Ist diese Betriebskostenabrechnung normal?

9 Antworten

Die Abrechnung wurde am 8.12.2017 gedruckt. Ich nehme an, Du hast sie auch noch im Dezember erhalten und wunderst Du Dich schon?

Dann schau Dir mal an, wieviel Du für die allgemeinen Betriebskosten (ohne Heizung und Wasser) voraus bezahlt hast. Das waren je Monat 40 €, also 9 € je Monat mehr, als veranschlagt. Für diesen Teil erhältst Du also 81 € zurück. Somit beträgt die Nachzahlung allein für Heizung und Wasser € 362,-, also 40 € je Monat. Statt der veranschlagten 35 € je Monat wurde ein Verbrauch von durchschnittlich 72 € ermittelt, also doppelt soviel.

Hast Du in 2015 auch schon drin gewohnt und somit einen Vergleich?

Grundsätzlich ist das Haus recht teuer. 1,35 € je m² für sonstige Betriebskosten ist relativ hoch. Wir können hier von ca. 1 € je m² ausgehen. Allerdings liegt das vielleicht auch an der Großstadt Berlin, an den dortigen Gebühren und Abgaben und an den Versicherungsprämien, die mir alle relativ hoch erscheinen. Dafür kannst weder Du noch der Vermieter recht viel drehen. Zudem wurde eine deutlich höhere Vorauszahlung dafür verlangt, als am Ende dabei heraus kam.

Heizkosten / Warmwasser:

Da Wasser nicht in den sonstigen Kosten enthalten ist, nehme ich an, dass diese Abrechnung neben Heizkosten und Warmwasserbereitung auch die reinen Wasserkosten beinhaltet. Insofern ist es schwierig, ohne Details dazu die Kosten zu beurteilen.

Eine Einzelperson braucht normalerweise zwischen 40 und 50 m³ Wasser pro Jahr. Manche brauchen doppelt soviel. Wie ist es bei Dir? Unter 40 m³ oder deutlich darüber. Da ich die Berliner Wasserkosten nicht kenne und deswegen einfach mal pauschal 8 € incl. Abwassergebühr je m³ annehme, hättest Du rund 35 € je Monat für Wasser. Somit bleiben noch 37 € Heizkosten je Monat und wenn Du nicht von März bis November drin gewohnt hast, sondern eher von Januar bis September, wäre auch das im normalen Rahmen. Hast Du deutlich mehr Wasser gebraucht, wäre der Anteil der Heizkosten sogar noch etwas geringer.

Das einzige, was somit an Deiner Abrechnung etwas seltsam ist, ist die geringe Vorauszahlung für Heizung/Wasser. Der Vermieter griff offenbar auf Werte der Vormieter zurück.

Unsere Erfahrung bei Wohnungen dieser Größe:

Häufig werden sie von Bewohnern bewohnt, die sich nicht sehr oft drin aufhalten, wenig kochen und damit wenig zu spülen haben und die Schmutzwäsche in die Haupt- oder elterliche Wohnung mitnehmen. Dadurch geht der Wasserverbrauch drastisch nach unten. Wer dann noch häufig z. B. in ein Fitnessstudio geht, wird auch eher wenig duschen. In so einem Fall sind auch die Heizkosten eher niedrig.

Insofern kann es schon sein, dass vorherige Bewohner mit ganz anderen Beträgen ausgekommen sind.

Wenn Du im Gegensatz dazu die Wohnung intensiv genutzt hast, einen Großteil Deiner Zeit darin verbracht hast und zumindest den üblichen Wasserverbrauch hattest, kommt eine deutlich höherer Verbrauch dabei heraus.

Abrechnungszeitraum vom 01.01. - 31.12.??

würde dem Vermieter einen schönen Gruß senden, und ihm sagen dass das "leider" verfristet ist. Die Abrechnung hätte spätestens am 31.12.2017 im Briefkasten liegen müssen.

Du kannst die Rechnungen/Quittungen einsehen, und es dir erklären lassen wie er auf diese Summe kommt.

wurde die Abrechnung auch auf diese 9 Monate berechnet?

sind die ganze BK für das Haus nicht zu hoch?

das kann dir niemand sagen, man kennt das Haus und die Einzelheiten nicht

Ein klein wenig zu hoch ist das schon. Laut der Statistik des Deutschen Mieterbundes sind die Betriebskosten in Berlin bei durchschnittlich 3,25€ pro Qm im Monat. Bei diesem Haus sind es 3,76, und für deinen Anteil 3,43€. Es lohnt sich also, mal genauer hin zu schauen.

Interessant zu wissen wäre noch, wann genau du die Abrechnung bekommen hast. Wenn du die nicht spätestens am 2.1.18 im Briefkasten hattest, dann hat der Vermieter seine Frist dafür verpasst und du musst schon deshalb nichts nachzahlen.

Wenn ich die Abrechnung überprüfen würde, dann würde ich erst mal deinen Mietvertrag anschauen, ob dort Ungezieferbeseitigung und Dachrinnenreinigung vereinbart ist. Solche Sachen sind als "sonstige" Betriebskosten im Vertrag explizit zu vereinbaren. Des weiteren ist zu bachten, dass diese Kosten regelmäßig entstehen müssen und nicht nur bei einem einmaligen Problem, um umlagefähig zu sein.

Beim Sperrmüll stellt sich die Frage, ob nicht der Müll einen bestimmten Mieter zugeordnet werden kann. Dann muss dieser die Kosten auch allein tragen.

Was du erst mal selber machen kannst (sofern die Frist wie im 2. Absatz erwähnt nicht abgelaufen ist), ist Belegeinsicht beim Vermieter in Anspruch zu nehmen. Achte dabei einmal auf die Beträge der Gesamtkosten, ob diese stimmen. Und lass dir auch den Tätigkeitsbericht des Hauswarts zeigen. Wenn dieser beispielsweise Winterdienst oder Gartenpflege macht und dies in den Hauswartkosten bereits enthalten ist, dass darf das nicht nochmal separat aufgeführt und abgerechnet werden.

Zur Heizkostenabrechnung kann ich leider nichts sagen, weil die in deinen Scans nicht enthalten ist.

.... bestimmt, warum sollte ein Vermieter unnormale Rechnungen verschicken?

Auf der BK-Abrechnung steht das Druckdatum 8.12.2017 - Wann hast du die Abrechnung beweisbar bekommen? Empfang nach dem 31.12.2017 wäre von dir keine Nachzahlung zu verlangen, weil die Abrechnung verfristet wäre.