Wie kann ich dafür sorgen, dass mein Halbbruder im Falle meines Todes mein Eigentum erbt?

6 Antworten

Wie wäre die Erbreihenfolge falls mir etwas zustößt?

Dein Halbbruder würde dich automatisch allein beerben, § 1925 (3) BGB.

Sein Erbrecht ginge auf seine (auch ungeborenen oder adoptierten) Kinder über, nicht aber auf dessen Ehegattin bzw. eingetragenen Lebenspartner.

Wollte man weitere denkbare Nacherben von der Erbfolge ausschliessen, bestimmt man einen Ersatzerben für den Fall des Vorversterbens seines Halbruders und ggf. seiner Nachkommen, auch einen gemeinnützigen Verein oder eine Institution. Gern auch mit Auflagen, etwa seiner Grabpflege.

Onkel, Tanten u. dgl. wären dann nicht erbberechtigt noch pflichtteilsberechtigt, gingen also komplett leer aus.

Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers wäre anzuraten, der das Ganze (entgeltlich) umsetzt.

Die Erfüllung seines Willens wäre durch eigene Hinterlegung seines handschrifltichen Testaments beim Nachlassgericht am Amtsgericht seines Wohnortes gegen eine sehr geringe Hinterlegungsgebühr oder, wenn die Gebühren der Errichtung eines beurkundeten Einzeltetamentes nach derzeitgem Nachlasswert keine große Rolle spielen, durch notarielles Testament, wo dies automatisch erfolgt, zielführend :-)

G imager761



Gesetzliche Erbfolge:

Wenn Du stirbst ohne ein Testament zu hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

Wenn Du und Dein Halbbruder die einzigen (wenn auch nicht gemeinsamen) Kinder Deiner Mutter und Deines Vater seid, wäre Dein Halbbruder nach der gesetzlichen Erbfolge automatisch der gesetzliche Alleinerbe - solange Du nicht nicht verheiratet bist und keine Kinder hast.

Deine Tanten und Onkel wären in der gestezlichen Erbfolge Erben 3. Ordnung und könnten nur dann gesetzliche Erben werden, wenn es keine vorrangigen Erben der 2. Ordnung gäbe. Dein Halbbruder ist jedoch ein Erbe 2. Ordnung und geht Tanten/Onkel vor.

Falls Dein Halbbruder verstirbt, dann treten an seine Stelle seine Kinder (die dann ebenfalls Erben 2. Ordnung wären und Deinen Tanten/Onkel  vorgingen).

Testamentarische Erbfolge:

Du kannst jederzeit ein Testament machen (komplett von Hand geschrieben und unterschrieben) und darin als Erbe(n) bestimmen, wen Du möchtest.

Wenn Du in steuerlicher Hinsicht die Erbschaftssteuerfreibeträge nutzen möchtest, könntest Du Deinen Nachlass etwas splitten.

Zum Beispiel könntest Du in dem Testament Deinen Halbbruder als Alleinerben einsetzen und darüberhinaus bestimmen, dass seine Ehefrau und seine Kinder jeweils ein Vermächtnis in Höhe von 20.000,- Euro (oder einen bestimmten Gegenstand aus Deinem Nachlass) erhalten sollen.

Mache ein Testament. Schreibe mit Handschrift und Füller bzw. Kuli:

Verfügung für den Fall meines Todes.

Ich setze meinen Halbbruder XY (geb. am ... in...) zu meinem Erben ein.

Ort, Datum, Unterschrift.

So einfach ist das. Das Testament musst du so hinterlegen, dass es auch gefunden wird. Du kannst es dazu beim örtlichen Amtsgericht hinterlegen. Da ist auf alle Fälle sicher, dass es nach deinem Tod geöffnet wird. Informiere deinen Halbbruder, dass es dieses Testament gibt und wo es sich befindet.



Prüfen wir die Erbfolge.

Wenn Du stirbst, wären Deine Eltern die Erben. Da die nicht mehr leben automatisch deren gesetzliche Erben, also in diesem Fall Dein Halbbruder, wenn Du keine anderen Geschwister hast.

Da Du aber von der Familie Deines Bruders schreibst, würde es nur an dessen Kinder gehen. Nicht z. B. an dessen Ehefrau.

Daher mache zur Sicherheit ein Testament:

"zu meinem Alleinerben bestimme ich meinen Bruder .........(Name, Geburtsdatum ....... Sollte mein Bruder vor mir versterben, soll mein Besitz an (z. B.) seine gesetzlichen Erben gehen."

geh zum notar und lass dort ein testament aufsetzen. der notar berät dich gerne.

Dachtichsmir  09.02.2021, 21:02

In diesem Fall komplett unnötig.