material nicht verwenden darf. Richter sind aber auch nur Menschen und alles andere als blöd - wenn es also mal zu einem Streit kommt und du genau weisst, wer es war, schnappst du dir anwaltliche Hilfe und deine Aufnahmen.

Warum suchst du dir in der Nähe deiner Wohnung keine Garage, erstens ist das Kfz sicher vor Diebstahl und Vandalismus, zweitens hast du im Winter keine Kraft und Zeit raubende kratzerei, die Sauna im Sommer bleibt dir auch erspart.

Tabi97 
Fragesteller
 20.03.2019, 07:56

Naja ich besitze ja eine „Einfahrt“ bzw. Garage , allerdings ist die Straße so stark befahren , das rein und raus eher schwierig ist und elektrisch ist das Tor auch nicht , also noch komplizierter . Und in der Nähe gibt es keine Garagen , die nächste ist so weit entfernt , das zahlt sich dann auch nicht aus .. deswegen dachte ich ja , das Vl irgendeine Art von Video erlaubt ist ..

Wenn diese Person Deiner Einschätzung nach zu allem fähig ist, dann würde ich mir an Deiner Stelle mehr Sorgen um die eigene körperliche Unversehrtheit machen als um eine Beule an einem Fahrzeug, welches noch gar nicht gekauft ist.

Du kannst eine Garage anmieten und das Fahrzeug dort unterstellen. Dann ist es zumindest wenn du daheim bist geschützt.

Eine Kamera bringt keinen Schutz. Dann setzt man sich eben eine Sturmhaube auf und schon hat man gar nichts auf der Aufnahme.