Wie heißt dieser Straftatbestand und wie wird er bestraft?

3 Antworten

Das ist schlichtweg Diebstahl

Picea007xyz  05.04.2020, 19:24

wo steht das? wer ist der Bestohlene und wo steht ganz genau, dass das Wasser nur auf dem Friedhof verwendet werden darf? dann müsste es in einer Friedhofssatzung stehen und ein Kläger erst mal da sein. ich glaube, wir haben andere sorgen derzeit alle.

VirageXO  05.04.2020, 19:26
@Picea007xyz
wo steht das?

§ 242 StGB.

Hör auf, deine juristischen Fehlvorstellungen zu verbreiten.

Andreaslpz  05.04.2020, 19:36
@Picea007xyz

So gut wie jeder Friedhof hat eine Friedhofsordnung und die ist bindend. Und da steht sowas drin. Wenns danach geht, dann hat man immer andere Sorgen, die jetzige Situation hebelt ja nun mal nichts aus

Picea007xyz  05.04.2020, 20:17
@VirageXO

hier darf in einem freien Land jeder seine Meinung sagen und ich habe auch früher Jura einige Sem. Jura studiert. Ich sagte ja oben schon, dass der FS es der Friedhofsverwaltung gerne melden kann und der Polizei und dem Ordnungsamt und dann müsste eben geprüft werden, ob da wg. Diebstahls ermittelt werden soll.STA müsste es dann prüfen.

das ist erlaubt. ob man nun damit die blumen giesst oder es mal selbst für sich nimmt, dürfte kein so großes problem sein. es ist ja öffentliches wasser. du kannst es aber mal der Friedhofsverwaltung mitteilen und sein Auto-Kennzeichen auch, wenn er das immer so macht, denn seltsam ist es ja schon....Wozu tut das jemand? Steht da ein anderes Verbrechen hinter, eine versteckte Person in einem Verließ oder wozu klaut man das Wasser kanisterweise auf einem Friedhof. Die Polizei sollte ihm mal ein paar Fragen stellen. weniger wg. dem Wasser selbst, aber was dahinter stehen könnte, kommt mit komisch vor. oder giesst er Blumen damit auf anderem Grab weiter weg? oder im Schrebergarten? teile es der Polizeit mit und dem Ordnungsamt und der Friedhofsverwaltung zur Sicherheit mal...täte ich so.

VirageXO  05.04.2020, 19:09
das ist erlaubt. ob man nun damit die blumen giesst oder es mal selbst für sich nimmt, dürfte kein so großes problem sein. 

Eine ganz hervorragende juristische Begutachtung. Hat nur leider nix mit der Realität zutun.

es ist ja öffentliches wasser.

Was genau soll "öffentliches Wasser" in dem Zusammenhang sein?

Picea007xyz  05.04.2020, 19:11
@VirageXO

wasser auf dem Friedhof vom Hahn dort für die Gräber oder auch aus einem Spring-Brunnen darf sich doch jeder nehmen oder nicht? Ich nehme es auch öfter und stelle dann Wasserschüsseln auf für die Vögel und Kaninchen auf dem Friedhof.

VirageXO  05.04.2020, 19:12
@Picea007xyz
wasser auf dem Friedhof vom Hahn dort für die Gräber oder auch aus einem Spring-Brunnen darf sich doch jeder nehmen oder nicht?

Ja. Und was hat das mit dem hiesigen Fall zutun?

Picea007xyz  05.04.2020, 19:13
@VirageXO

ich habe dazu alles gesagt und ende.

VirageXO  05.04.2020, 19:25
@Picea007xyz
ich habe dazu alles gesagt und ende.

Und alles, was du gesagt hast, ist falsch. Würde mir schon zu denken geben.

NoName08154711  05.04.2020, 19:11
das ist erlaubt.

Wie kommst Du auf das schmale Brett?

VirageXO  05.04.2020, 19:13
@Picea007xyz
was wollen Sie denn von mir?

Ich schätze mal, dass er ebenso wie ich erklärt bekommen möchte, worauf sich deine juristische (Fehl-)Einschätzung gründet.

NoName08154711  05.04.2020, 19:15
@Picea007xyz
was wollen Sie denn von mir?

Dir mitteilen, dass Du keinerlei Ahnung hast, sonst nichts.

Und hier liegt eindeutig Diebstahl vor.

Picea007xyz  05.04.2020, 19:17
@VirageXO

habe gar keine juristische einschätzung in dem fall angegeben.

VirageXO  05.04.2020, 19:18
@Picea007xyz
habe gar keine juristische einschätzung in dem fall angegeben.

Und was soll dann

das ist erlaubt.

sein?

NoName08154711  05.04.2020, 19:22
@Picea007xyz

Die Allgemeinheit, der Steuerzahler, Du und ich.

Und jetzt widerleg mich bitte, das liegt Dir doch.

Picea007xyz  05.04.2020, 20:20
@VirageXO

dann lest es doch selbst nach im § 242 STGB und in der Friedhofsordnung. Es kann eine OWI sein oder Straftat. Weiss ich auch nicht. Muss ich auch nicht alles wissen. Bin ja auch kein Lexikon. Habe hier schon oft Leuten gut geholfen, wenn man mal ZEit, Langeweile hat just for Fun und entweder kann derjenige damit was anfangen oder eben nicht. Hier steht auch nicht in der Satzung von GF, dass man nur als Volljursit antworten dürfe.

EphraimUlk  05.04.2020, 22:27
@Picea007xyz

Das ist auch ok, aber wenn du gar keine Ahnung hast, ist das allen anderen gegenüber unfair zu antworten. Du möchtest sicher auch gute Antworten haben, denen du trauen kannst, wenn du mal eine Frage stellst. Und mal gelinde gesagt: deine vollkommen falsche Antwort, von der du auch noch so halb weißt, dass sie falsch ist, verwirrt doch den Fragesteller nur. Deswegen hacken die anderen so auf dich ein. Weil du es dann auch nicht gut sein lassen kannst, und auf deiner falschen Meinung beharrst. Sogar wenn Dir hier Leute mit Fakten belegen, dass du falsch liegst. Lass das doch bitte, das ist echt nicht fair dem FS gegenüber und anderen die diese antworten später lesen. Trage bitte dazu bei, dass Leute schlauer werden und nicht irgendeinem Irrsinn aufsitzen.