Muss ich der GEZ melden, dass ich in eine WG gezogen bin, wenn für diese bereits gezahlt wird?

5 Antworten

Du hättest dich beim Beitragsservice abmelden müssen. Da du das nicht getan hast, läuft die alte Beitragspflicht weiter. Die gesetzliche Abmeldepflicht nach § 8 Abs. 1 RBStV besteht deshalb, weil du von einem beitragspflichtigen Zustand (alte Anmeldung) in einen beitragsfreien Zustand (Umzug in WG, für die schon bezahlt wird) gewechselt bist. Wer die Abmeldung versäumt, hat dann auch die Folge (Weiterzahlen) zu tragen.

du musst direkt zum umzug deine neue adresse bekannt geben und dich abmelden mit der bemerkung das xy zahlt plus beitragsnummer des anderen angeben. abmeldung erfolgt immer zum folgemonat des eingangs deiner abmeldung. also musst du die offene summe noch zahlen.

Streich das Wort GEZ aus deinem Wortschatz!

Die GEZ war ein Gebilde, dass auf einer Rechtsgrundlage fusste, die es seit dem 31.12.2012 nicht mehr gibt. Wer also GEZ schreibt bezieht sich auf die alte Rechtsslage.

Darf die GEZ nun das Geld einziehen, obwohl ich nachweislich in einem Haushalt lebe, für den ebenfalls nachweislich schon gezahlt wird bzw wurde, UND kann sich die GEZ darauf berufen, dass ich sie nicht informiert habe? Gibt es eine Meldepflicht für den Umzug in einen Haushalt, für den gezahlt wird?

Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (AZDB) darf dies aufgrund von § 8 Abs. 1 RBStV.

Wenn die Frist der Abmeldung, bzw Ummeldung verstrichen ist, kennt die GEZ leider kein pardon.

Es gibt KEINE Meldepflicht. Das bekommen die von ganz alleine raus. Hast du die "GEZ-Mitgliedsnummer" deines Mitbewohners mitgeschickt? Das muss man halt machen, damit die wissen, dass für deine WG bezahlt wird. Und sie dürfen von dir kein Geld mehr verlangen, wenn nachweislich für die Wohnung bezahlt wird.

Nachtrag:

Aber da sieht man, wie treist die vorgehen. Als ich auszog und dann selber bezahlen hätte müssen hat es keine zwei Wochen gedauert haben die rausgefunden, dass ich jetzt alleine Lebe. Kam sofort ein Brief. Aber anders herum versuchen die hier den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Dreckspack...

Klar, die Mitgliedsnummer meiner Mitbewohnerin habe ich natürlich mitgeschickt, sonst könnten die das ja nicht zuordnen. Für die Wohnung wurde nachweislich bezahlt.

Wie reagier ich denn jetzt? Was schreib ich denen? Gibt es ein Gesetz, auf das ich mich berufen kann?

lg und danke erstmal :)

@zauberkiste

Also mit der Rechtslage bin ich mir nicht sicher. Ich würde nochmal einen Brief schreiben, in dem ich mit Nachdruck darauf hinweiße, dass ich seit dem und dem nicht mehr in dieser Wohnung gewohnt habe. Evtl hast du noch einen Nachweiß, dass du seit deinem Auszug nicht mehr in der Wohnung wohnst. (Klingt blöd, aber ich hoffe du weißt, was ich meine).