Beím Parkieren,Betonpfosten übersehen?

12 Antworten

Wer rückwärts fährt, hat eine besondere Sorgfaltspflicht und sich davon zu überzeugen, dass dort, wo er rückwärts fährt, sich kein Hindernis und insbesondere kein Mensch oder Tier befindet. Hat sein Auto aufgrund seiner Bauweise diverse toten Winkel, die verhindern, vom Fahrersitz aus den Bereich hinter dem Fahrzeug vollständig zu überblicken, besteht die Sorgfaltspflicht darin, notfalls auszusteigen und zu Fuß den rückwärtigen Bereich zu überprüfen oder eine zweite Person hinzuzuziehen, die einen einweist.

Dieser Sorgfaltspflicht bist du offensichtlich nicht nachgekommen und haftest daher auch selber für den entstandenen Schaden.

Ich habe mir z.B. angewöhnt, wenn ich rückwärts fahren muss, mir vor dem Einsteigen ins Auto den rückwärtigen Bereich anzuschauen und "zu planen", wie ich da rückwärts ohne Schaden rauskomme. Erst dann steige ich ein und fahre rückwärts.

Hi,

eine Frage ist zudem ob ich alleine Schuld bin weil man die Pfosten beim ausparken im Auto nichts sieht.

Wer sonst soll Schuld sein? Der Pfosten ist dir wohl kaum ins Auto "gesprungen".

Du hast den Pfosten übersehen und bist für etwaige Schäden haftbar. Für die Schäden am Pfosten ist die KFZ-Haftpflicht-, am Auto die evtl. vorhandene Vollkasko zuständig.

es waren auch keinerlei Hinweise vor der Einfahrt.

Das ist auch völlig unerheblich - Du musst sicherstellen, das deine Umgebung frei ist, wenn Du fahren/ausparken willst.

LG

Ganz klar: Hier ist der Supermarkt Schuld. An jedem Parkplatz steht doch normalerweise ganz groß

Achtung!

Auf diesem Supermarktparkplatz können sich Pfosten befinden, die ein Vollpfosten, der nicht aufpasst, übersehen kann. Also bitte aufpassen, dass diese nicht übersehen werden. Kinder, Fußgänger oder anderes Kleingetier, das man auch übersehen kann, wenn blind durch die Gegend fährt, erkennen Sie am Geräusch, den der Aufprall verursacht.

Lol. YMMD!

Wer soll sonst die Schuld dafür tragen als du? Da der Pfosten ja nicht weit weg von deinem Auto stand, hättest du ihn sehen müssen.

Wenn da ein Kind gestanden wäre, wärst auch du Schuld, obwohl bei der Einfahrt nicht vor diesem Kind gewarnt wurde.

Außerdem muss ich doch niemandem warnen, wenn ich mein Grundstück, oder Teile davon, abgrenze.

Selbstverständlich trägst Du die alleinige Schuld, die Betreibsgefahr geht nur von deinem Fahrzeug aus. Du hast also darauf zu achten, das Du nirgendwo gegen fährst, es könnte ja auch ein Mensch sein, der dort steht. Vorausschauendes Fahren, hast Du bestimmt schon mal gehört. Da du ja problemlos in die Parklücke gekommen bist, ohne den Pfosten zu berühren, hätte das umgekehrt eigentlich auch so sein müssen. Der Pfosten wird nicht in den paar Minuten, in denen Du einkaufen warst, wie ein Pilz aus dem Boden geschossen sein.