Wie ist der Gleitzeitausgleich in der Steuererklärung zu berücksichtigen?

3 Antworten

In Fachliteratur ist bei einer 6-Tage-Woche oft von 280 Tagen die Rede.

Das muss wohl Literatur aus der Zeit sein, als noch keine 6 Wochen Urlaub üblich waren.

Kann man diese ansetzen?

Ja. Wenn man Ärger sucht. Oder wenn man nachweisen kann, dass man wirklich an 280 Tagen gearbeitet hat.

In der Steuererklärung ist nicht nach Soll-Arbeitszeiten gefragt und auch nicht nach den Gründen, sondern danach, an wievielen Tagen Du zur Arbeit gefahren bist.

Annamuster 
Fragesteller
 15.11.2013, 16:31

Bei der Fachliteratur handelt es sich um HAUFE; Einkommensteuererklärung 2012-2013. Also sehr aktuell, oder?

TomRichter  16.11.2013, 17:47
@Annamuster

Dann sollte man annehmen, dass die meisten Finanzämter diese Angabe akzeptieren. Andererseits kann sich aber auch bei Finanzämtern herumsprechen, dass das Jahr eben keine 310 Arbeitstage hat, sondern im Schnitt nur 303:

http://www.schnelle-online.info/Werktage/Anzahl-Werktage-2012.html

und dass in vielen Unternehmen heute sechs Wochen Urlaub (also bei 6-Tage-Woche nicht 30, sondern 36 Tage) üblich sind. Wenn jemand im Supermarkt an der Kasse arbeitet, würde ich ihm die 280 Arbeitstage glauben. Wenn er die EDV-Anlage des Supermarkts am Laufen hält, würde ich nachhaken.

Es sollte Dir mittels der 303 Arbeitstage, Deiner dokumentierten Urlaubs- und Krankheitstage, möglich sein, realistisch abzuschätzen, wieviele Tage Du tatsächlich gearbeitet hast. Das ist dann der Wert, den Du legalerweise ansetzen kannst.

6-Tage-Woche

280 Werkage sind richtig

pauschal 310 Werktage ./. 30 Tage Urlaub = 280 Tage ohne weitere Prüfung....falls nicht erhebliche Krankheitstage vorliegen...

Annamuster 
Fragesteller
 15.11.2013, 18:05

Gibt es hierfür irgendwelche gesetzlichen Grundlagen? Wäre super.

DerSchopenhauer  15.11.2013, 22:45
@Annamuster

Nein - das sind Erfahrungswerte ohne Rechtsanspruch...

Nimm eine Kalender und zähle die Tage an denen Du zur Abeit gefahren bist

Annamuster 
Fragesteller
 15.11.2013, 17:35

Das ist bei Überstundenabbau leider nicht mehr so genau laut Kalender nachvollziehbar. Als Arbeitnehmer besteht ja auch keine Aufzeichnungspflicht, soweit ich weiss. Geht denn Schätzung überhaupt nicht?