Wie ist die Rechtslage bei Dietmar wegen seiner Schwerbehinderung?

3 Antworten

Ich glaube, erstmal überhaupt nichts.

Er kann seine Stellenausschreibung überprüfen, sofern der neue AN ( Dietmar oder Sigismund:-) alle geforderten Anforderungen auch mit der Schwerbehinderung erfüllen kann-dann ist es so.

Eventuell kann der AG sich dies von einem BG Arzt/ Betriebsarzt bestätigen lassen - ob was bei rum kommt, kommt wieder auf seine Stellenbeschreibung bzw. den Arbeitsvertrag an.

Hat der AN eine Behinderung verschwiegen, welche zu einem Beschäftigungsverbot führen würden - ist das Vertrauensverhältnis gestört, dann kann der AG meines Wissens fristlos kündigen.

ich glaube nicht, dass sich der AG beschweren kann.

Beide hätten Vorteile, durch die Schwerbehinderung, der AN würde mehr Urlaub bekommen, und der AG spart Geld wenn er Schwerbehinderte beschäftigt.

Für 2020 kann man das sicher noch rückwirkend anmelden.

Man darf eine Schwerbehinderung auch im Vorstellungsgespräch verschweigen, wenn es für die Arbeit, die verrichtet werden muss, nicht von Relevanz ist.

Insofern hat der AG da keine Möglichkeit. Er könnte es jedoch anmelden. (S.u.)