Hauptverhandlung ohne Zeugen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

also die verhandlung wird ohne zeugen sein.Die werden schon im vorfeld ihre aussage bei der polizei abgegeben haben,so das sie nicht mehr persönl in der verhandlung angehört werden müssen. Das ganze wird nicht öffentl sein, da es jugendgericht ist.

Vielen dank. Aber bist du Dir sicher, dass das ganze dann nicht öffentlich ist? Dachte Jugendgerichte wären auch für die öffentlichkeit zugänglich (sieht jedenfalls in den Gerichtssendungen immer so aus).

@Gismodererste

ist unterschiedlich. Aber meistens unter ausschluss der öffentlichkeit.Die entscheidende Zustimmung, ob die Öffentlichkeit zugelassen wird, muss der. Jugendrichter/Jugendgericht geben

@fragesteller2

@fragesteller2,

wie kann ein einzelner mensch nur so viel Mist erzählen? Strafverfahren sind immer öffentlich.

@Volker13

wie kann ein einzelner Mensch jemanden abpöbeln und dabei mehr als deutlich zeigen, dass er keine Ahnung hat, wovon er spricht. Grds. sind alle Verhandlungen öffentlich, nicht nur Strafverfahren, § 169 S. 1 GVG. Verfahren in Familiensachen sind nach § 170 GVG grds. nicht-öffentlich. Ausnahmen sind möglich. Für Jugendstrafsachen ergibt sich die Nichtöffentlichkeit aus § 48 JGG. Also, erst informieren, dann andere kritisieren.

@Volker13

@volker13,was bist du denn für ein spinner? Pack dich mit deinem stuss erstmal an den eigenen offentlichen zinken

Warum willst Du persönliche dinge vortragen, wenn du gar niemanden ein haar gekrümmt hast?

Weil es dabei um meinen Ex-Freund geht, der hat mich angezeigt ist also mehr sone Beziehungssache um das alles erklären zu können, muss ich eben Dinge erzählen die nicht jeden etwas angehen...