Wie ist dieser Aufhebungsvertrag zu bewerten?

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6 Antworten

Dazu müsste man wissen wie schwerwiegend die Verfehlungen waren. Sind die ersten zwei Abmahnungen aus dem gleichen Grund wie die dritte erfolgt? Warum bist Du gegen die "unberechtigten Abmahnungen" (falls das so sein sollte) nicht angegangen? Habt ihr einen Betriebsrat?

Generell ist zu sagen dass die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses einiges schwieriger ist als die eines "normalen". Bei Dir wäre es ja wahrscheinlich eine verhaltensbedingte Kündigung. Hast Du nach der dritten Abmahnung noch einen Kündigungsgrund geliefert? Wenn nein, kann Dir deswegen nicht mehr gekündigt werden. Abgemahnte Verfehlungen können keine fristlose Kündigung mehr rechtfertigen. Da hätten sie nicht mehr abmahnen dürfen sondern sofort kündigen müssen. Unterschreib keinen Aufhebungsvertrag. Lass die Abmahnungen auf ihre Rechtmässigkeit prüfen.

TorroRosso 
Fragesteller
 15.06.2012, 16:18

Betriebsrat gibs natürlich nicht, da es eine kleine Klitsche mit 6 Mitarbeitern inkl. Chefs ist, wo noch nicht mal ne regelmäßige Internetverbindung besteht, und ich ein Büro in einem Wohnwagen habe, und es auf den Firmen-PC's pornografische Bilder der Chefs zu finden sind.

Klingt unglaublich und unglaubwürdig, ist aber wahr!

Hexle2  15.06.2012, 16:59
@TorroRosso

Lass auf jeden Fall die Finger vom Aufhebungsvertrag. Ich persönlich denke, Dein Chef weiss dass er Dir nicht so einfach kündigen kann. Sonst würde er es tun und Dir keinen Aufhebungsvertrag anbieten. Sollte er Dir wirklich kündigen, sag ihm dass Du die Kündigung rechtlich prüfen lässt. Ebenso die Abmahnungen. Wie ich schon schrieb, bei Ausbildungsverhältnissen ist eine Kündigung sehr viel schwieriger.Du kannst Dich aber an die IHK, das Arbeitsamt und an einen Vertrauenslehrer der Berufsschule wenden. Schildere die Vorgänge und auch die Situation und Bedingungen im Betrieb. Vielleicht kann man Dir einen anderen Ausbildungsbetrieb vermitteln wo Du Deine Lehre beenden kannst.

Das ist Jacke wie Hose - jeder zukünftige AG erkennt, daß du rausgeschmissen wurdest :-O

Ein Aufhebungsvertrag hätte den Vorteil, daß du da etwas pokern könntest - bei einer fristlosen Kündigung kann er es nachlesen (Arbeitszeugnis).

Wirkt sich aber nachteilig auf deine Leistungen bei der BA aus.

Geld oder Leben - deine Wahl.

Deine weiteren Chancen auf Ausbildung und Beruf kannst du dir jetzt wohl selbst ausrechnen :-O

G imager761

Also, ich denke, für Dich ist die "fristlose" Kündigung besser, da Du so keine Sperrzeit bei der BA bekommst. Ich glaube nicht, dass eine fristlose gerechtfertigt ist.

Außerdem geniesst Du in der Ausbildung einen "erweiterten" Kündigungsschutz. Ich würde mich an Kammer wenden und dort die Sache schildern...

Vorallem kann Dir die Kammer helfen, die Ausbildung zu beenden.

Hast Du etwas zu den unberechtigen Abmahnungen geschrieben?

Es muss ja irgendwas passiert. sein. Auszubildene kriegt man soooo einfach eigentlich nicht raus. Wenn du der Abmahnung damals wiedersprochen hast, bist du relativ auf der sicheren Seite. Einen Aufhebungsvertrag würde ich persönlich schonmal garnicht unterschreiben, es sei denn ich möchte es selbst, weil du einen besseren Job gefunden hast.

TorroRosso 
Fragesteller
 15.06.2012, 16:00

Den Abmahnungen habe ich nicht widersprochen, jedoch mit dem Arbeitsamt, vor 5 Monaten schon mal, über meine Situation in diesem Betrieb gesprochen, und dieser Betrieb war beim Arbeitsamt schon bekannt und aufm Index ist. Die Abmahnungen habe ich gezeigt, und die meinten, der Betrieb würde damit nie durckkommen. Da die Umstände unzumatbar sind, und ich dort sowieso weg will, würde ich schon unterschreiben. Mein Chef will mir ja noch nicht mal Bedenkzeit übers Wochenende geben, sondern ich MUSS mich heute entscheiden, ansonsten wird mir fristlos gekündigt!

Nicht unterschreiben!! Schalte die IHK ein.