Wie funktioniert eine Außergerichtliche Verhandlung?

1 Antwort

Diese würde mich 1500€ kosten.

Noch mehr Schulden, bei welcher Schuldnerberatung bist Du?

Eine Privatinsolvenz möchte ich nicht. Ich möchte meine Kredite wirklich auch zurückzahlen.

Das ehrt Dich, bringt Dich aber nicht weiter, sondern wird Dich möglicherweise noch weiter in die Schei... reiten.

Nun zunächst wäre mal interessant wieviel Du in der Lage bist monatlich zurückzuzahlen. Das müsste schon erheblich mehr sein als sich an Verzugszinsen anhäuft.

Scheiter der versuch wenn ein Gläubiger nein sagt?

Ja, allerspätestens dann wenn dieser Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreibt und Du durch diese Pfändung die anderen Gläubiger nicht mehr bedienen kannst.

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Die Beratung heisst Adjulex in Frankfurt.

Zurzeit bin ich Arbeitslos. Aber ab dem 11.01 Habe ich wieder einen Job. Dort werde ich die ersten 6 Monate 1600€ verdienen. Danach wahrscheinlich 2300-2500 netto

@DudeTy

Mal vom günstigsten Verdienst ausgegangen liegt der mögliche Pfändungsbetrag ab 2021 bei 924,99 €. Wenn man nun 70 000 € durch diesen Betrag teilt, so kommen gut 81 Monatsraten zusammen. Nicht berücksichtigt sind diverse Zusatzkosten wie z. B. Verzugszinsen oder immer wieder gerne genommene Einigungsgebühren.

Bei einer Insolvenz kommen, achtung neu ab 1. Oktober 2020, nur noch 36 Monate dabei heraus. Das ist zwar noch nicht rechtskräftig, soll aber schon angewandt werden.

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Restschuldbefreiung.html

Natürlich bleibt es Dir überlassen nach Beendigung der Inso die übrig gebliebenen Verbindlichkeiten selbst weiter abzuzahlen. Während der Inso ist das verboten!

Ausserdem solltest Du überlegen ob Du nicht zu einer öffentlichen Schuldnerberatung gehst, die kostet nämlich nichts.

@Artus01

@Artus1 seit dem 17 dez sind es nur noch 3 Jahre. Bei meinem Gehalt wären 295€ pfändbar. Sprich ich müsste 36 Monate a 295€ zahlen. Danach wär ich Schuldenfrei. Natürlich wenn Jeder Gläubiger zustimmt.

@DudeTy
Sprich ich müsste 36 Monate a 295€ zahlen.seit dem 17 dez sind es nur noch 3 Jahre.

Bereits seit 1. Oktober wie ich schrieb und auch im Gesetzentwurf vorgesehen.

Bei meinem Gehalt wären 295€ pfändbar.

Das kann sein, das kommt darauf an wieviele unterhaltsberechtigte Personen zu berücksichtigen sind.

Sprich ich müsste 36 Monate a 295€ zahlen. Danach wär ich Schuldenfrei.

Das ist richtig.

Natürlich wenn Jeder Gläubiger zustimmt.

Das ist egal, die Gläubiger haben dabei nichts zuzustimmen.

@Artus01

Auch bei einer außer gerichtlichen?

@DudeTy

Nein, bei aussergerichtlichen Einigungen natürlich nicht.

Allerdings ist es mehr als zweifelhaft das eine solche Entscheidung zustande kommt.