Auf meinem Arbeitszeugnis steht unten in der Fußzeile keine HR-Nummer und Umsatzsteuer-ID, nur Tel. und Fax, soll ich das reklamieren?
Ist das Zeugnis fehlerhaft wenn keine Umsatzsteuer-ID und keine HR-Nr. drauf steht?
Rechtsform steht auch nicht drauf, ist aber ein EINZELUNTERNEHMEN.
Muss ich das reklamieren oder vor dem Arbeitsgericht einklagen?
3 Antworten
Bei einem Einzelunternehmen gibt es keine besondere Rechtsform, die man angeben müsste - da "Einzelunternehmen" hinzuschreiben wäre eher seltsam. Auc eine USt-ID hat nicht jedes Unternehmen - die braucht man nur, wenn man Geschäfte mit dem EU-Ausland macht. Hat man eine, muss man sie allerdings angeben, wobei ich jetzt nicht weiß, ob das auch bei Arbeitszeugnissen so sein müsste. Mit HR-Nummer meinst Du die Nummer im Handelsregister? Hat auch nicht jeder Einzelunternehmer, und ob die auf Arbeitszeugnissen stehen müsste, weiß ich auch nicht.
Das Bundesarbeitsgericht hat vor Jahrzehnten auch die Mindestanforderungen an die äußere Form eines Arbeitszeugnisses festgelegt. Demnach ist ein Arbeitgeber verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auf Geschäftspapier zu schreiben, das über einen Briefbogen verfügt, aus dem sich Name und Anschrift des Arbeitgebers ergeben. Dies gilt aber nur dann, wenn das Unternehmen über eigenes Geschäftspapier verfügt.
Das bedeutet im Klartext, dass nur Name und Anschrift des AG zwingend auf dem Zeugnis stehen müssen, mehr nicht. Fehlende Umsatzsteuer-ID etc. ist kein Grund, das Zeugnis zu beanstanden.
Müssen Telefonnummer und Fax auf dem Zeugnis stehen. Ich habe jetzt in einem Buch gelesen, dass das nicht drin stehen soll, weil man sonst meinen könnte, dass der AN Kontakt mit der Geschäftsleitung hatte.
Das alles ist doch unwichtig für ein Arbeitszeugnis! Oder kannst du dir für diese Daten etwas kaufen?
Das wäre für Rechnungen o. Ä. wichtig!!