Muss der Kläger bei verlorenen Verfahren die Kosten der Prozesskostenhilfe der gegnerischen Partei übernehmen?

5 Antworten

Frag Deinen Anwalt. Außerdem müßte über die Kostenverteilung etwas im Urteil stehen.

Innerhalb 4 Jahren ab Rechtskraft prüft das Gericht, ob sich die  wirtschaftliche Situation der Person, der PKH gewährt wurde, verändert hat.

Bejahendenfalls, wird dieser  dann nachträglich zur Gerichtskostenzahlung - seiner Kosten (Gerichtskosten und Anwalt) - herangezogen.

Wenn sich bereits jetzt aus der Akte ergibt, dass ihm PKH nicht mehr zusteht, wird sofort die PKH abgeändert werden (ggf. mit Ratenzahlung) bzw. aufgehoben werden.

Nach § 123 Zivilprozessordnung hat die Bewilligung der PKH auf die Verpflichtung, die dem Gegner entstandenen Kosten zu erstatten, keinen Einfluss.

Nachdem du deine Raten bezahlt hast, erhältst du nach Rechtskraft der Entscheidung eine Kostenabrechnung und müsstest diese wieder zurückerstattet bekommen, sofern nicht bereits, im Falle eines eignen Anwalts, dieser die Kosten bei Gericht geltend gemacht hat.

Deine  in dieser Sache angefallen Auslagen kannst du mittels Kostenfestsetzungsbeschluss ( zum Verfahren bei Gericht beantragen)  von der Gegenseite erstatten lassen.

Zum  konkreten, abklärenden Sachverhalt rate ich dir, deswegen bei der Geschäftsstelle des Gerichts anzurufen.

a) Es ist eure Tochter

b) Gibt es aus guten Gründen in Familiensachen, keine Verlierer

c) Ist doch gut, dass er wieder voll arbeitet und KU zahlen kann, die Sorgen hätten andere gern

Das kommt auf die Kostenentscheidung an. Im Beschluss des Gerichts steht, wer die Kosten tragen muss. Muss er sie tragen, kannst du dir deine Kosten gegen ihn festsetzen lassen.

Das steht im Urteil. Normal ist aber, dass jede Seite ihre Kosten selbst trägt.