Wie formuliert man eine Miet-Bürgschaft, wenn noch keine Wohnung vorhanden ist?
Guten Tag, ich habe eine Frage zu Mietbürgschaften. Oft werden diese ja bereits bei der Wohnungsbewerbung gefordert. Wenn man sich nun in einer Großstadt auf Wohnungssuche begibt, hat man ja aber wahrscheinlich mehrere Wohnungen auf die man sich bewirbt. Braucht man dann für jede Wohnung eine Bürgschaft mit konkreter Adresse - also muss der Bürge das jedesmal neu unterschreiben? Oder würde man eine Unterschrift auf ein Blanko-Formular, dass dann ggf. bei Vertragsunterzeichnung ergänzt wird, einholen? Oder gibt es eine Formulierung für eine Absichtserklärung des Bürgen, also sowas wie "Ich bin grundsätzlich bereit zu bürgen. Bei Vertragsunterzeichnung füllen wir eine konkrete Bürgschaft aus. Anbei Gehaltsübersicht etc."?
Was ist da die beste Lösung? Ich habe bisher immer nur Vorlagen für Bürgschaften gefunden, in denen schon Adresse und Miethöhe eingetragen sind.
2 Antworten
Frage zu Mietbürgschaften. Oft werden diese ja bereits bei der Wohnungsbewerbung gefordert.
Stimmt. Aber hättest du tatsächlich einen Bürgen an der Hand, der seine Bürgschaft blanko abgibt?
Braucht man dann für jede Wohnung eine Bürgschaft mit konkreter Adresse - also muss der Bürge das jedesmal neu unterschreiben?
Nein, dann nicht, wenn der Vermieter eine ausdrücklich freiwillige und selbstschuldnerisch erklärte Bürgschaften mit Originalunterschrift, Bonitätsnachwesi und Personalausweiskopie des/r Bürgen anerkennt (s. Foto).
Vorsichtige VM dürften da aber in Anwesenheit persönlich oder notariell beglaubigt unterzeichnete Erklärungen vorziehen, um eine Abfechtung des Bürgen auszuschliessen.
G imager761

Mietbürgschaft gibts nicht mehr. Der Bürge unterschreibt den Mietvertrag als normaler Mitmieter.
Du musst nur die Einkommensnachweise vom Bürgen vorlegen.