Wie kann ich den Schornsteinfeger wechseln? Geht das schon?

8 Antworten

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Unabhängig vom Sinn oder Unsinn der meisten Schornsteinfeger-Tätigkeiten (z.B. an einer Erdgasheizung, die keinen Schornsteinfeger braucht):

Den Bezirksschornsteinfeger werden Sie nicht ganz los. Einige Tätigkeiten, wie Kehren oder Messen, können Sie aber auch anderweitig vergeben.

Die Auswahl ist nicht groß, Sie finden im Internet entsprechende Adressen z.B unter:

http://www.schornsteinfeger-ko.de/index.php?topic=2608.0

Joachim Datko - Ingenieur, Physiker Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol - Sektion Bayern

guenni222  10.10.2010, 23:25

Auch wenn es im Moment bei der geringen Auswahl evtl. noch etwas schwierig ist, bis 2013 das Monopol fällt, dürfte sich bestimmt noch einiges entwickeln auf dem Gebiet. Spätestens die Gebührenerhöhungen 2010 werden die Konkurrenz sicherlich wachrütteln. Messen und Kehren - könnten diese Arbeiten zukünftig nicht auch die ganz normalen Installationsfirmen durchführen?

Datko  12.11.2010, 07:32
@guenni222

Bezirksschornsteinfeger - Wir sind ihre Opfer

Die Bezirksschornsteinfeger werden uns weiterhin abkassieren. Ab 2013 können dann auch deutsche Schornsteinfeger ohne Bezirk "kehren" und "messen". Andere "Tätigkeiten" bleiben den Bezirksschornsteinfegern.

Mein Gesamtschaden wird voraussichtlich höher werden. Bei meiner Gasheizung ist es reine Ausbeute, die braucht keinen Schornsteinfeger.

Wir sind Opfer: Leonberger Kreiszeitung 16.02.2010 ""Wir hatten keine Kunden, sondern Opfer", bringt es der Leonberger Schornsteinfegermeister Bernd Mörk auf den Punkt."

Solange es die von der nationalsozialistischen Regierung ab 1935 auf Wunsch der Schornsteinfeger deutschlandweit eingeführten Bezirksschornsteinfeger gibt, werden sich die Schornsteinfeger eine goldene Nase an uns verdienen.

Dr. Dr. Horst Poller von Haus & Grund Württemberg hat die Schornsteinfeger ein Symbol für nutzlose Beschäftigung, für Monopolisten und für Lobbyisten genannt.

Joachim Datko - Ingenieur, Physiker Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol - Sektion Bayern Portal : www.kontra-schornsteinfeger.de

Diese "Feuerstättenschau" ist m. E. reine Geldschneiderei.

Welche zusätzliche Arbeitsleistung soll sich denn dahinter verbergen?

Das Überprüfen der Schornsteine wird doch schon mit KÜO 3.1 in Rechnung gestellt.

Jetzt kommt nochmals pro laufenden Meter Schornsteinzug 1,20 Euro für diese "Feuerstättenschau" obendrauf!

Bei mir wurden jedenfalls in 2010 keinerlei zusätzliche Arbeiten durchgeführt. Er war einmal auf dem Dach, ob wirklich gekehrt wurde weiß ich nicht. (Es wird ausschliesslich mit Gas geheizt.) Dann hat er im Keller mal die Klappen geöffnet und in die Schornsteine reingeschaut.

An einem anderen Termin wurden die Abgaswerte gemessen.

Also alles wie in den anderen Jahren auch, nur die Rechnung war 2010 rund 70% höher!

Ich frage mich, ob eine derartige Gebührenerhöhung rechtmässig sein kann.

2013 läuft das Schornsteinfegermonopol aus. Die bisherigen Gebührensätze waren ja bekanntermassen bereits recht hoch. Anscheinend rechnet man deshalb nicht damit, dass sich viele Kunden für eine weitere Beauftragung des bisherigen Schornsteinfegers entscheiden, und will kurz vor Schluss nochmal richtig abkassieren. Ansonsten hätte man sich doch vertrauensbildende Massnahmen ausgedacht, statt mit einer drastischen Gebührenerhöhung die Kunden zu verjagen und die Konkurrenz umso lauter herbeizurufen.

Selbst wenn die Gebühren 2011 wieder etwas niedriger sind als 2010, weil diese "Feuerstättenschau" nicht jedes Jahr abgerechnet wird, so einen Peitschenhieb wie die Abrechnung von 2010 vergisst man doch nicht so schnell!

Hallo Elfie1411,

ab 1.1.2013 darf man sich einen Schornsteinfeger aussuchen, wenn es um die Kehrung und Messung/Abgaswegeprüfung geht. Bei Abnahmen und Feuerstättenschau ist weiterhin der Bez.Schornsteinfeger zuständig.

MfG.

Storteper

Über dieses Thema: Schornsteinfegerwechsel habe ich eine Broschüre zusammen gestellt, die genau erläutert, wie so ein Wechsel abläuft.

Es ist leider nicht so, dass man als wechselwilliger Kunde einfach mal ins Branchenbuch schaut, oder einen anderen Schornsteinfeger anruft und sagt: Komm mal vorbei, sondern der Gesetzgeber verlangt bestimmte Regularien einzuhalten, die alle auf dem Feuerstättenbescheid beruhen, den man erst einmal haben muss.

Dieser Bescheid beschreibt was es für Feuerstätten im betreffenden Anwesen gibt und gibt dem Eigentümer vor wann welche Arbeiten durchgeführt werden müssen.

Richtet man sich nicht nach diesen Zeitvorgaben, ist die Arbeitsausführung erst einmal fehlerhaft und der zuständige Schornsteinfeger muss sie nicht anerkennen.

Dagegen kann man sich schützen, wenn man einhält was in dem Feuerstättenbescheid steht. So weh das auch tut, die freie Schornsteinfegerwahl ist an behördliche Vorgaben gekoppelt für die weder der Schornsteinfeger etwas kann, der den Bescheid erstellt, noch weniger der wechselwillige Kunde.

Suchbegriff im Internet: BSM Ludwig