Versicherung zahlt Gutachter nur teilweise. Jetzt nachzahlen?
Folgendes
Vor ca. zwei Monaten ist jemand mit seinem Auto gegen meins gefahren.
Zettel da gelassen und weggefahren. Glücklicherweise waren die hinterlegten Daten die richtigen.
Ab da ging der Stress los. Da der Mann momentan eine Umschuldung als LKW fahrer macht (ich habe keine Ahnung ob das stimmt. Ist auch nicht wichtig) bat der Mann mich einen Kostenvoranschlag machen zu lassen, da er das privat zahlen wollte und die Versicherung nicht reinziehen wollte. Gesagt, getan.
Doch irgendwann meldete sich er Mann nicht mehr, also beauftragte ich einen Gutachter, welcher einen Schaden von 1300€ feststellen konnte.
Dieser fand auch raus bei welcher Versicherung das KFZ von dem Herren war und so ging die zweite Phase meines Stresses los.
Nach langem hin und her bekam ich mein Geld und der Gutachter AUCH.
Allerdings nur anteilig. Und zwar 516,40€ von 622,69€
Die Versicherung bekam 24 Bilder und davon waren(laut Versicherung) einige unbrauchbar und nicht relevant (Kilometerstand beispielsweise)
Dieser Gutachter verlangt pro Bild 2€ und das macht bei 24 Bildern 48€ (Hätte ich gewusst wie viel ein Gutachter bekommt, hätte ich mich für diesen Beruf entschieden)
So, meine Frage - Darf der Gutachter den Restbetrag überhaupt fordern?
Ich habe auf seine Arbeit vertraut und dachte er wüsste schon was er da macht. Dass er unglaublich hohe Preise für seine Dienste verlangt war mir nicht bewusst (ich weiß, unwissenheit schützt nicht vor Strafe)
Grundhonorar - 375€
Bewertung - 5€
Fahrtkosten - 50€
Fotokosten - pro "Stück" 2€
EDV Kosten - 15€
Schreibkosten pro Seite - 1,80€ (macht 28,80€ bei 16 Seiten)
Kommunikationspauschale - 15€
Ich kann die gegnerische Versicherung absolut verstehen wenn sie sagen, dass der Gutachter Sachen gemacht hat die nicht gefordert sind.
Muss ich als Kunde für Dienste zahlen, die eigentlich nicht hätten sein müssen?
Ich bedanke mich im Voraus!
MFG
4 Antworten
...bat der Mann mich einen Kostenvoranschlag machen zu lassen, ...
also beauftragte ich einen Gutachter, welcher einen Schaden von 1300€ feststellen konnte.
Und wieso hast du nicht einfach den Kostenvoranschlag der gegnerischen Versicherung zukommen lassen???
Für einen zukünftigen Schaden: du kannst mit dem "Zentralruf der Autoversicherer" hier in dem Link ganz einfach einen Schaden melden, falls du das Kennzeichen notiert hast: https://www.zentralruf.de/
Gruß einer Versich.maklerin
Dann soll die Versicherung das dem Gutachter klar machen. Du bist der Geschädigte und hast den Anspruch so gestellt zu werden, als ob der Unfall nicht geschehen wäre.
Sehr einfach lässt sich die Sache durch einen Anwalt für Verkehrsrecht klären.
Ein erstes Gespräch kostet meist nur 20,-€--wenn überhaupt.
ADAC Mitglieder habens da leicht, sie bekommen den Anwalt umsonst.
Das soll keine Werbung sein, es wird nur sehr oft vergessen.
Aber auch wenn du den Anwalt erstmal selber zahlen musst haste meiner unmassgeblichen Meinung nach gute Chancen. Eigentlich müsste der Gutachter die Angelgenheit selber mit der Versicherung klären, sie hat ihre Zahlschuld ja mit der Teilzahlung zugegeben.
Die Forderung des Gutachters besteht gegenüber der Versicherung des Unfallgegners, sie muss für sämtliche Kosten aufkommen. Und wenn sie der Meinug ist der Gutachter hätte unnötige Leistungen abgerechnet muss der Gutachter das mit ihr abklären, der Geschädigte ist aussen vor, er hat auf die Beschaffenheit des Gutachtens keinen Einfluss. Du musst garnix bezahlen.
Hab übrigens sowas schon zweimal erlebt, beidemale war das Gutachten über 600,-€ teuer und die Versicherungen haben anstandslos gelöhnt.
Diese Beträge sind also ganz normal.
Auch Mitglieder eines Gelben Vereins bekommen keinen Juristen kostenfrei, schon gar nicht für Gerichtsverfahren.
Bin seit 30 Jahren im ADAC, hab schon 3 mal einen Anwalt gebraucht gezahlt hab ich nie.
...dann bist du über den ADAC rechtsschutzversichert. Das hat doch nichts mit der Mitgliedschaft zu tun.
Habe ADAC Plus, kein extra Rechtschutz.
...du meine Güte, du willst mir nicht glauben.
Bitte schön: https://www.adac.de/mitgliedschaft/mitglied-werden/details/adac-plus-mitgliedschaft/
Bei so einer kleinen Schadensumme ist ja auch kein Gutachten nötig, wird also passen, fürchte auch ich.
Rechnung vom Karosseriebauer hätte gereicht.
Die Bagatellschadensgrenze liegt aber doch unter den angegebenen 1.300,-€ Warum sollte die Dame auf die Leistungen wie
- Ermittlung Restwert
- Ermittlung Wiederbeschaffungswert
- Ermittlung Nutzungsausfall
- Ermittlung eventueller Wertminderung
welche ein ordentliches Gutachten beinhaltet verzichten?
Heute haben wir den 1. Dezember, aber nicht den 1. April!