Wie hoch könnten meine Anwaltskosten für einen Fachanwalt/ Schenkung (grob geschätzt) sein?
Ich klage auf Schenkung, die Beweislast liegt bei mir.
Detail Klage betrifft folgendes:
Nach meiner Recherche glaube ich folgendes GRUNDLEGEND richtig:
Es geht im Prinzip um mein Pflichtteil, jedoch nur in Form von Ergänzungsanspruch. Es heißt also Ergänzungsanspruch nicht Pflichtteil, wenn es um eine Schenkung geht. Ob es sich um eine Schenkung gehandelt hat, das steht noch nicht fest, muss extern vor Gericht neu geklärt werden, ein Urteil gefällt werden.
Der Ergänzungsanspruch ist grundliegend um 50% geringer als das Pflichtteil.
Wenn mir durch Anzahl der Geschwister 1/8 als Pflichtteil zugeordnet wird, ist der Ergänzungsanspruch 1/16 vom Wert der Schenkung.
Die Schenkungsklage muss unabhängig der Klage/ Erbe/ Pflichtteil getätigt werden. Mit neuen Fachanwälten bzgl. Schenkung:
Weitere Details:
Die mutmaßliche Schenkung hat einen Wert von 60.000,- €, ein Haus in Portugal. Die mutmaßliche Schenkung ist vom Jahr 2012.
Mutter ist 2015 verstorben.
An welcher Summe wird der Streitwert für einen Fachanwalt für Fachgebiet Schenkung berechnet?
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Am Wert 60.000,-€ ? Wenn ja, wie viel Prozent?
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Oder am Wert den ich als Ergänzungsanspruch für mich einklage? Wenn ja, wie viel Prozent und/ oder mindestens?
Das könnte kompliziert sein, denn .... :
Der Wert Schenkung an sich verringert sich nach dem ersten Jahr um x%, nach jedem weiteren Jahr um x%. Die Klage auf Entscheidung Schenkung wurde noch nicht begonnen.
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Anmerkung:
Ich bin für jede Antwort dankbar, keiner braucht Verantwortung für seine Antwort tragen, also völlig unverbindlich.
Mit freundlichem Gruß
3 Antworten
Resümee
Rechtsanwälte rechnen nach Gebührenordnung ab - die Streitsumme entscheidet.
Ich streite demnach um folgende Summe: 3.250,- €
60.000 minus 30% = 60.000 – 18.000 = 52.000
52.000 dividiert durch 8 = 6.500
6500 dividiert durch 2 = 3.250 (Pflichtteilergänzungsanspruch)
Davon ist also die Anwaltgebühr zu errechnen:
Fast :-)
€ 60.000 - € 18.000 = € 42.000
42.000 / 8 = € 5.250
€ 5.250 / 2 = € 2.625
Bei der Summe stellt sich mir eher die Frage nach der grundlegenden Sinnhaftigkeit. Die Anwalts- und Gerichtsgebühren dürften bei einem internationalen Erbstreit das Zehnfache betragen.
Zu:
Fast :-)
€ 60.000 - € 18.000 = € 42.000
42.000 / 8 = € 5.250
€ 5.250 / 2 = € 2.625
Bei der Summe stellt sich mir eher die Frage nach der grundlegenden
Sinnhaftigkeit. Die Anwalts- und Gerichtsgebühren dürften bei einem
internationalen Erbstreit das Zehnfache betragen.
Meine Anrwort:
Wenn ein Rechtsstreit nach PT- Gesetz gilt, dann gilt es die Gesetze von PT genau zu kennen.
Mit multiplizieren mal Zehn, das ist nicht realistisch.
Wenn die EU dem Staat Portugal gewisse Zugeständnisse eingeräumt hat, durch Verhandlung auf EU- Ebene, dann können <UNTER ANDEREM> Soziale Hintergründe ausschlaggebend gewesen sein und/ oder ähnlich.
EU ist keineswegs International, salopp gesagt.
Die mutmaßliche Schenkung hat einen Wert von 60.000,- €, ein Haus in Portugal. Die mutmaßliche Schenkung ist vom Jahr 2012.
Die Mutter ist in 2015 verstorben - damit ist der Betrag bereits um 30% abgeschmolzen - nach Ablauf von 10 Jahren voll. nur mal so zur INFO.
Rechtsanwälte rechnen nach Gebührenordnung ab - die Streitsumme entscheidet.
ist die Mutter in Spanien verstorben - so wird das dortige Recht greifen
ein RA wird von den 60.000 ausgehen
Mutter ist in Portugal verstorben.
Demnach müsste ein Anwalt/Fachgebiet/Schenkung von Deutschland nach portugiesischem Recht vorgehen. Ein Richter in Deutschland im Deutschen Gericht demnach nach portugiesischem Recht zu einem Urteil kommen.
Aber wie hoch wäre grob geschätzt die gültige Streitsumme?