Wie formuliert man eine Miet-Bürgschaft, wenn noch keine Wohnung vorhanden ist?

2 Antworten

Frage zu Mietbürgschaften. Oft werden diese ja bereits bei der Wohnungsbewerbung gefordert.

Stimmt. Aber hättest du tatsächlich einen Bürgen an der Hand, der seine Bürgschaft blanko abgibt?

Braucht man dann für jede Wohnung eine Bürgschaft mit konkreter Adresse - also muss der Bürge das jedesmal neu unterschreiben?

Nein, dann nicht, wenn der Vermieter eine ausdrücklich freiwillige und selbstschuldnerisch erklärte Bürgschaften mit Originalunterschrift, Bonitätsnachwesi und Personalausweiskopie des/r Bürgen anerkennt (s. Foto).

Vorsichtige VM dürften da aber in Anwesenheit persönlich oder notariell beglaubigt unterzeichnete Erklärungen vorziehen, um eine Abfechtung des Bürgen auszuschliessen.

G imager761


 - (Wohnung, Mietrecht, Bürgschaft)

Mietbürgschaft gibts nicht mehr. Der Bürge unterschreibt den Mietvertrag als normaler Mitmieter.

Du musst nur die Einkommensnachweise vom Bürgen vorlegen.