Studium trotz Privatinsolvenz?

2 Antworten

Hallo,

grundsätzlich hat der Treuhänder erstmal nicht unrecht, die Aufnahme eines Erststudiums kann als Verletzung der Erwerbsobliegenheit gesehen werden und dazu führen, dass keine Restschuldbefreiung erteilt wird.

Jetzt kommt aber die gute Nachricht, es ist eine Ermessenssache des Gerichts.

Da Dein Einkommen bisher unter der Pfändungsfreigrenze gelegen hat, nach dem Studium durch ein möglicherweise höheres Einkommen eine Schuldentilgung im Rahmen der Insolvenz möglich wäre, könnte das Gericht das Studium erlauben.

Ich würde Dir daher empfehlen, dass Du mit dem für Dich zuständigen Rechtspfleger telefonierst. Telefonnummer vom Insolvenzgericht ist auf dem Bescheid und durch Nennung Deines Aktenzeichens wirst Du mit dem zuständigen Rechtspfleger verbunden. Dem schilderst Du Deinen Fall, auch den Hinweis, dass Dein Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze liegt. Dann bittest Du das Gericht um Prüfung und ggfs. Beschluß zur Freigabe des Studiums. Daran muss sich dann auch der Treuhänder halten.

Viel Glück

Vielen Dank für die Antwort! Das werde ich tun, und mein Ergebnis hier hin posten. 

Studium wurde genehmigt. Ich muss beweisen, dass ich Unterhalt leisten muss, dass es mein erstes Studium ist und dass die Pfändungsgrenze trotz Vollzeitbeschäftigung nie erreicht wurde.