Schadensersatz bei Beschädigung des Autos durch Wahlwerbung unter dem Scheibenwischer?

4 Antworten

Das Problem ist, dass du im Zweifel beweisen musst, dass Derjenige, der die Werbung angebracht hat, auch den Schaden verursachte. Das wird im Zweifel schwierig, da der Schaden ja auch schon vorher existiert haben kann. Wenn es wegen Schadenersatz vor Gericht geht, sehe ich da ein Problem mit der Beweislast.

Du kannst ja mal versuchen, die Partei anzuschreiben, von der die Werbung stammt und vielleicht lenken die auch unkompliziert ein, denn wer will schon schlechte Publicity kurz vor der Wahl - aber wenn es zum Streit kommt und dieser vor Gericht landet, sehe ich da keine guten Chancen für dich.

Ich würde die Polizei anrufen. Irgendwer wird ja für deinen Bezirk für Wahlwerbung verantwortlich sein. Der Zusteller ist also ermittelbar.

Das ist selbst mit Zeugen nahezu aussichtslos, wenn es der Verursacher nicht zugibt. Die Polizei wird den Fall bei Erstattung einer Anzeige pflichtgemäß aufnehmen, aber jeder weiß stillschweigend, dass außer Aufwand und evtl. weiterer Ärger und Kosten sicherlich nichts dabei herauskommt.

Die Polizei wäre mein erster Ansprechpartner. Danach hilft nur ein Anwalt weiter.