Wie hoch können die Raten für den Unterhaltsrückstand werden?

5 Antworten

Zunächstmal ist die Frage ob der Unterhalt tituliert war.

ich habe Unterhaltrückstände beim JA, die während meiner Arbeitslosigkeit angefallen sind. Jetzt arbeite ich wieder - kann auch den laufenden Unterhalt zahlen.

Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit hätten sie einen eventuellen Titel für die Unterhaltszahlung anpassen lassen sollen. Grundsätzlich ist es so, das bei fehlender Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschludners kein Unterhalt bzw. weniger Unterhalt geschuldet ist. Die Erwerbsbemühungen sind hierbei aber möglichst genau nachzuweisen. Das Jugendamt zahlt den Unterhalt dann nicht darlehnsweise, sondern ersatzweise.

Da Schulden auflaufen zu lassen war ein Fehler, bei ALG I können sie Unterhaltstitel bezahlen und ggf. ergänzendes ALG II beziehen.

Hab aber auch relativ hohe Lebenskosten für mich, da ich ne 2te Wohnung mieten muss in der Stadt wo ich arbeite.

Auch hier ist der Unterhaltstitel ggf. anzupassen. Die doppelte Haushaltsführung incl. der Fahrtkosten reduziert ihr Nettoeinkommen, denn dIese Werbungskosten sind vorab vom Netto abzuziehen.

Die Forderungen des JA sind normale Forderungen, die der Pfändungsfreigrenze (ca. 1360€ bei einem Unterhaltsberechtigten). unterliegen. Zusätzlich zur Pfändungsfreigrenze gilt die Regel, das die Rückforderungen des JA den Unterhalt des Kindes nicht gefährden dürfen.

Aber als erstes sollten sie mal versuchen die Forderungen als soche abzuwehren, dann enfällt die Rückzahlung.

Wenn die mich pleite machen - dann ist erst wirklich keinem geholfen....

EIne Privatinstolvenz kann sinnvoll sein. Aber hier ist der richtige Zeitpunkt abzuwarten.

Gehen sie zum Amtsgericht hohlen sich einen Beratungsschein und dann gehen zum einen Anwalt.

Das JA wird genau darauf achten, ob Du die 2. Wohnung wirklich brauchst. Warum willst Du keine Steuererklärung machen? Das klingt nicht besonders verantwortungsbewusst Deinem Kind gegenüber. Zeige Deinen guten Willen, damit ist eine besere Gesprächsgrundlage gegeben.

Hallo, du kannst mit dem JA eine Ratenzahlung vereinbaren. Und um die Steuererklärung kommst du nicht drumherum. Jedoch wird im Falle einer Steuererstattung diese an das JA bzw die zuständige Behörde ausgezahlt. Das geht so lange, bis deine Schulden dort abgezahlt sind. Hoffe dir geholfen zu haben. VG

Tipp wegen der Steuererklärung:

Damit diese nicht zu hoch ausfällt oder gar in der Nähe von 0 liegt, gibt es die Möglichkeit Freibeträge eintragen zu lassen. Dadurch hast du monatlich mehr und es kann nicht gleich die ganze Erstattung weggepfändet werden.

..... ich zögerte lange ob ich dir einfach nur den hinweis: ANWALT hinklatschen soll oder nicht. ich blieb dabei.