Wie ist die korrekte Notengebung im Arbeitszeugnis?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Soulfires, 

das halte ich für eine schlechte Ausrede deiner Personalchefin, denn warum sollten da nun in der Pfalz andere Notenschlüssel gelten als im Rest der Republik? Zumal das Zeugnis ja auch außerhalb der Pfalz bei Arbeitgebern vorgelegt werden kann, die die übliche Zeugnissprache beherrschen.

Und genau das würde ich der Personalchefin auch als Argument liefern, dass die Aussage keinerlei Fragen aufwerfen darf und deshalb umformuliert werden sollte. "Beweise" für die üblichen Notenschlüssel findest du zahlreiche im Netz...bei allen großen Jobportalen wie Jobworld oder Zeugnisratgebern, ist man sich zumindest darüber einig.

Grundsätzlich gilt bei der Notengebung in Arbeitszeugnissen vereinfacht folgendes Schema:

Sehr gute Leistungen werden entsprechend mit den Häufigkeitsadverbien wie "immer", "stets",  " jederzeit" und Superlativen wie "bestens", "äußerst oder "vollstes" etc. beschrieben.

Gute Noten dann ohne Superlativ, z.B. jederzeit voll / stets gut 

Befriedigende Leistungen: wenn man das jederzeit/ stets weglässt, dann aber gut oder voll und ganz als Zusatz.

Ausreichend: kein Zeit oder anderes Adverb, kein gut oder voll, z.B.: zu unserer Zufriedenheit oder erbrachte befriedigende Leistungen ( durch das Fehlen von einem Zeitadverb ist es hier nur ausreichend.)

MANGELHAFT: Hier wird jede pisitiv klingende Leistungsbeurteilung sofort eingeschränkt durch Aussagen wie "in der Regel", "im großen und ganzen" etc.

Aber auch wenn diese Aussage im Zeugnis geändert wird, muss das noch lange keine tatsächliche Verbesserung deiner "Note" im Arbeitszeugnis bedeuten. Arbeitgeber haben diverse Möglichkeiten, die tatsächliche Meinung und Beurteilung des Arbeitnehmers zu gestalten.

Daher kann man ein Arbeitszeugnis auch nur dann seriös beurteilen, wenn man die Zeugnissprache kennt und das komplette Zeugnis von Überschrift bis Datum vorliegen hat, denn überall dort können Hinweise verborgen sein.

Mein Tipp: stell dein Zeugnis anonymisiert aber komplett hier ein, denn denn dein Zeugnis kann noch weitere üble Überraschungen bereit halten.

HerrRaabe  25.04.2017, 17:38

denn dein Zeugnis kann noch weitere üble Überraschungen bereit halten.....

....und dadurch schwerer im Magen liegen als eine Überportion Pfälzer Saumagen.....

Soulfires 
Fragesteller
 26.04.2017, 20:59

Vielen Dank für deine Antwort.

Ich denke noch nicht einmal, dass meine Personalcheffin das als Ausrede benutzt, für mich sah es eher so aus, als würde sie selber daran glauben. Das ganze Arbeitszeugnis macht den Eindruck, als ob einfach die Erfahrung mit Arbeitszeugnissen fehlen würde.

Was auch gut möglich ist, ich kann mir nicht vorstellen, dass die Firma oft um Arbeitszeugnisse gebeten wird, da ich in einer Wäscherei arbeite und dort nicht wirklich nach Erfahrung eingestellt wird. Niemand interessiert sich dort für Zeugnisse...

Deshalb interssiere ich mich für schriftliche Nachweise, die ich mit Quellenangabe meiner Personalleitung vorlegen kann. Bisher habe ich z.B. auf der Homepage der IHK Reihnland Pfalz eine Bestätigung meiner Angaben gefunden. Ich habe dort auch nachgefragt, ob die IHK etwas von einer Änderung weis, leider kam nur die Antwort, dass sie außschließlich Unternehmen beraten. *seufz*

Ich werde aber trotzdem gleich mal das gesamte Zeugnis abtippen und würde mich dann über weitere Meinungen freuen.

rotreginak02  26.04.2017, 23:02
@Soulfires

Und nicht nur auf den Seiten der IHK findest du die korrekten Noten, aber die sind doch ein guter Beweis für deine Chefin. Habe gerade dein komplettes Zeugnis kurz gelesen....._au weia) und werde dir morgen in Ruhe antworten. Die Gesamtleistung ist 4. Entweder hat deine Chefin bei der Fortbildung geschlafen, oder sie verarscht dich nach Strich und Faden.

So, hier mal das besagte Zwischenzeugnis, über weitere Meinungen würde ich mich freuen:

Zwischenzeugnis

Frau XXX XXX, geboren am XXX, trat am 1. Mai 2015 in unser Unternehmen ein.

Unternehmen X steht seit mehr als 70 Jahren für innovative Dienstleistungen und kompromisslose Hygiene in der Textilversorgung des Gesundheits- und Sozialwesens. Funktionalität der Produkte, hygienische Vorschriften und die Einbindung in Qualitätsmanagmentsysteme der Kundeneinrichtungen zeichnen das Unternehmen aus. Gegenwärtig beschaftigt Unternehmen X rund 450 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Frau XXX wird in unserem Unternehmensbereich Tunnel als Mitarbeiterin eingesetzt. Zu ihrem zuständigem Aufgabengebiet zählen insbesondere folgende Tätigkeiten:

- Bedienen der Maschinen

- Aufgabe und Entnahme der Wäsche aus der Maschine

- Legen und Sortieren der Wäschestücke

- Kontrolle der Wäschestücke auf Beschädigungen

- Transport der Wäsche mit Hilfe von Containern

Wir sind mit den Leistungen von Frau XXX zufrieden. Unser Unternehmen kann von ihrer Berufserfahrung in großem Maße profitieren. Ihre Leistungen sind zufrieden stellend.

Frau XXX ist eine Mitarbeiterin, die mit Engagement die ihr übertragenen Aufgaben realisiert. Ihr Einsatz für das Unternehmen erfüllt unsere Anforderungen. Dies zeigt sich unter anderem darin, dass sie bereit ist zusätzlich anfallende Tätigkeiten zu übernehmen. Sie zeigt eine gute Arbeitsbereitschaft.

Frau XXX arbeitet mit Sorgfalt, Zuverlässigkeit und in einem guten Arbeitstempo. Ihr Arbeitsstil ist geprägt von Planung, Systematik und effizienter Umsetzung. Ihr Umgang mit Betriebsmitteln und Materialien ist sachgemäß und verantwortungsvoll. Sie erziehlt mit ihrer Tätigkeit gute Ergebnisse sowie die vom Unternehmen vorgegebenen Ziele.

Frau XXX ist eine aufgeschlossene und vorbildliche Mitarbeiterin, die sich gut in das Team integriert. Ihr Verhalten ist hilfsbereit, konstruktiv und vorbildlich. Hervorzuheben ist ihr aufgeschlossenes und freundliches Wesen. Dies bringt gegenüber Vorgesetzten und Kollegen Anerkennung und Wertschätzung.

Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Frau XXX ausgestellt. Wir bedanken uns bei ihr für die hervorragende Arbeit und hoffen weiterhin auf eine wie bisher produktive Zusammenarbeit.

Ort, Datum

Unterschrift

Sie erklärte mir, das die korrekte Note eine 3 wäre, da das Wort "stets" in der Pfalz nicht mehr benutzt wird.

Na das bezweifle ich mal ganz stark. Seit wann werden in der Pfalz andere Zeugnisse geschrieben als im Rest des Landes? Womöglich ist die "Pälzer Dreifaltigkeit" schuld.

Stets zur vollsten Zufriedenheit = sehr gut

zur vollsten Zufriedenheit / stets zur vollen Zufriedenheit = gut

zur vollen Zufriedenheit = befriedigend

zur Zufriedenheit = ausreichend

Diese "Noten" findest du auch im Netz, auf x verschiedenen Seiten.

Sie hätte das erst kürzlich auf einem Arbeistrechtseminar gehabt.

Das ist entweder eine Ausrede deiner Personalchefin oder der Seminarleiter hatte keine Ahnung.

Das Zeugnis, das du eingestellt hast, macht sehr deutlich den Eindruck, dass der Verfasser ...naja, höflich formuliert... nicht häufig Zeugnisse schreibt.

Da geht einiges durcheinander (Zusammenfassung vor der eigentlichen Leistungsbeurteilung), andere Dinge (z. B. Fachkenntnisse, Belastbarkeit) fehlen völlig oder sind völlig widersprüchlich (gute Ergebnisse <-> erfüllt unsere Anforderungen <-> hervorragende Arbeit).

Ihr Umgang mit Betriebsmitteln und Materialien ist sachgemäß und verantwortungsvoll.

Das ist überflüssig im Zeugnis. Solche Selbstverständlichkeiten betont man nicht ausdrücklich!

Mit der Beurteilung des Sozialverhaltens kann ich nichts anfangen. Die Formulierungen sind nicht eindeutig.

Kurzum: Das Zeugnis ist Müll und sollte komplett neu geschrieben werden - insbesondere dann, wenn es eine "drei" sein soll.