Wie hoch ist der Unterschied in der Schadensschätzung eines KFZ-Gutachters ggü. dem Kostenvoranschlag einer Werkstatt?
lässt sich das in etwa sagen?
7 Antworten
Ich kann es dir für einen Kaskoschaden sagen, den ich vor ein paar Jahren hatte (Jaguar X-Type vs. Reh).
Bezüglich der durchzuführenden Arbeiten und benötigten Teile waren der Kostenvoranschlag der Jaguar-Werkstatt und das Gutachten (von Dekra im Auftrag der Versicherung erstellt und etwa acht Seiten lang) vollkommen identisch. Da der Gutachter aber etwas geringere Stundensätze veranschlagt hat, lag er am Ende irgendwas um die 150 Euro unter dem KV, bei einer Schadenssumme von gut 6 k€.
Im Idealfall "0"...
Tendentiell würde ich eher sagen das der Gutachter weniger annimmt. Werkstätten die wissen das eine Versicherungen das zahlen muss züglen sich vermtlich nur wenig wenn im Kostenvoranschlag.
Aber Wunder geschehen ^^
Theoretisch sollte er sich nicht unterscheiden. Tendentiell würde ich annehmen das die Werkstatt eher ein Höheren Wert anpeilen wird.
Ich hatte an meinem ersten Auto ein Schaden an der Tür. Werkstatt sagte ~1.500. Der Gutachter der beauftragt wurde sagte dann 1.400. Ich sagte der Werkstatt nicht das der Schaden fremdverursacht war.
Zuletzt hatte ich einen schaden an Fremden fahrzeug gesehen.. laut Werkstatt 4.200,- für einen Kratzer ... ich würde wetten das ein Gutachter hier nur ein Buchteil angenommen hätte.. hier war wohl das Motto ."Zahlt die fremde Versicherung wir tauschen alles aus was austauschbar ist".
Danke. Hintergrund: die Werkstatt hatte einen Kostenvoranschlag erstellt (ich hatte einen Unfallschaden). Nun hat die Versicherung doch einen Gutachter einbestellt. Der Schaden beläuft sich laut Kostenvoranschlag auf 6500,- €, bei einem momentanen Wiederverkaufswert von ca. 10.500,- €. Der Schaden kann also repariert werden und es ist kein wirtschaftlicher Totalschaden.Jetzt hab ich etwas "Fracksausen", dass der Gutachter doch vielleicht auf eine so hohe Summe kommt, dass die Reparatur als nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll angesehen wird. Aber laut deiner Äußerung muss ich da ja keine Sorge haben?!?...
Annehmen würde ich das... natürlich kann man nichts garantieren. Aber eine Versicherung die sich zurück nimmt würde ich eher nicht erwarten :D
Ich kann dir nur nicht sagen was passiert wenn deine Werkstatt sagt 6.000,- und der Gutachter 3.000,- ... die differenz wird bei reparatur ein dorn im Auge der Versicherung.
Im Idealfall genau Null.
Danke. Hintergrund: die Werkstatt hatte einen Kostenvoranschlag erstellt (ich hatte einen Unfallschaden). Nun hat die Versicherung doch einen Gutachter einbestellt. Der Schaden beläuft sich laut Kostenvoranschlag auf 6500,- €, bei einem momentanen Wiederverkaufswert von ca. 10.500,- €. Der Schaden kann also repariert werden und es ist kein wirtschaftlicher Totalschaden. Jetzt hab ich etwas "Fracksausen", dass der Gutachter doch vielleicht auf eine so hohe Summe kommt, dass die Reparatur als nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll angesehen wird. Aber laut deiner Äußerung muss ich da ja keine Sorge haben?!?...
Wenn die gegnerische Versicherung ihren eigenen Gutachter schickt, wird's eher weniger.
Es geht um meine Versicherung. Ich bin gegen eine Leitplanke gekommen
Kann ziemlich hoch sein, wenn der Gutachter mit regionalen Durchschnittsstundensätzen rechnet und die Fachwerkstatt deutlich mehr verlangt.
Hatte vor kurzem einen Fall da sagte das Gutachten 4500€ und gekostet hats in der BMW Werkstatt 7000€.
Was sagt da eigentlich eine Versicherung dazu ? hatte das problem noch nie .. zahlen sie anstandslos ?
Wenns wirklich nur die Stundensätze sind und tatsächlich repariert wird(!), wird das auch reguliert (bei Kaskoschaden nur, wenn keine Werkstattbindung vereinbart wurde). Bei fiktiver Abrechnung wird natürlich auf die durchschnittlichen Stundensätze zurückgegriffen.
ah ok danke :) wieder was gelernt.
Danke. Hintergrund: die Werkstatt hatte einen Kostenvoranschlag erstellt (ich hatte einen Unfallschaden). Nun hat die Versicherung doch einen Gutachter einbestellt. Der Schaden beläuft sich laut Kostenvoranschlag auf 6500,- €, bei einem momentanen Wiederverkaufswert von ca. 10.500,- €. Der Schaden kann also repariert werden und es ist kein wirtschaftlicher Totalschaden. Jetzt hab ich etwas "Fracksausen", dass der Gutachter doch vielleicht auf eine so hohe Summe kommt, dass die Reparatur als nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll angesehen wird. Aber laut deiner Äußerung muss ich da ja keine Sorge haben?!?...
Die Frage war nicht wie hoch die Reparatur wird, sondern was der Kostenvoranschlag Gutachter-Werkstatt ausmacht
Ja, weil der KVA der Werkstatt nichts mit den Kosten der Reparatur in dieser Werkstatt zu tun hat, nicht wahr?
Jedenfalls habe ich die Frage beantwortet und hab keine Ahnung was du hier von mir willst.
Dem Fragesteller interessierte nicht dein schaden sondern nur die verschiedenen Kostenvoranschläge. Und die sind zu 99 Prozent in den Werkstätten kostenlos, weil sie die Arbeit bekommen. Davon kein Wort von Dir.
Was ist los? Es ging NIE darum wie viel der KVA kostet. Ich glaube du bist in der falschen Frage gelandet...
Sorry hab ich wirklich falsch gedeutet
... ist doch logisch, die haben ja auch keine Lackierer und halten die Hand auf bei denen. Ich möchte jedefalls nicht, dass meine Beiträge diesen Schraubern so in den Rachen geworfen werden!
Danke. Hintergrund: die Werkstatt hatte einen Kostenvoranschlag erstellt (ich hatte einen Unfallschaden). Nun hat die Versicherung doch einen Gutachter einbestellt. Der Schaden beläuft sich laut Kostenvoranschlag auf 6500,- €, bei einem momentanen Wiederverkaufswert von ca. 10.500,- €. Der Schaden kann also repariert werden und es ist kein wirtschaftlicher Totalschaden.Jetzt hab ich etwas "Fracksausen", dass der Gutachter doch vielleicht auf eine so hohe Summe kommt, dass die Reparatur als nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll angesehen wird. Aber laut deiner Äußerung muss ich da ja keine Sorge haben?!?...