Kann man eine Wohnung ohne Einkommen mieten?

15 Antworten

Ohne Nachweise über Einkommen oder Zusicherung vom Jobcenter dass die Miete übernommen wird , kannst Du davon ausgehen das kein vernünftiger Vermieter unter diesen  Umständen einen Mietvertrag abschließt.

Nein, weil man keinen Vermieter findet, der dir ohne Einkommen eine Wohnung gibt. Die wollen nun einmal Sicherheiten.

Und nein, weil du ohne vorherige Zusicherung des Jobcenters umgezogen bist.

In diesem Fall bräuchte der FS keine Genehmigung des JC, da er zum Zeitpunkt des Umzuges keine Leistungen bezieht/ bezog. Allerdings muss das JC nur die örtlich angemessenen Kosten einer Unterkunft übernehmen.

@wilees

So pauschal gesehen ist deine Antwort falsch !

Erst einmal müsste geklärt werden wie alt der FS - ist,so einfach geht das nämlich nicht,zumindest wenn man noch unter 25 ist.

Man muss hier nämlich unterscheiden das kein Einkommen sondern nur ein geringes Vermögen vorhanden ist und die Wohnung mit der Absicht angemietet würde,im Anschluss danach gleich ALG - 2 zu beantragen.

Also war von Anfang an klar das der FS - ohne Sozialleistungen die Wohnung und seinen Lebensunterhalt nicht bzw.nur für kurze Zeit alleine decken kann,die Bedürftigkeit war also von Anfang an absehbar und dann wird es auch Probleme mit dem Jobcenter geben,dass zumindest wenn der FS - noch unter 25 ist.

Etwas anderes wäre es wenn er ein regelmäßiges Einkommen hätte,seinen Bedarf erst einmal selber decken kann und dann unverhofft arbeitslos werden würde und somit dann ein Bedarf entstehen würde.

Dann könnte ja jedes ALG - 2 bedürftige Kind unter 25 Jahren erst einmal bis zum sogenannten Schonvermögen aus Arbeit Geld ansparen,dann versuchen eine Unterkunft zu bekommen,wenn es klappt ausziehen und nach dem Einzug dann gleich ALG - 2 beantragen bzw.im Monat nach dem Einzug.

Aber da spielt das Jobcenter ganz sicher nicht mit,denn dann gibt es für die KDU - keinen Cent und nur den bisherigen Regelsatz für den Lebensunterhalt,weil eben Ersparnisse kein Einkommen sondern Vermögen darstellt und seinen Lebensunterhalt muss man aus seinem eigenen Einkommen decken können,erst dann könnte ein Kind unter 25 Jahren wohnhaft bei den bedürftigen Eltern ohne vorherige Zusicherung zur Kostenübernahme ausziehen.

Wie ist deine Frage zu verstehen ?

denn:

eine Wohnung kannst du mieten:

-wenn du die mtl. Miete bezahlen kannst

-wenn du die ggf. anfallende Kaution bezahlen kannst

- wenn der VM keine Gehaltsnachweise verlangt.

Mein Tipp wäre:

Warte erst die Bewilligung deines ALG-Antrages ab.


Lg


Ich habe keine, da die denken dass ich momentan arbeite. Bis vor kurzem habe ich noch Alg bekommen. Aber da ich gekündigt habe, werden die mich wohl sanktionieren

@Natureee

Wie alt bist du denn,wo wohnst du derzeit,was für ALG - hast du bekommen und über wie viel erspartes verfügst du ?

Rein theoretisch ist das möglich, der Vermieter muss sich eben darauf einlassen - und das tun die meisten Vermieter nicht.

Versuchen kann man es aber natürlich.

Die Bearbeitung eines ALG-Antrages kann bis zu 20 Werktage dauern, wenn alle nötigen Unterlagen eingereicht wurden.
Warum kümmerst du dich nicht erst um die Finanzierung und dann um die Wohnung?

Das kommt auf den Vermieter an,wenn du aber kein regelmäßiges Einkommen hast wird es schwer einen Vermieter zu finden der dir eine Wohnung vermietet !

Wie alt bist du denn,wo wohnst du derzeit,was für ALG - hast du bekommen,was würde die Wohnung warm kosten und über wie viel erspartes verfügst du ?