Wie ist das mit den Vorschriften für Gastronomie auf kommunaler Ebene (Baurecht, Hygiene und mehr)?

5 Antworten

Die baurechtlichen Voraussetzung, die gegeben sein muss, ist die Baugenehmigung. D.h. für die Räumlichkeiten, die du als Gaststätte nutzen möchtest muss auch eine Baugenehmigung für eine Gaststätte und nicht für z.B. ein Wohnhaus oder ein Bekleidungsgeschäft vorliegen.

Du solltest du dich mit deinem konkreten Vorhaben an die untere Bauaufsichtsbehörde wenden. Bei Gaststätten kann z.B. Außengastronomie immissionstechnisch problematisch sein, wenn in der näheren Umgebung schutzbedürftige Wohnbebauung liegt.

Vielen Dank! Wegen Baugenehmigung, es handelt sich um ein bestehendes Wohnhaus in dem ein separater Teil als Gastronomischer Betrieb ausgewiesen werden soll. Was ist denn Baurechtlich der Unterschied zwischen Wohn- und Gewerbegebäude? Das Haus steht in einem Mischgebiet.

@floripa1974

Der Unterschied ist eben, dass es etwas anderes ist. Das gebäude wird anders genutzt. Baurechtlich sind auch ein Einfamilienhaus und eine Zweifamilienhaus unterschiedliche Nutzungen, die bei einer Änderung zu dem jeweils anderen genehmigungspflichtig sind.

Daran kannst du vielleicht auch besser verstehen, warum du dich für dein erlaubnisfreies Gewerbe trotzdem an andere Regelungen halten musst. Warum sollte jemand der ein Einfamilienhaus zu einer Gaststätte umbaut besser gestellt sein, als jemand der aus einem Einfamilienhaus ein Zweifamilienhaus macht?

Du wirst hier keine genauen Angaben zu den Auflagen und Vorgaben, an die du dich halten muss bekommen können. Da solltest du dich an die untere Bauaufsichtsbehörde wenden. Möglicherweise benötigst du eine bauvorlageberechtigte Person (z.B. Architekt), der den Bauantrag stellt. 

Problematisch könnte z.B. der Immissionsschutz bei Außengastronomie sein. Die Anzahl der Stellplätze, die du nachweisen musst wird sich auch erhöhen, das bei einer Gaststätte im Gegensatz zu einem Einfamilienhaus mehr Verkehr zu erwarten ist. Je nach dem, wie groß die Gaststätte sein soll, werden auch andere Anforderungen an den Brandschutz und die Rettungswege gestellt.

@floripa1974

Erst wird geprüft, ob die Gaststätte dort überhaupt zulässig ist. Das ist im Mischgebiet aber kein Problem. Dann gibt es aber auch spezielle Anforderungen, wie z. B. dass die Tür nach außen aufgehen muss, dass je nach Größe des Betriebes genug Toiletten vorhanden sind, dass der Zugang barrierefrei ist und dass es einen zweiten Fluchtweg gibt. 

Hallo floripa1974,

bis dato sind m.E. fast alle Aspekte kommentiert. Du schreibst zwar, dass Du keinen Alkohol ausschenken wirst, ich gehe aber von einer Gastronomie mit Essen aus (korrekt?).

  1. Hygiene: recherchiere bei Interesse mal hier http://www.onlinehilfe-lebensmittelhygiene.de/gastronomie/ Das ist auch für Lager- und Zubereitungsplätze wichtig
  2. Baurecht: Es ist auch aus meiner Sicht eine Nutzungsänderung vorhanden. Dazu siehe http://www.bauordnungen.de/Hessen.pdf, insbesondere ab §45 ff. Je nach Personenzahl und Größe (in m²) ist tatsächlich auf sanitäre Einrichtungen, Brandschutz und Rettungswege zu achten (und §46 HBO). Du kannst also nicht im "Wohnzimmer" einfach einen Betrieb aufmachen (und bei mir in der Gegend gibt es viele sogenannte "Besen"/Straußenwirtschaften). Zudem sind ggfs. Parkplätze nachzuweisen.
  3. Dann noch zur Recherche:
  • Lebensmittelrecht
  • Jugendschutz
  • Arbeitsrecht / Arbeitsstättenrichtlinie

und final der Hinweis zum Hotel- und Gaststättenverband https://www.dehoga-hessen.de/branchenthemen/gaststaettenrecht/


Ich hoffe, das sind genug Verweise, um Deinen offenen Punkt zu prüfen.

Vielen Dank für die Hinweise und links!

Ich dachte bisher, dass wir in Deutschland schon mehr als genug Vorschriften haben... Und jetzt willst du noch eine Satzung, speziell für deine Frage ? Nein, das kann es nicht geben !

Es gibt eben verschiedene Rechtsgebiete, die miteinander nichts zu tun haben, z. B. Steuerrecht, Gewerberecht, Lebensmittelhygiene, Baurecht, Arbeitsrecht etc.

Wenn du ein Gewerbe betreiben willst, das mehrere Rechtsgebiete berührt, dann musst du dich auch an alle halten. Die IHK zu befragen, war schon mal ein guter Weg. Die sind dafür da, aktuelle und künftige Gewerbetreibende zu beraten.

Um aber auch deine Frage zu beantworten: Es gibt im Gewerberecht erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige Gewerbe. Eine Gaststätte, die keinen Alkohol ausschenkt, ist ein erlaubnisfreies Gewerbe, das heißt sie braucht keine Gaststättenerlaubnis. Diese Einordnung hat aber baurechtlich keine Bedeutung ! Wenn Räumlichkeiten mit einer Baugenehmigung zum Wohnen, für produzierendes Gewerbe oder den Einzelhandel errichtet wurden, dann darf man daraus nicht einfach eine Gaststätte oder ein Kino machen. Dafür braucht man eine neue Baugenehmigung zur Nutzungsänderung. Und dafür ist es egal, ob die Gaststätte Alkohol ausschenkt oder nicht.

Du kannst dich in den Arbeitsplatzvorgaben und Sicheheitsvorschriften der Berufsgenossenschaft orientieren, an den Baupolizeilichen Vorgaben und den hygienischen Vorgaben. Zum einen muss der Betrieb,zum anderen der Betreiber konzessionsfähig sein.

Vielen Dank! das mit der Berufsgenossenschaft ist ein guter Ansatz, danke. Die kann ich fragen nur ist auch da das  Risiko dass die sagen, das sei lokal unterschiedlich geregelt und ich müsse im Gewerbeamt anfragen. Da gibt es nur, wie gesagt, auch keine Angaben. 

Baupolizeiliche und hygienische Vorgaben: meinen Sie die Berufsgenossenschaft kennt die auch? Ansonsten, wer? Ich würde nur gern wissen welche Auflagen konkret vorgegeben sind.

Zum Thema konzessionsfähig... ich brauche ja in Hessen eben keine Konzession, da ich keinen Alkohol ausschenke. Das verstehe ich eben nicht: mein Gewerbe ist erlaubnisfrei, ich brauche keine Konzession. Trotzdem ist die Ausübung an eine Reihe Bedingungen geknüpft die nicht klar sind und ich brauche vom Amt die *Erlaubnis*... 

Vielen Dank allen für die Beiträge!

Ich glaube das was ich suche gibt es in dieser Form nicht. Ich hätte gedacht, dass es so etwas wie einen Anforderungskatalog gibt, an den man sich, mit dem Gendanken tragend eine Gastronomie zu eröffnen, halten kann, um abzuschätzen, was alles zu bedenken ist, bevor man tatsächlich inhaltlich loslegen kann. Etwas sehr konkretes und direktes.

Dieser Katalog könnte Dinge enthalten wie:

- ab xxx qm müssen Toiletten vorgehalten werden (steht leider auch nicht in der HBO)

- Sie müssen, so Sie Speisen zubereiten Arbeitsflächen aus Edelstahl besitzen

- Sie müssen, so Sie offene Getränke ausschenken, eine Zapfanlage nach DIN xyz installieren

- Ab yyy Sitzplätze brauchen Sie eine Sprinkleranlage, ab zzz qm muss der Fluchtweg mit einem grünen SChild nach DIN abc an der Decke hängen.

- etc., etc.

Momentan weiss ich überhaupt nicht was von mir erwartet wird. Leider. Ich muss die Begehung des Amtes abwarten, und egal was die mir sagen, es gibt für mich keine Möglichkeit nachzuprüfen ob das auch gerechtfertigt ist. Gaststättengesetz oder HBO oder andere Quellen die ich bisher gesichtet habe, keines zeigt detaillierte Anforderungen. Das Amt wird dann aber detaillierte Anforderungen haben und entsprechend konkrete Forderungen stellen. 

Sagen wir mal, sie machen die Auflage Toiletten zur Verfügung stellen, da der Gastraum über 50 qm hat. Steht so nirgendwo, kann ich nicht verifizieren. Und wenn es darum geht Toiletten zu installieren, das ist eine ordentliche Investition, würde ich schon gern sichergehen, dass das Amt diese Forderung auch wirklich stellen kann. Und der Beamte nicht nur gerade einen schlechten Tag hat.

Ich schreib's ja nur ungern, aber dafür gibt es Architekten (nebst Fachplanern/Gutachtern) und Gastroplaner. Ohne konkrete Planung, Grundrisse und Nutzungsbeschreibung wird es hier bei gf.net verm. bei Allgemeinplätzen bleiben müssen.

Du kannst Dich doch auch mal von der DeHoGa beraten lassen. Du musst ja nicht gleich Mitglied werden (bist ja noch kein Gastronom).