Wenn ich nichts geerbt habe, muss ich trotzdem das Gutachten zahlen?

7 Antworten

Hallo.

Dein Bruder muss als Erbe die Kosten für das Gutachten bezahlen.
Du hast Anspruch auf ein Nachlassverzeichnis.
Die Kosten muss der Kläger vorstrecken. Aber letztlich der Verlierer /Kläger bezahlen. Dein Bruder muss beweisen das das Grundstück nichts Wert ist.
Grund und Boden ist fast immer was Wert. Mach dich beim Grundbuchamt schlau, und lass dir eine Kopie vom Grundbuch geben.

Wenn man etwas friedlich versucht zu klären,macht man das erst mal in Gesprächen und nimmt nicht gleich einen Anwalt !

Sicher steht dir dein Pflichtteil des Erbes zu,wenn das Grundstück keinen oder nur geringen Wert hat,wird das Haus ja etwas Wert haben und wenn dein Bruder dir dein Pflichtteil nicht auszahlen kann,dann kannst du meines Wissens sogar durch Klage eine Zwangsversteigerung erzwingen,dann bekommst du auf jeden Fall etwas,vorausgesetzt es kann verkauft werden.

Du hast die Aufträge ja erteilt,deshalb musst du auch erst einmal zahlen,selbst wenn es am Ende tatsächlich nichts zu erben gäbe,ob du das ganze dann ggf. von deinem Bruder wieder einfordern kannst wird dir dein Anwalt sagen können.

Jetzt ärgert mich mein Bruder ständig, dass ich auch das Gutachten für den Wert des Grundstücks zahlen muss (2500€). Stimmt das?

ich würde dort schnell einen Anwalt zur rate ziehen. 

Hast du nicht gelesen? Ich war bereits beim Anwalt und die Klage läuft!

@Paulina42

Wieso fragst du dann auf GF? Wenn du einen Anwalt hast.

Sie haben als Erbe Anspruch auf ein bewertestes Nachlassverzeichnis. Die Kosten für die Erstellung und Bewertung fallen den Nachlass zur Last. Insoweit müssen sie das Gutachten am Ende nicht zahlen, es mindert aber den Pflichtteil. Der Gutachter selbst kann natürlich von den sein Geld einfordern, der ihn beauftragt hat.

Jetzt ärgert mich mein Bruder ständig, dass ich auch das Gutachten für den Wert des Grundstücks zahlen muss (2500€).

Wenn sie bereits (Stufen-)Klage eingereicht haben, dann entscheided ohnehin jeweils das Gericht.

Wer zahlt was?

Die Kosten für ein Bewertetes Nachlassverzeichnis trägt wie gesagt der Erbe. Die Prozesskosten trägt der der den Prozess verliert. Allerdings muß der Kläger die Kosten vorschießen.

Er jedoch behauptet: das ist gar nichts wert, er muss keinen Pflichtteil zahlen. ( gar keinen).

Das ist für Sie in den Fall sogar gut und von ihm sehr dumm. Dies
Totalverweigerung reduziert ihr Prozesskostenrisiko drastisch.

In Erbrechtsfragen gehen Familien kaputt. Soweit ich weiß ist der Erbe verpflichtet den Wert anzugeben, das Gutachten zahlt grundsätzlich die Partei, die es zur Unterstützung ihrer Argumente erstellen lässt - wenn du seine Wertangabe erschüttern willst, musst du ein Gutachten beauftragen, will er seine Wertangabe unterstützen, zahlt er es. Zu den in einem solchen Fall offenzulegenden Fakten gehören aber auch Zuwendungen des Erblassers an den Erben in den letzten 10 Jahren, denn diese können als wilkürliche Erbminderungsaktivitäten angesehen werden.

Wer am Ende des Verfahrens welche Kosten zu tragen hat, kommt darauf an, ob es einen Vergleich oder ein Urteil gibt. Normalerweise gibt es einen Vergleich und jeder zahlt die Hälfte der Gerichtsskosten zuzüglich seiner Aufwendungen, hierunter fallen dann auch die Gutachterkosten (siehe oben).

Jetzt ist aber folgendes Problem aufgetreten: sicherlich ist das Grundstück und die Immobilie nicht mörderisch viel Wert. Vielleicht sogar nur 35-50 tsd  ( das wäre aber schon extrem wenig für ein, wenn auch altes Haus, aber immerhin ein Haus). Er jedoch behauptet: das ist gar nichts wert, er muss keinen Pflichtteil zahlen. ( gar keinen). Ich habe versucht mich friedlich zu einigen, habe gesagt : gib mir 5-8 tsd Euro und dann ist gut. Selbst das war ihn noch zu viel, deshalb ja der Anwalt. Der Anwalt hatte auch noch mal recht freundlich geschrieben. Ich frage mich nun echt, warum ich das Gutachten zahlen muss. Es gibt immerhin Bodenrichtwerte, für die Lage immerhin 80€ und das Grundstück hat über 1000 qm.

@Paulina42

Wenn du kein Gutachten in Auftrag gibst, musst du es auch nicht bezahlen. Bei Gericht kann auch durch andere Informationen (z. B. veröffentlichte Verkehrswerte in der Umgebung oder Zeugenaussage eines Maklers). Ferner berechnet sich der Pflichtteil nach dem Wert des gesamten Erbes und nicht nur des Grundstücks. Ich vermute, dein Anwalt verklagt ihn zunächst zur Auskunft über den Wert des Nachlasses, dann ist er nachweispflichtig.

Sei dir aber bewusst, so ein Verfahren kann sehr lange dauern und Kosten verursachen. Nicht umsonst sind Erbstreitigkeiten bei der Rechtsschutzversicherung ausgenommen. Da du aber einen Anwalt hast, besprich das weitere Vorgehen mit ihm, die Aussagen deines Bruders haben nur den Zweck, dich von der Verfolgung deines Pflichtteilsanspruch abzubringen.

Wie dir dein Anwalt vielleicht schon gesagt hat, beträgt der Pflichtteilsanspruch die Hälfte des gesetzlichen Erbes und bei zwei gesetzlichen Erben beträgt der die Hälfte. Dein Bruder müsste dir also ein Viertel des Gesamtwerts des Erbes inklusive Kontoguthaben, Wertpapieren oder sonstiger Wertgegenstände in bar auszahlen. Hierbei darf er allerdings Schulden, die er übernommen hat abziehen. Unter Umständen ist nicht das Grundstück nichts wert, sondern das Erbe umfasst Schulden, die den Wert aufwiegen. Da er dies aber schon längst als Argument vorgebracht hätte, wenn es so wäre, gege ich davon aus, dass der Nachlass einen Nettowert hat und er nur soviel als möglich selbst behalten will.