wie gehe ich vor, wenn die Garagenmiete nicht bezahlt wird?
Ich brauche mal dringend Euren Rat ! Der Sachverhalt ist folgender:
Ich habe meinen Garagenstellplatzt, über einen Makler, an einen Herrn vermietet. Der Mietvertag begann am 1.12.12. Die Miete ist jeweils bis zum 3. des Monats fällig . Die Miete für Dezember hat er dann endlich, nach mehrmaligem telefonischen "erinnern" vom Makler am 22. 12. übewiesen. Heute haben wir den 8.1.13 und Miete für Januar ist noch nicht eingegangen. Jetzt weiß ich nicht, wie ich mich verhalten muß. Kennt Ihr Euch da aus , wie ich da am besten vorgehe?
Für Eure Antworten wäre ich sehr dankbar und vielen Dank im Voraus .
5 Antworten
Die Kündigungsvereinbarung lautet : Die Vermieterin ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter mit einem Betrag , der zwei Monatsmieten übersteigt, im Rückstand ist.
Das betrifft aber nur eine fristlose Kuendigung. Ordentlich kannst du jederzeit kuendigen. Die Kuendigungsfrist - sofern vertraglich nicht anders geregelt - richtet sich nach BGB 580a (in deinem fall nach Abs. 1 Nr. 3). In deinem Fall (monatliche Mietzahlung vereinbart) muss sie dem Mieter also spaetestens am 3. Werktag zugehen, um zum Ablauf des uebernaechsten Monats zu wirken. Ordentlich kannst du zur Zeit also fruehestens zum 30.4. kuendigen (Kuendigungszugang spaetestens am 4. Februar).
Du kannst aber auch bei mehrmals verspaeteter Mietzahlung fristlos kuendigen. Sicherheitshalber solltest du den Mieter dann aber vorher abmahnen. Wird dann nicht umgehend die Februarmiete gezahlt und/oder die Maerzmiete kommt auch wieder zu spaet, bist du zur ausserordentlichen fristlosen Kuendigung berechtigt. Hilfsweise wuerde ich dann aber trotzdem zusaetzlich noch eine ordentliche Kuendigung unter Einhaltung der Kuendigungsfrist aussprechen. Sicher ist sicher.
Nimm doch mal persönlich Kontakt mit deinem Mieter auf. Evtl. reicht das schon aus. Weise ihn darauf hin, dass ein eingerichteter Dauerauftrag unnötigen Stress vermeidet. Sollte er weiterhin nicht bezahlen, wären schriftliche Mahnungen sinnvoll, was zuletzt zu einer Kündigung führt. Allerdings leben wir in Deutschland - sollte es zu einer Räumungsklage kommen, kann es durchaus sein das du auf den Kosten sitzen bleibst. Recht haben und Recht bekommen ist ja leider Zweierlei.
Da Garagen nicht dem Mietrecht unterliegen - kündigen und fertig. Da muß auch kein Grund angegeben werden.
Oder gibt es irgend eine vertragliche Vereinbarung bezüglich der Kündigung und Nutzungsdauer?
Ich würde gern auf die Januar-Miete verzichten, wenn er schnellstens sein Auto abholt und mir Schlüssel und Sender aushändigt
Na ja, ich denke mal das Vermieterpfandrecht kann auch hier angewendet werden;-)
Erst mal Mahnschreiben per einschreiben, oder wie das heißt, damit du beweisen kannst, dass er es bekommen hat. Dann wenn immer noch nicht bezahlt wird, wie gesagt kündigen und eventuell anzeigen, wenn du das möchtest. Solltest aber die Schlösser erst dann austauschen, wenn er nachweislich auch die Kündigung bekommen hat. am besten mit kleiner Frist, damit er keine Klaage oder so was einreichen kann.
So würd ichs machen:)
Kündige dem Menschen den Platz mit sorfortiger Wirkung. Ist der Stelllplatz abschließbar ? Dann wechsel das Schloss aus. So ein Schmarotzer !