Versicherung berechnet Wiederbeschaffungwert ohne MwSt?
Hallo,
meine Mutter verwechselte die Pedalen und fuhr rückwärts gegen einen Baum.
Der Fall wurde der Versicherung gemeldet. Es kam ein Gutachter und dieser diagnostizierte einen wirtschaftlichen Totalschaden.
Im Gutachten steht, dass das Fahrzeug einen Wiederbeschaffungswert von 8500€ inkl. MwSt hat. Die Reparaturkosten liegen bei 9000€ inkl. MwSt und der Restwert bei 4250€ inkl. MwSt.
Das Schadensverhältnis liegt bei 107% (ist aber nicht relevant wegen Kaskoschaden oder?)
Mein Vater wollte nun das Fahrzeug trotz wirtschaftlichen Totalschadens für 1500€ statt 9000€ bei einem Kollegen reparieren lassen.
Nun steht aber bei der Abrechnung, dass der Wiederbeschaffungswert bei 7142€ liegt und nicht bei 8500€.
Diese hat die MwSt. einfach weggelassen.
Ich hatte mit 4250€ Entschädigung gerechnet. Nun krieg ich nur 2892€.
Wie krieg ich meine Mehrwertsteuer zurück??
14 Antworten
Ihr habt die fiktive Abrechnung auf Totalschadenbasis gewählt, dann wird auch nur Netto reguliert.
Wenn ihr fachgerecht und vollständig reparieren lasst, dann bekommt ihr die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten brutto erstattet, maximal aber 8500€. So wie in meiner Antwort auf deine alte Frage zu diesem Fall schon erläutert.
ganz einfach, du lässt es fachgerecht unter Erstellung einer Rechnung reparieren, da ist die Mwst ausgewiesen, das reichst bei der Versicherung ein. Du hast auf Barauszahlung bestanden; dass in dem Falle die Mwst. abgezogen wird, ist normal
Das ist zwar leider normal, aber in diesen Fällen grundfalsch. Denn die USt., die die Versicherung bei der Totalschadenabrechnung abgezogen hat, gibt es gar nicht.
Du musst die Rechnung einreichen
Nein, die Endrechnung
nur bei Bagatellschäden
.... gar nicht, denn eine Märchensteuer wurde ja nicht bezahlt.
Aber das hat Dein bzw. Mamis Berater/Makler bstimmt auch schon so gesagt.
Nun steht aber bei der Abrechnung, dass der Wiederbeschaffungswert bei 7142€ liegt und nicht bei 8500€.
Logisch. Der Wert ist ja auch netto. Es ist dem VN überlassen, ob er dennoch reparieren oder sich lieber den Betrag bar auszahlen lässt.
Diese hat die MwSt. einfach weggelassen.
Richtig so.
Ich hatte mit 4250€ Entschädigung gerechnet.
Tja, falsch gedacht.
Nun krieg ich nur 2892€.
Auch das ist richtig so. Ohne geleistete Reparaturtätigkeit mit MWST besteht auf deren Erstattung auch kein Anspruch. Die MWSt wird ja hier nie fällig, ergo kein zu ersetzender Schaden.
Wie krieg ich meine Mehrwertsteuer zurück??
Gar nicht. Du hast ja keine bezahlt, also gibt es natürlich auch keine erstattet.
Reicht da auch ein Kostenvoranschlag?