darf das Ordnungsamt.......einfach versiegeln?

4 Antworten

Der Betrieb ist sicherlich versiegelt worden, weil Ihr das Gewerbe nicht rechtzeitig abgemeldet habt. Die Betriebseinstellung alleine wird dem Amt nicht gereicht haben, solange der Betrieb noch angemeldet war.

Wenn er jetzt abgemeldet ist, dann erbitte (telefonisch oder per Mail) die Genehmigung, die Siegel entfernen zu dürfen. Die wirst du auch bekommen. Ohne Genehmigung wäre es Siegelbruch (Starftat !).

farg das am besten mal dierket bei dem amt an, die knnen es dir genau sagen

na man braucht auch ersma ne genehmigung . wenn du die hast wirst du sicher das sigel abmachen dürfen.

Bei so vielen Informationen kann man nicht wirklich eine Antwort geben.

Warum wurde denn was genau versiegelt? Es gab doch dazu ein Schreiben, in dem auch ein Ansprechpartner genannt wurde. Genau dort würde ich nachfragen!

Es kann sein, dass der zuständige Beamte die Akte auf dem Tisch hat und gerade krank ist. Dann kann die notwendige Nachricht an Euch schon mal verzögert werden.

Wie gesagt: Bei der Behörde anrufen oder hier alle Infos nennen.

freundliche Grüße

Martin