Wie hoch könnten meine Anwaltskosten für einen Fachanwalt/ Schenkung (grob geschätzt) sein?

3 Antworten

Resümee

Rechtsanwälte rechnen nach Gebührenordnung ab - die Streitsumme entscheidet.

Ich streite demnach um folgende Summe: 3.250,- €

60.000 minus 30% = 60.000 – 18.000 = 52.000

52.000 dividiert durch 8 = 6.500

6500 dividiert durch 2 = 3.250 (Pflichtteilergänzungsanspruch)

Davon ist also die Anwaltgebühr zu errechnen:

FordPrefect  30.10.2017, 13:47

Fast :-)

€ 60.000 - € 18.000 = € 42.000

42.000 / 8 = € 5.250

€ 5.250 / 2 = € 2.625

Bei der Summe stellt sich mir eher die Frage nach der grundlegenden Sinnhaftigkeit. Die Anwalts- und Gerichtsgebühren dürften bei einem internationalen Erbstreit das Zehnfache betragen.

Zu:

Fast :-)

€ 60.000 - € 18.000 = € 42.000

42.000 / 8 = € 5.250

€ 5.250 / 2 = € 2.625

Bei der Summe stellt sich mir eher die Frage nach der grundlegenden
Sinnhaftigkeit. Die Anwalts- und Gerichtsgebühren dürften bei einem
internationalen Erbstreit das Zehnfache betragen.

Meine Anrwort:

Wenn ein Rechtsstreit nach PT- Gesetz gilt, dann gilt es die Gesetze von PT genau zu kennen.

Mit multiplizieren mal Zehn, das ist nicht realistisch.

Wenn die EU dem Staat Portugal gewisse Zugeständnisse eingeräumt hat, durch Verhandlung auf EU- Ebene, dann können <UNTER ANDEREM> Soziale Hintergründe ausschlaggebend gewesen sein und/ oder ähnlich.

EU ist keineswegs International, salopp gesagt.

Die mutmaßliche Schenkung hat einen Wert von 60.000,- €, ein Haus in Portugal. Die mutmaßliche Schenkung ist vom Jahr 2012.

Die Mutter ist in 2015 verstorben - damit ist der Betrag bereits um 30% abgeschmolzen - nach Ablauf von 10 Jahren voll. nur mal so zur INFO.

Rechtsanwälte rechnen nach Gebührenordnung ab - die Streitsumme entscheidet.

ist die Mutter in Spanien verstorben - so wird das dortige Recht greifen

https://www.anwalt.de/rechtstipps/spanisches-erbrecht-oder-deutsches-erbrecht-welches-recht-ist-bei-einem-erbfall-mit-bezuegen-zu-spanien_047296.html

solomio 
Fragesteller
 29.10.2017, 22:52

Mutter ist in Portugal verstorben.

Demnach müsste ein Anwalt/Fachgebiet/Schenkung von Deutschland nach portugiesischem Recht vorgehen. Ein Richter in Deutschland im Deutschen Gericht demnach nach portugiesischem Recht zu einem Urteil kommen.

Aber wie hoch wäre grob geschätzt die gültige Streitsumme?

peterobm  29.10.2017, 22:58
@solomio

ein RA wird von den 60.000 ausgehen