Versicherung zahlt Gutachter nur teilweise. Jetzt nachzahlen?

4 Antworten

...bat der Mann mich einen Kostenvoranschlag machen zu lassen, ...
also beauftragte ich einen Gutachter, welcher einen Schaden von 1300€ feststellen konnte.

Und wieso hast du nicht einfach den Kostenvoranschlag der gegnerischen Versicherung zukommen lassen???

Für einen zukünftigen Schaden: du kannst mit dem "Zentralruf der Autoversicherer" hier in dem Link ganz einfach einen Schaden melden, falls du das Kennzeichen notiert hast: https://www.zentralruf.de/

Gruß einer Versich.maklerin

Dann soll die Versicherung das dem Gutachter klar machen. Du bist der Geschädigte und hast den Anspruch so gestellt zu werden, als ob der Unfall nicht geschehen wäre.

Sehr einfach lässt sich die Sache durch einen Anwalt für Verkehrsrecht klären.

Ein erstes Gespräch kostet meist nur 20,-€--wenn überhaupt.

ADAC Mitglieder habens da leicht, sie bekommen den Anwalt umsonst.

Das soll keine Werbung sein, es wird nur sehr oft vergessen.

Aber auch wenn du den Anwalt erstmal selber zahlen musst haste meiner unmassgeblichen Meinung nach gute Chancen. Eigentlich müsste der Gutachter die Angelgenheit selber mit der Versicherung klären, sie hat ihre Zahlschuld ja mit der Teilzahlung zugegeben.

Die Forderung des Gutachters besteht gegenüber der Versicherung des Unfallgegners, sie muss für sämtliche Kosten aufkommen. Und wenn sie der Meinug ist der Gutachter hätte unnötige Leistungen abgerechnet muss der Gutachter das mit ihr abklären, der Geschädigte ist aussen vor, er hat auf die Beschaffenheit des Gutachtens keinen Einfluss. Du musst garnix bezahlen.

Hab übrigens sowas schon zweimal erlebt, beidemale war das Gutachten über 600,-€ teuer und die Versicherungen haben anstandslos gelöhnt.

Diese Beträge sind also ganz normal.

Auch Mitglieder eines Gelben Vereins bekommen keinen Juristen kostenfrei, schon gar nicht für Gerichtsverfahren.

ADAC Mitglieder habens da leicht, sie bekommen den Anwalt umsonst.

Heute haben wir den 1. Dezember, aber nicht den 1. April!

@wattdennnu2

Bin seit 30 Jahren im ADAC, hab schon 3 mal einen Anwalt gebraucht gezahlt hab ich nie.

@Minijobopa

...dann bist du über den ADAC rechtsschutzversichert. Das hat doch nichts mit der Mitgliedschaft zu tun.

@wattdennnu2

Habe ADAC Plus, kein extra Rechtschutz.

Bei so einer kleinen Schadensumme ist ja auch kein Gutachten nötig, wird also passen, fürchte auch ich.

Rechnung vom Karosseriebauer hätte gereicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Bagatellschadensgrenze liegt aber doch unter den angegebenen 1.300,-€ Warum sollte die Dame auf die Leistungen wie

  • Ermittlung Restwert
  • Ermittlung Wiederbeschaffungswert
  • Ermittlung Nutzungsausfall
  • Ermittlung eventueller Wertminderung

welche ein ordentliches Gutachten beinhaltet verzichten?