Kostenvoranschlag verbindlich?

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Hallo!

  • Da du der Geschädigte bist und der Gegner einen Kostenvoranschlag für seine Versicherung haben will, muss die gegnerischer Versicherung diesen Kostenvoranschlag einholen.
  • Für dich hat das überhaupt keine Konsequenzen, da es dich nicht tangiert, ausser du möchtest selber das Schadensausmass wissen.

Also stellts sich die Frage für dich eigentlich gar nicht.

Aber generell zum Kostenvoranschlag:

  • Dieser ist kostenlos, ausser, es wird vorher vereinbart, dass auf Grund der notwendigen Massnahmen zur Erstellung des Kostenvoranschlags dieser Aufwand verrechnet wird. Im Falle einer nachfolgenden Beauftragung wird diese Summe (meistens) gutgeschrieben.
  • Der Kostenvoranschlag ist bindend für den Aussteller, aber nicht verpflichtend für eine Beauftragung. Ist auch logisch, den sonst könnte man/frau nicht von verschiedenen Anbietern Kostenvoranschläge zum Vergleich einholen.

LG Bernd

Wenn du die Reparatur dort nicht ausführen lässt, kann die Werkstatt dir den Kostenvoranschlag berechnen. Es wurde schliesslich Arbeitszeit für die Erstellung des KV aufgewendet. Lässt du die Reparatur in der Werkstatt machen, entfällt dieser Betrag für den KV.  So kenne ich das. Oder ist das hier:    http://www.frag-einen-anwalt.de/Gebuehren-fuer-Kostenvoranschlag-der-Werkstatt---f156752.html  dein Fall? Vielleicht hilft dir auch: wewewe.verkehrsanwaelte.de/werkstattreparatur/kostenvoranschlag/  weiter.

es geht darum dass mir einer ins Auto gefahren ist (ich stand) und der wollte für die Versicherung einen Kostenvoranschlag haben. da mein Auto schon ziemlich alt ist (zum Glück) meinte mein Vater, er könnte auf eine Reparatur verzichten, ein überlackieren (welches er machen würde) solle schon reichen. die Beule ist Gott sei dank nicht so tief.

@TiniiiS

DEN Kostenvoranschlag muss die gegnerische Versicherung übernehmen . Siehe dazu meinen ersten Link

Wenn du die Reparatur dort nicht ausführen lässt, kann die Werkstatt dir den Kostenvoranschlag berechnen...

jedoch nur, falls vorher mit dem Kunden vereinbart wurde, dass dieser Kostenvoranschlag zu bezahlen ist laut Urteil OLG Karlsruhe, Az. 19 U 57/05.

Nein..das ist keine Verpflichtung..allerdings kann es auch passieren, daß du für den Kostenvoranschlag löhnen mußt!

Da dir einer ins Auto gefahren ist, hast du Anspruch auf ein ordentliches Gutachten. Die steht auch während der Reparaturdauer ein Leihwagen oder eine Nutzungsentschädigung zu. Das alles muss die gegnerische Versicherung zahlen. Du kannst aber dann auch einfach nach Gutachten abrechnen und musst nicht unbedingt das Auto reparieren lassen. Ein Kostenvoranschlag von einer Werkstatt ist da sicher nicht sinnvoll.

Nein, aber du musst die Arbeitszeit für den Kostenvoranschlag ggf. zahlen!

OK danke

...aber du musst die Arbeitszeit für den Kostenvoranschlag ggf. zahlen!

Ein Kostenvoranschlag ist immer kostenlos für den Kunden: Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Handwerker/die Autofirma mit dem Kunden vorher vereinbart hat, dass dieser Kostenvoranschlag zu bezahlen ist!

Hierzu gibt es auch ein Urteil vom OLG Karlsruhe, Az. 19 U 57/05