ALG2-Vermögen angeben trotz Gütertrennung Muss Partner Vermögen von vor Ehe (mit Gütertrennungsvertrag) bei Antrag auf ALG II angeben?

5 Antworten

Die Antwort lautet eindeutig ja, jedenfalls wenn man eine Bedarfsgemeinschaft bildet.

Wenn ihr eine BG bildet, seid ihr beide im Leistungsbezug - auch wenn es nur Aufstockung sein sollte. Alle BG-Mitglieder müssen ihr Vermögen offenlegen.

Aber bestimmt. Wenn man Verheiratet ist, ist man für seinen Partner auch mit Gütertrennung Unterhalts-pflichtig. Den Steuervorteil bekommt man ja auch.

Das Vermögen muß angegeben werden.

Nach meinem Verständnis spielt der Güterstand nur im Fall der Scheidung eine Rolle.