Darf der AG das Arbeitszeugnis einbehalten?

5 Antworten

Setze Deinem Arbeitgeber eine Frist und kündige an, im Falle der Nicht-Einhaltung den Rechtsweg zu beschreiten.

In diesem Fall kontaktierst Du einen Anwalt für Arbeitsrecht. Der Streitwert ist i.d.R. 3 Monatsgehälter. Die Antwaltskosten tragen beide Parteien hälftig.

Wartest Du darauf dass Dein AG Dir Dein Zeugnis zuschickt oder hat er noch keines geschrieben?

Wenn der AG das Zeugnis fertig hat und Du schon einmal versucht hast das Zeugnis abzuholen, kannst Du auf die Herausgabe des Zeugnisses klagen.

Wartest Du nur auf Post, hast Du Pech gehabt. Hier handelt es sich nicht um eine "Bringschuld" sondern um eine "Holschuld". Der AG muss Dir das Zeugnis nur dann zuschicken, wenn Du es erfolglos schon einmal abholen wolltest.

Wenn Du das also noch nicht versucht hast, ruf den AG an und teil ihm mit dass Du vorbei kommst um das Zeugnis abzuholen. Erst wenn das nicht funktioniert brauchst Du klagen. Ansonsten bleibst Du erfolglos auf den Kosten sitzen.

www.hensche.de/Zeugnis_einklagen_aber_wann_Zeugnisklage_vorzeitig_LAG_Berlin-Brandenburg_10TA31-13.html

ich denke mal, der macht das nicht einfach nur weil er böse ist, sondern dazu gibt es eine Vorgeschichte. Hast du denn alle Arbeitsutensilien u.s.w. zurück gegeben? Evtl. eine Überzahlung vom Lohn erhalten, die du noch zurück zahlen musst?

Er muss dir ein Zeugnis ausstellen und da es eine "Holschuld" ist, musst du es abholen. Er muss es dir nicht zuschicken.....

Schreib an die Geschäftsleitung und setze eine Frist für die Übergabe

Du könntest schriftlich kontaktaufnehmen und darauf nochmals hinweisen das der Arbeitgeber laut

§ 630 (Pflicht zur Zeugniserteilung)

Dir auf nachfrage eines erstellen muss und dieses dir auch auszuhändigen hat!

Solltest du das Arbeitszeugnis von deinem vorherigen Abteilungsleiter nicht erhalten, wende dich dann direkt an die Geschäftsführung.

Normalerweise dürfte nach einer schriftlichen Aufforderung das Zeugnis schnellstmöglich übergeben werden. Bedenke aber das man eine Frist setzen muss in der es dem AG möglich sein muss ein Zeugnis zu schreiben und zu übergeben. Üblich sind hier normal 14 Tage.

Was Du machen kannst, hast Du selber  in der Klammer ja schon beschrieben.