Am 11.11.2015 habe ich Strafantrag nach § 235 ( wegen Entziehung Minderjähriger ) gestellt.
Am 29.04.2016 erhielt ich Nachricht vom bearbeitenden Staatsanwalt dass nach vermerk vom 30.03.2016 das Familiengericht mitgeteilt hat das es zwischenzeitlich eine Eltern-Vereinbarung vom 27.03.2016 gebe.
Unter diesen umständen sei das Verschulden der vorangegangenen Entziehung als gering anzusehen.
Das Ermittlungsverfahren gegen meine Frau beabsichtige er einzustellen. Nachdem ich bereite am Freitag Telefonisch um Akteneinsicht gebeten hatte wollte ich Heute diese "Mitteilung" vom Familiengericht einsehen.
VORGESCHICHTE:
Seit Ende August lebe ich von meiner Frau getrennt. Seither verweigert sie mir jeglichen Umgang/Kontakt zu unserem gemeinsamen Sohn. Einem Umgangsbeschluss leistet sie keiner Folge. Es sind Anträge auf Ordnungsgeld wegen dem Verstoß gegen diesen Beschluss anhängig. Auch wurde Antrag auf Übertragung des ABR gestellt.
Nachdem nunmehr nach fast 8 Monaten Der Behandelnde Richter trotz Beschleunigungsgebotes sowohl im Sorgerechts als auch Umgangsverfahren untätig blieb und aus einem Parrallelverfahren als unbeteiligter aus Einem Zitat hervor ging dass der Richter Mich als " Offensichtlich Geistig Ungesund " bezeichnete, habe ich den richter wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Wie erwartet wurde diese Ablehnung vom AG als "Unbegründet" zurück gewiesen. Die Sofortige Beschwerde wird derweil am OLG bearbeitet eine Entscheidung ist in den Kommenden 2-3 Wochen zu erwarten.
Zur Eigentlichen Frage bzw Problem: Heute wollte ich o.g Akte bzw den vermerk des Gerichtes einsehen, DENN eine Umgangsvereinbarung wie im Schreiben des Staatsanwaltes beschrieben existiert nicht.
Seither nun mehr als fast 10 monaten verweigert mir meine Frau immer noch Jeglichen Kontakt zu unserem Kind.
Der vom Staatsanwalt beschriebene Sachverhält weckt den Bösen schein als Habe der abgelehnte Richter nunmehr in einer "Falschen/Gelogenen" Mitteilung dargelegt es gäbe mittlerweile eine Eltern-Vereinbarung um das Ermittlungsverfahren zugunsten meiner Frau einzustellen.
an Kuriosität jedoch nicht mehr zu Toppen war die Akte heute nicht "Auffindbar"
Ich wurde dahingehend Vertröstet ich möge mich Mittwoch noch einmal Telefonisch melden bis dahin sei die Akte sicherlich wieder "Aufgetaucht"
Dieses ganze gebären erscheint äusserst Unglaubwürdig.
Mittlerweile weckt auch dies den Bösen schein mann versuche nun die "Rechtsbeugende" Falschmitteilung des Abgelehnten Richter zu "vertuschen"
welche Möglichkeiten bestehen sollte wieder erwarten die Akte nicht auffindbar sein ?
Ich habe erst morgen wieder Die möglichkeit mit meinem Rechtsbeistand über dies zu unterrichten hätte aber vorab gern einige Antworten