BEkomme ich automatisch Nachricht wenn mein Onkel verstorben ist und ich erbberechtigt bin?

7 Antworten

Nur wenn es kein Testament gibt bist Du erbberechtigt. Dann würden die Geschwister erben, wenn die verstorben sind, wie Dein Vater, dann geht dessen Anteil auf dessen Kinder weiter. In diesem Falle würde Dich das Nachlassgericht automatisch ermitteln und benachrichtigen.

Wenn Dein Onkel z.B. seiner Schwester alles vermacht, dann erbt sie alleine. Man hat keine Ansprüche auf einen Pflichtteil, wenn man nicht selber Abkömmling, Elternteil oder Ehegatte ist.

http://www.rechts-auskunft.de/Rechtsgebiete/Erbrecht/Pflichtteil/pflichtteil.html

Ja, Du bekommst Beischeid!!!

Sie sind genauso erbberechtigt wie Ihre Tante, da Sie in der Erbfolge an die Stelle Ihres verstorbenen Vaters treten, der zu gleichen Teilen wie Ihre Tante geerbt hätte. Ich würde mal beim zuständigen Amtsgericht - Nachlaßgericht - anfragen, ob ein Testament vorhanden ist oder gesetzliche Erbfolge eintritt. Einen Erbschein muß man immer beantragen, wenn man einen benötigt. Für Grundbuchzwecke wird er allerdings von Amts wegen ausgestellt.

Wenn Du im Testament als Erbe namentlich erwähnt bist, wirst Du vom Nachlaßgericht benachrichtigt. Wenn nicht, dann wirst Du als Neffe kaum mit einem Pflichtteilanspruch Erfolg haben.

du wirst ohne Testament nichts erben! Die Schwester wird wohl Alleinerbe werden