Wie Heizöl richtig und einfach (!) abrechnen?

4 Antworten

Meines Wissens (Mieter) musst du nach Verbrauch abrechnen und dafür dann die dafür gültigen Zahlen nehmen.
Das heißt, wenn da noch 5000 Liter im Tank aus dem Vorjahr waren, dann musst du den entsprechenden Anteil mit den damaligen Preisen ausrechnen.

Aber wie gesagt: ich bin Mieter.
Würde mir aber eine falsche Rechnung nicht gefallen lassen und die exakten Zahlen wissen wollen.

Ansonsten mal bei Haus & Grund anfragen, die sollten dir da eine rechtsverbindliche Auskunft geben können. 

Guten Tag,

wie bereits beschrieben sind Sie dazu verpflichtet nach dem Leistungsprinzip sprich dem FIFO-Prinzip abzurechnen.

Vgl. BGH VIII ZR 156/11.

Eine Abrechnung, welche nicht dem FIFO-Prinzip entspricht, kann nicht um 15% gekürzt werden sondern wird behandelt, als sei Sie formell unwirksam, sprich nicht erstellt.

Falls Sie innerhalb der gesetzlichen Frist keine formell ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung entsprechend des FIFO-Prinzips vorlegen können, können Sie keinen Anspruch auf Nachforderungen der Mieter geltend machen.

Es gilt das FIFO Prinzip. Das Verfahren, am Ende des Jahres immer voll zu tanken, ist die bestens geeignet, den Verbrauch zuverlässig zu ermitteln. Aber diese Tankung darf nicht als wertmäßiger Verbrauch angesetzt werden. Zunächst muss das alte Öl angesetzt werden.

Aber wir Vermieter dürfen doch nur penibel den Verbrauch auf die Nutzer verteilen und nicht die Abschläge oder die vorhandenen Tankinhalte.

Dies gilt doch schon seit Jahren und wird hier bei uns auch immer wieder von den Gerichten bestätigt.

Und Restbestände aus den Vorjahren haben damit ja auch nichts zu tun. Gerechnet wird Beginn, Ende der Periode, und gut ist.